I. Es verhandeln:
1. am 01.12.2009 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen drei türkische Staatsangehörige aus Frankenthal (Pfalz) im Alter von 22, 25 und 26 Jahren, denen zunächst zur Last gelegt wird, am 25.07.2008 versucht zu haben, einen Geldautomaten der Kreissparkasse in Heßheim mit einem Stemmeisen aufzubrechen, was aber fehlgeschlagen sein soll, weshalb sie sich wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall zu verantworten haben. Der 26-jährige Angeklagte soll weiterhin am 14.07.2009 maskiert mit einer ungeladenen Schreckschusspistole die Kreissparkasse in Beindersheim überfallen und die dortige Angestellte unter Bedrohung zur Herausgabe von 92.710,00 € genötigt haben. Er hat sich daher auch wegen schwerer räuberischer Erpressung zu verantworten, wobei ihm der 25-jährige Angeklagte durch Fahren des Fluchtfahrzeugs und Übernahme von Pistole, Geld und Maskierungsmitteln geholfen haben soll. Fortsetzungstermin ist auf den 08.12.2009 um 9.00 Uhr anberaumt;
2. am 02.12.2009 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 31-jährigen Angeklagten, der am 04.07.2009 in Frankenthal (Pfalz) sein weibliches Opfer in einer Wohnung bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, bedroht und sexuell genötigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er wegen einer psychischen Erkrankung im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat und strebt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an;
3. am 04.12.2009 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 44-jährigen Angeklagten aus Neustadt an der Weinstraße und einen 43-jährigen Angeklagten aus Waldsee. Der 44-Jährige soll als Sachbearbeiter der GAG Aktiengesellschaft Ludwigshafen am Rhein in der Zeit zwischen dem 15.02.2005 und 24.01.2007 in 130 Fällen bei der Firma Willersinn & Walter Gasthermen im Gesamtwert von ca. 250000€ bestellt haben, die eigentlich zum Einbau in Bauobjekte der GAG vorgesehen waren. Diese Gasthermen sollen von dem Mitangeklagten bei der Firma Willersinn & Walter abgeholt und absprachegemäß von ihm nicht eingebaut, sondern an den 44-Jährigen übergeben worden sein, der die Geräte dann auf eigene Rechnung weiterverkauft haben soll. Dieser hat sich daher wegen Untreue in 130 Fällen zu verantworten. Der Mitangeklagte soll in 77 Fällen fingierte Abrechnungen über den angeblichen Einbau gestellt haben, die von dem 44-Jährigen dann aus Mitteln der GAG bezahlt worden sein sollen. Dabei soll es sich um einen Gesamtbetrag von knapp 50.000,00 € gehandelt haben. Der Mitangeklagte hat sich daher wegen 77 Fällen des Betruges und 53 Fällen der veruntreuenden Unterschlagung zu verantworten. Fortsetzungstermine sind auf den 07., 08., 14. und 15. Dezember 2009, jeweils 9.00 Uhr anberaumt;
4. am 10.12.2009 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen 42-jährigen türkischen Staatsangehörigen, dem versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt werden. Er soll sich am 01.06.2009 mit seinem männlichen Opfer in einer Tiefgarage in Neustadt/W.verabredet haben, um ihn zur Rede zu stellen, weil er verbreitet haben soll, der Angeschuldigte und sein Bruder würden Töchter und Frauen der Prostitution zuführen. In der Tiefgarage soll er dann insgesamt viermal auf sein Opfer geschossen haben, wobei zwei Projektile in den Schädel, eins in den Oberschenkel und eins in den Bauchbereich eingedrungen sein soll, wobei im letzteren Fall das Zwerchfall, die Bauchspeicheldrüse und eine Niere verletzt worden sein sollen. Durch den massiven Blutverlust habe unmittelbare Lebensgefahr beim Opfer bestanden. Fortsetzungstermin ist auf den 15.12.2009, 9.00 Uhr anberaumt;
5. am 16.12.2009 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 23-jährigen serbisch-montenegrinischen Angeklagten aus Hettenleidelheim. Er soll zunächst am 21.04.2009 ebenda mit einem unbekannten Mittäter die Mitarbeiterin einer Spielothek mit einem Revolver bzw. einem Messer bedroht und zur Herausgabe des Safeschlüssels gezwungen haben, um sodann den Safe zu öffnen und mit einer Beute von 3.780,00 € zu flüchten. Am 21.05.2009 soll er maskiert allein dieselbe Mitarbeiterin der Spielothek mittels eines Messers mit dem Tod bedroht haben, wenn sie nicht die Kasse öffne, was sie sodann getan haben soll. Der Angeklagte soll dann mit einer Beute in Höhe von 1.400,00 € geflohen sein. Er hat sich daher wegen zwei Fällen der vollendeten schweren räuberischen Erpressung zu verantworten. Das Verfahren war zunächst auf den 28.10.2009 terminiert, dann aber während der Verhandlung ausgesetzt worden, um ein Gutachten des Angeklagten zur Drogenabhängigkeit einzuholen.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl 06233-80212) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 25. November 2009
– Der Mediendezernent –
K Ö N E K E
Richter am Landgericht