I. Ergänzend zu dem Pressebericht für August 2013 wird mitgeteilt, dass folgende weitere Strafsache verhandelt wird:
Am 27. August 2013 um 9.00 Uhr verhandelt die II. Große Strafkammer gegen einen mittlerweile 62-jährigen deutschen Beschuldigten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, am 29. Oktober 2011 in Ludwigshafen eine sexuelle Nötigung, verbunden mit einer vorsätzlichen Körperverletzung, begangen zu haben. Er soll in der Bismarckstraße eine Frau gegen deren Willen geküsst und sie unsittlich berührt habe. Als sie versuchte, sich von ihm zu lösen, soll er ihr den Arm verdreht und sie dabei verletzt haben. Ferner soll es am 21. November 2012, am 23. Februar 2013 und am 23. März 2013 zu weiteren versuchten, in zwei Fällen gefährlichen, Körperverletzungen gekommen sein. Gefährliche Werkzeuge sollen in diesen beiden Fällen Glasflaschen gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft betreibt das Verfahren mit dem Ziel der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus, da er an einer schweren psychischen Erkrankung leiden soll.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf 28. August 2013, 9.00 Uhr.
II. Es verhandeln im September 2013:
am 5. September 2013 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen mittlerweile 19-jährigen deutschen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, als Jugendlicher in der Zeit von Oktober 2010 bis Juni 2011 in Ludwigshafen eine Sexualstraftat zum Nachteil eines zwölfjährigen Mädchens begangen zu haben. Ferner soll es zu weiteren teilweise gefährlichen Körperverletzungen, zu Freiheitsberaubungen und Nötigungen gekommen sein. Fortsetzungstermine sind auf den 9. September 2013 und den 16. September 2013, jeweils 9.00 Uhr, anberaumt. Die Hauptverhandlung ist nicht öffentlich, § 48 Abs. 1 JGG;
am 5. September 2013 um 10.00 Uhr die VI. Große Strafkammer gegen einen mittlerweile 58-jährigen deutschen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, in dem Zeitraum von Mai 2008 bis August 2011 in Schifferstadt in mehr als 1.400 Fällen den höchstpersönlichen Lebensraum durch Bildaufnahmen verletzt haben. Er soll im Tatzeitraum ohne Kenntnis seiner Patientinnen in seiner Arztpraxis Lichtbilder und in seltenen Fällen Videosequenzen des Vaginalbereichs der Frauen gefertigt haben. Auch soll er die Frauen, als diese teilweise unbekleidet waren, auf der Behandlungsliege und in der Umkleidekabine fotografiert haben. In zehn weiteren Fällen soll er einen sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- oder Betreuungsverhältnisses begangen haben, indem er Handlungen im Vaginalbereich, die auch mit einem Eindringen verbunden waren, vorgenommen haben soll, um sich sexuell zu erregen. Schließlich soll er in einem weiteren Fall gegen das Waffengesetz verstoßen haben. Er soll verschiedene Waffen und Gegenstände, deren besitzt erlaubnispflichtig beziehungsweise verboten ist, besessen habe,
Auf die frühere Pressemitteilung vom 1. Juli 2013 wird hingewiesen).
Die Hauptverhandlung findet vorbehaltlich einer späteren abweichenden Regelung an allen Sitzungstagen im Dathenus-Haus in Frankenthal, Kanalstraße 6 (Ecke Carl-Theodor-Straße) statt.Nach Aufstellung der Sitzplätze unter Beachtung von sicherheits- und brandschutztechnischen Aspekten, stehen Ihnen dort insgesamt ca. 200 Sitzplätze zur Verfügung
Ein Vergabeverfahren für die Zuhörerplätze ist derzeit nicht vorgesehen, auch ist für Medienvertreter eine Akkreditierung nicht erforderlich. Es stehen 50 Plätze für Medienvertreter und etwa 250 Zuhörerplätze zur Verfügung. Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Einlassbegehrens vergeben.
