I. Es verhandeln:
1. am 21.04.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 26-jährigen Angeklagten aus Mannheim. Er soll zunächst am 17.04.2006 seine hochschwangere Freundin in ihrer damaligen Wohnung in Otterstadt in den Bauch getreten haben, mit der Folge, dass Blutungen auftraten und sie stationär behandelt werden musste. Als die Frau nach der Geburt des Kindes aus der zwischenzeitlich gemeinsamen Wohnung in Ludwigshafen am Rhein ausziehen wollte, soll der Angeklagte ihren Kopf mit voller Wucht an die Wand geschlagen und dabei in Kauf genommen haben, dass eine Zyste am Gehirnstamm platzen könnte. Am 01.12.2006 soll er die Frau in ihrer neuen Wohnung in Altrip mit einer 30 cm langen Eisenstange vor den Bauch geschlagen haben. Im Sommer 2007 soll er sie in ihrer Wohnung gemeinsam mit zwei unbekannt gebliebenen Mittätern vergewaltigt und anschließend mit einem Messer bedroht haben, um sie daran zu hindern, die Polizei zu informieren. Auch am 08.08.2008 soll es zu einer weiteren Bedrohung gekommen sein;
2. am 23.04.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 51-jährigen Angeklagten aus Neustadt an der Weinstraße, dem Sexualdelikte zum Nachteil seiner zu Tatbeginn 15-jährigen Tochter zur Last gelegt werden, begangen in der Zeit zwischen Dezember 2005 und Mai 2007 in Neustadt an der Weinstraße;
3. am 28.04.2010 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 28-jährigen Angeklagten, der am 28.01.2005 in Ludwigshafen am Rhein auf offener Straße zwei Opfer mit einem Baseball-Schläger bedroht und zur Herausgabe der Mobiltelefone bestimmt haben, weswegen er sich wegen schwerer räuberischer Erpressung zu verantworten hat. Fortsetzungstermin ist auf den 29.04.2010, 9.00 Uhr anberaumt;
4. am 30.04.2010 um 09.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen 67-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, der am 23.08.2009 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in deren Grünstadter Wohnung, wo sie mit ihrem neuen Lebenspartner zusammen wohnte, mit zwei Schüssen getötet haben soll. Auch auf den neuen Partner der Frau soll er zweimal geschossen, diesen aber verfehlt haben. Weitere Schussversuche sollen daran gescheitert sein, dass es entweder keine Patrone mehr im Magazin war oder die Pistole einen technischen Defekt aufwies. Er hat sich daher wegen Mordes und versuchten Mordes sowie Verstößen gegen das Waffengesetz zu verantworten. Fortsetzungstermine sind auf 03., 04. und 14. Mai 2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 25. März 2010
– Der Mediendezernent –
K Ö N E K E
Richter am Landgericht