I. Allgemeine Informationen
Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation finden am Gerichtsstandort Frankenthal Gerichtsverhandlungen derzeit weiterhin nur in dringenden Fällen statt, die nicht aufgeschoben werden können.
Ab dem 18. Mai 2020 soll eine Ausweitung des Verhandlungsbetriebs erfolgen. Das dafür entwickelte Konzept sieht die schrittweise Aufnahme des Sitzungsbetriebs unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln vor. Ziel ist es, die Infektionsgefahr für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Prozessbeteiligte sowie Besucherinnen und Besucher bei einer Ausweitung des Dienstbetriebs möglichst weitgehend zu verhindern.
Der Zugang zum Gerichtsgebäude und zu Gerichtsverhandlungen ist auch für Pressevertreter weiterhin gewährleistet. Bitte beachten Sie, dass es im Hinblick auf die Corona-Pandemie – auch kurzfristig - noch zu Terminsaufhebungen oder -änderungen kommen kann.
II. Fortsetzung bereits laufender Verfahren
Fortsetzungstermine in dem Verfahren wegen Mordes, 1 Ks 5220 Js 17473/19
In dem seit November 2019 laufenden Verfahren wegen Mordes in Haßloch hat die Kammer weitere Termine bestimmt:
Mittwoch, 29. April 2020, 09:00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2020, 12:00 Uhr
Mittwoch, 06 Mai 2020, 09.00 Uhr
Freitag, 15. Mai 2020, 09.00 Uhr
Die Sitzungen finden im Sitzungssaal 20 statt.
III. Neu beginnendes Strafverfahren im Mai 2020
Mittwoch, den 13.05.2020, 10:00 Uhr, u.a. wegen Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht, Az. 2 KLs 5427 Js 42149/19
2. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-jährigen Angeklagten aus Neustadt (Weinstraße) die Begehung zahlreicher Straftaten in der Zeit von August 2019 bis November 2019 vor, insbesondere strafbare Verstöße gegen die ihm erteilten Weisungen der Führungsaufsicht.
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankenthal hatte gemäß § 68b StGB die Führungsaufsicht im Jahr 2019 angeordnet, nachdem der Angeklagte nach einem Urteil des AG Neustadt (Weinstraße) eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu verbüßen hatte. Aufgrund der Anordnungen der Führungsaufsicht muss der Angeklagte eine elektronische Fußfessel tragen. Zudem darf er unter anderem keine Kinder und Jugendliche ansprechen, keine Spielplätze, Schwimmbäder o.ä. aufsuchen und kein internetfähiges Handy besitzen.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in 11 Fällen gegen diese Weisungen verstoßen haben. Er soll unter anderem ein Mädchen beim Umziehen gefilmt haben, ein Mädchen auf einem Spielplatz angesprochen und in mehreren Fällen ein internetfähiges Handy bei sich gehabt haben.
Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Es kommt die Anordnung einer Sicherungsverwahrung in Betracht.
Verteidigerin: Rechtsanwältin Gabriele Haas, Ludwigshafen
Fortsetzungstermine: Mittwoch, den 27.05.2020, 10:00 Uhr
Dienstag, den 09.06.2020, 10:00 Uhr
Mittwoch, den 17.06.2020, 10:00 Uhr
Mittwoch, den 24.06.2020, 10:00 Uhr
Philipp Sturhan
Pressesprecher
Richter am Landgericht
Frankenthal, den 28.04.2020