In dem Strafverfahren vor dem Hilfsschwurgericht 1a 5220 Js 4580/18 wird der Prozess heute um 14.30 Uhr in Saal 1 fortgesetzt. Nachdem ein Schöffe kurzfristig erkrankt ist und ins Krankenhaus eingeliefert wurde, in der Sache aber in der Lage ist, der Verhandlung zu folgen, wird er für den heutigen Kurztermin anwesend sein können. Dies führt zur ordnungsgemäße Fortsetzung des Verfahrens. Bei einer dauerhaften Erkrankung des Schöffen hätte das Verfahren vor dem Hintergrund des § 229 StPO, der eine Höchstdauer für Unterbrechungen vorsieht, möglicherweise neu beginnen müssen.
Frankenthal, den 10.1.2019
Christian Bruns
Richter am Amtsgericht - stVDirAG -
Medienreferent