Geschichte der Behörde und des Gebäudes
Am 14.11.1816 hat das Kreisgericht Speyer, der echte und einzige Vorläufer des späteren Landgerichts, seinen Sitz nach Frankenthal(Pfalz) verlegt. Das Gericht wurde im ehemaligen Hospizgebäude in der Bahnhofstraße, wo sich das Landgericht noch heute befindet, untergebracht.
Die erste Zivilsitzung des Landgerichts Frankenthal(Pfalz) fand am 26.11.1816 unter Vorsitz des Präsidenten Böcking mit den Richtern Schwind und Kissel statt.
Die Errichtung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) stand in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Übergang von den staatlichen Missständen des alten deutschen Reiches zu der rationalen Staatsordnung der französischen Revolution und zur konstitutionellen Monarchie der Restauration.
Zunächst nach französischem Vorbild aufgebaut, wurde es von der ersten einheitlichen deutschen Gerichtsverfassung im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts umgestaltet und von den verschiedenen Teilreformen des 20. Jahrhunderts zu seiner heutigen Form ausgeprägt.
Im Laufe seiner Geschichte sprach das Landgericht Frankenthal (Pfalz) unter anderem Recht nach französischen Gesetzen, nach den Gesetzen des Königreichs Bayern, des Bismarck-Reiches, der Weimarer Republik und des Freistaates Bayern.