Schwurgerichts- und Strafkammersachen (I. Instanz) beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Monat Mai 2009

I.          Es verhandeln:

 

1.                 am 08.05.2009 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 53-jährigen Angeklagten, dem vorgeworfen wird, in der Zeit zwischen dem 09.10.2008 und dem 13.11.2008 überwiegend in Frankenthal (Pfalz) und Ludwigshafen am Rhein Wohnungen durch offene Haustüren oder Terrassentüren sowie Geschäftsräume und Lager betreten zu haben, um dort in zum Teil für die Öffentlichkeit nicht vorgesehenen Räumen in Spinten, abgestellten Handtaschen aber auch in einem offenstehenden Tresor nach Bargeld zu suchen. Zur Last gelegt werden ihm insgesamt 21 Fälle des Diebstahls, wovon 6 im Stadium des Versuchs strecken geblieben sein sollen, weil der Angeklagte durch Personen gestört worden sein soll. In einem der Fälle soll er auch mit einem Werkzeug in ein verschlossenes Wohnhaus eingebrochen sein. Fortsetzungstermin ist auf den 25.05.2009 um 9.00 Uhr anberaumt;

 

2.                 am 12.05.2009 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 19-jährigen Angeklagten aus Speyer sowie zwei 21 bzw. 22 Jahre alte Angeklagte ohne festen Wohnsitz, die am 02.11.2008 in Speyer zunächst in das Clubheim des FV Speyer eingebrochen und dort neben Alkoholika und Süßigkeiten Wechselgeld in Höhe von 150,00 € entwendet haben sollen. Danach sollen sie in die Realschule eingebrochen sein, dort eine Vielzahl von Räumlichkeiten durchsucht und hierbei verwüstet haben, um schließlich einen Laptop und eine Spindel mit CD-Rohlingen zu entwenden. Die beiden wohnsitzlosen Angeklagten sollen danach den Entschluss gefasst haben, die Schule in Brand zu setzen, indem sie im Lehrerzimmer Papier angehäuft und entzündet haben sollen. Das Feuer soll dann das komplette Lehrerzimmer erfasst haben und bis in den Flur vorgedrungen sein. Durch weitergehende Beschädigungen von Versorgungsleitungen unter der Decke sowie verbreitetem Ruß soll ein Gesamtschaden von 1,2 Mio. € entstanden sein. Fortsetzungstermin ist auf den 13.05.2009 um 9.00 Uhr anberaumt;

 

3.                 am 13.05.2009 um 13.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 38-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem räuberische Erpressung, gewerbsmäßiger Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung, Zuhälterei und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger zur Last gelegt wird, begangen in der Zeit von 2001 bis 2006 in Ludwigshafen am Rhein und anderenorts. Zunächst soll er seine ehemalige Lebensgefährtin durch Schläge und Androhung weiterer körperlicher Übergriffe dazu gebracht haben, sich durch eine so genannte "Abstandszahlung" in Höhe von 10.000,00 DM von ihm freizukaufen. Weiterhin soll er eine litauische Staatsangehörige der Prostitution zugeführt und sie ausgebeutet haben. Später soll er zwei weitere Frauen, davon eine unter 18 Jahren, der Prostitution zugeführt und Gelder von ihnen verlangt haben. Fortsetzungstermin ist auf den 19.05.2009 um 9.00 Uhr anberaumt;

 

4.                 am 14.05.2009 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen 43-jährigen Angeklagten aus Frankenthal (Pfalz), der sich wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu verantworten hat. Er soll am 03.10.2008 in einem Männerwohnheim in Frankenthal (Pfalz) mit einem Hammer auf sein Opfer losgegangen sein, das sich bei ihm darüber beschwert hatte, dass er zu laut Musik gehört haben soll. Ersten Schlägen mit dem Hammer in Richtung Kopf konnte das Opfer ausweichen, stürzte aber und zog sich nicht mehr reparable Verletzungen am Bein zu. Während sich das Opfer kriechend in seine eigene Wohnung retten wollte, soll der Angeklagte es dann mit dem Hammer am Rücken getroffen haben und schließlich noch 14 mal mit voller Wucht gegen die zwischenzeitlich geschlossene Wohnungstür des Opfers geschlagen haben, bis die Polizei eintraf. Fortsetzungstermin ist auf den 15.05.2009 um 9.00 Uhr anberaumt;

 

5.                 am 20.05.2009 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 24-jährigen mauretanischen Staatsangehörigen, der in der Zeit von April 2006 bis 07. Juli 2008 in Ludwigshafen am Rhein zunächst in 136 Fällen mit Betäubungsmitteln unerlaubt und gewerbsmäßig Handel getrieben haben soll, wobei es sich um Kokain, Amphetamin, Ecstasy-Tabletten und Marihuana gehandelt haben soll. Schließlich soll er als Mitglied einer Bande am 06.07.2008 2 kg Marihuana zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben haben;

 

6.                 am 22.05.2009 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 44-jährigen Angeklagten, der von Januar 1999 bis 02.12.2008 in Elmstein und anderenorts in 41 Fällen mit insgesamt ca. 160 kg Amphetamin, 2.000 Stck. 2-CB-Pillen, mehreren 100 Ecstasy-Tabletten und LSD-Trips, mehreren 100 g Haschisch und mindestens 20 g Kokain Handel getrieben haben soll. In mehreren Fällen soll er auch ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt haben;

 

7.                 am 26.05.2009 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 20-jährigen Angeklagten, dem versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt werden. Er soll am 2.1.2009 in Böhl-Iggelheim seinen Bruder bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dabei dessen Tod in Kauf genommen haben, nachdem ihn zuvor der Bruder provoziert und beleidigt haben soll, weil er – der Angeklagte – zuvor vom Opfer dabei überrascht worden sein soll, wie er mit der Ehefrau des Opfers den Geschlechtsverkehr vollzog. Der Angeklagte soll von seinem Opfer nur abgelassen haben, weil ihn der herbeieilende Freund seiner Mutter vom Opfer weggezogen haben soll;

 

8.                 am 28.05.2009 um 9.00 Uhr die I. Großkammer gegen einen 28-jährigen italienischen Staatsangehörigen aus Heidesheim, dem zunächst zur Last gelegt wird, in der Zeit zwischen Februar und März 2007 in Heidesheim und Speyer mit insgesamt ca. 800 g Haschisch Handel getrieben zu haben und ein Opfer genötigt zu haben, für ihn Haschischtransporte von Heidesheim nach Speyer, wo der Verkauf stattgefunden haben soll, vorzunehmen. Weiterhin hat er sich wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu verantworten, da er am 09.03.2007 in Speyer diesen Drogenkurier unter Vorhalt eines Messers dazu gezwungen haben soll, sein Kraftfahrzeug nebst Schlüssel, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein herauszugeben.

 

 

II.       Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 27. April 2009

- Der Mediendezernent -

 

K Ö N E K E

Richter am Landgericht

Teilen

Zurück