Fortsetzungstermine sind auf den 10. September 2013, 12. September 2013, 24. September 2013, 1. Oktober 2013 und den 8. Oktober 2013, jeweils 10.00 Uhr, anberaumt. Es sind bisher elf Nebenklägerinnen zugelassen. Vorläufig wurden 14 Zeugen und zwei Sachverständige geladen;am 9. September 2013 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen mittlerweile 39-jährigen deutschen Beschuldigten aus einem Vorort von Frankenthal, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, am 25. März 2013 im Zustand der Schuldunfähigkeit seine Mutter in der Wohnung der Familie mit einem Messer attackiert und sie dabei verletzt zu haben. Als sein Vater hinzugekommen sei, habe er auch versucht, diesen durch Schläge zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft betreibt das Verfahren mit dem Ziel der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus, da er an einer krankhaften seelischen Störung leiden soll;
am 10. September 2013 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen mittlerweile 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Haßloch, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes, eine vorsätzliche Körperverletzung und eine Nötigung begangen zu haben. Er soll ab Juni/Juli 2011 mit der damals elfjährigen Geschädigten eine sexuelle Beziehung gehabt haben. Im Zuge dessen soll es nach mehrfachem einverständlichem Geschlechtsverkehr zur Schwangerschaft und im April 2012 zur Geburt eines Kindes gekommen sein. Nachdem der Vater der Geschädigten von der Schwangerschaft erfahren haben soll, soll ihm der Angeklagte im Sommer 2011 in Neustadt einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und als der Vater die Tat anzeigen wollte, ihm gedroht haben, dass er ihn totschlagen werde, wenn er dies tue. Daher habe der Vater von einer Anzeige Abstand genommen;
am 12. September 2013 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen zwei mazedonische und einen serbisch/montenegrinischen Staatsangehörigen im Alter von 43, 42 und 24 Jahren, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in der Zeit vom 31. Oktober 2012 bis 19. März 2013 in drei Fällen unter anderem in Ludwigshafen am Rhein bandenmäßig unerlaubt mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Sie sollen in unterschiedlichen Funktionen jeweils zwei Kilogramm Kokaingemisch aus den Niederlanden nach Deutschland verbracht und es zum Teil weiterverkauft haben. Einem der Angeklagten werden weitere Betäubungsmitteltaten vorgeworfen. Fortsetzungstermine sind auf den 13. September 2013, 1. Oktober 2013, 14. Oktober 2013, 15. Oktober 2013 und den 17. Oktober 2013, jeweils 9.00 Uhr, anberaumt;
am 18. September 2013 um 9.00 Uhr die II. Große Strafammer gegen einen mittlerweile 34- jährigen türkischen Staatsangehörigen, der früher im Kreis Bad Dürkheim wohnhaft und später untergetaucht war. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, von Anfang/Mitte 2000 bis April/Mai 2002 in 80 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Er soll aus seiner Wohnung heraus jeweils 250 Gramm Haschisch gewinnbringend verkauft haben;
am 24. September 2013 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen mittlerweile 33-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Ludwigshafen am Rhein, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, am 17. Januar 2013 in Ludwigshafen am Rhein im Zustand der Schuldunfähigkeit versucht zu haben, einen anderen aus Habgier zu töten (versuchter Mord), im Zuge dessen eine gefährliche Körperverletzung begangen und ferner versucht zu haben, unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs einen Raub zu begehen. Er soll von seinem Vater, der ihn in seiner Wohnung besucht habe, Bargeld verlangt haben. Nachdem er ihm kein Geld gegeben habe, habe er auf den Vater mit den Fäusten und der stumpfen Seite eines Hammers auf den Kopf geschlagen. Auch habe er dem Geschädigten mit einem Küchenmesser Schlag- und Stichverletzungen beigebracht. Bei seinem Tun habe er den Tods des Vaters in Kauf genommen. Das Opfer konnte laut Anklageschrift nur durch eine Notoperation gerettet werden. Die Staatsanwaltschaft strebt die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da er an einer chronischen paranoiden Psychose leiden soll.
Fortsetzungstermin ist auf den 25. Oktober 2013, 9.00 Uhr, anberaumt;am 30. September 2013 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen mittlerweile 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft zwei vorsätzliche Körperverletzungen, in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vorgeworfen wird. Er soll am 17. September 2011 in Ludwigshafen-Oggersheim zwei Polizeibeamte mit Schimpfworten tituliert, sich der Feststellung der Personalien durch Gewalt widersetzt und die Beamten dabei verletzt haben. Ferner soll er am 23. Februar 2012 einem Passanten, der sich in einen Streit des Beschuldigten mit Jugendlichen eingemischt habe, mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben.
Das Verfahren wurde von dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein übernommen, da nach Auffassung des Amtsgerichts eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.
Fortsetzungstermin ist auf den 4. Oktober 2013, 9.00 Uhr, anberaumt.
III. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80255) oder der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 21. August 2013
– Der stellvertretende Mediendezernent –
S t r i c k e r
Vorsitzender Richter am Landgericht