Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hat am 20.08.2010 und am 23.08.2010 die frühzeitige Entlassung zweier Straftäter abgelehnt, die u.a. im April 2007 den Gradierbau der Salinenanlage in Bad Dürkheim in Brand gesetzt und völlig zerstört hatten. Sie haben Freiheitsstrafen von jeweils fünf Jahren zu verbüßen. In einem Fall ging es um die antragsgemäße Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe, im anderen Fall um die von Amts wegen zu prüfende Entlassung nach zwei Dritteln der Freiheitsstrafe. Die erforderliche günstige Prognose für eine Entlassung konnte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 23. August 2010
- Der Mediendezernent -
K Ö N E K E
Richter am Landgericht