"BASF-Verfahren" vor der Urteilsverkündung

Im Verfahren wg. Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion steht die Urteilsverkündung bevor

Im Verfahren wegen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion auf dem Gelände der BASF SE in Ludwigshafen werden derzeit die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft hat heute Vormittag bereits plädiert. Ihr Schlussantrag lautete auf ein Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Die Plädoyers der Nebenklage und der Verteidigung werden für den weiteren Verlauf des heutigen Tages bzw. nötigenfalls den Vormittag des 27.08.2019 erwartet. Ein Urteil könnte dann voraussichtlich noch am 27.08.2019 verkündet werden.

 

Ergänzung: Die Vertreter der Nebenklage haben die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren beantragt.

Ergänzung2: Die Verteidigung hat Freispruch beantragt, für den Fall der Verurteilung Hilfsbeweisanträge gestellt und, für den Fall der Zurückweisung dieser Anträge, beantragt, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten auf Bewährung zu verurteilen. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf Dienstag, den 27.08.2019, 14:30 Uhr bestimmt.

 

Frankenthal, den 21.08.2019

Christian Bruns

Richter am Amtsgericht - stVDirAG -

Medienreferent

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