Bezirk des Landgerichts Frankenthal (Pfalz)
Die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte stellt sich wie folgt dar.
Amtsgerichte
- Der Bezirk des Amtsgerichts Bad Dürkheim umfasst die Stadt Bad Dürkheim sowie die Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim und Wachenheim an der Weinstraße.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) umfasst die Stadt Frankenthal (Pfalz), die Gemeinde Bobenheim-Roxheim sowie die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Grünstadt umfasst die Stadt Grünstadt und die Verbandsgemeinde Leiningerland.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein umfasst die Stadt Ludwigshafen am Rhein, die Gemeinden Limburgerhof und Mutterstadt, die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim und Maxdorf sowie die Ortsgemeinden Altrip und Neuhofen.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße umfasst die Stadt Neustadt an der Weinstraße, die Gemeinde Hassloch sowie die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz).
- Der Bezirk des Amtsgerichts Speyer umfasst die Städte Schifferstadt und Speyer, die Gemeinde Böhl-Iggelheim, die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen sowie die Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee.