Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat Januar 2011

I.          Es verhandeln:

 

1.         am 05.01.2011 um 10.30 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen, dem zur Last gelegt wird, in Grünstadt in der Zeit zwischen 2006 und 2010 in mehreren Fällen seine Ehefrau körperlich misshandelt, sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben. Fortsetzungstermin ist auf den 18.01.2011, 9.00 Uhr anberaumt;

 

2.         am 19.01.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen zwei männliche Angeklagte im Alter von 35 und 34 Jahren sowie eine weibliche Angeklagte im Alter von 23 Jahren, alle in Untersuchungshaft befindlich, die am 02.08.2010 in Ludwigshafen am Rhein in ein Pfarrhaus eingedrungen und den Pfarrer unter Vorhalt von Messern sowie durch die Zufügung von insgesamt 5 Stichen am Oberkörper dazu gebracht haben sollen, dass er den Tresor öffnet, so dass sie 300,00 € entnehmen konnten. Weiter entwendeten sie die EC-Karte und brachten den Pfarrer dazu, die dazugehörige Geheimzahl anzugeben, um später vom Konto 1.000,00 € abzuheben. Sie haben sich daher wegen schwerer Körperverletzung, schwerer räuberischer Erpressung und Computerbetrugs zu verantworten;

 

3.         am 21.01.2011 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 46-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem zur Last gelegt wird, in 4 Fällen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Heroin) geleistet zu haben, indem er das Rauschgift aus Frankfurt nach Ludwigshafen am Rhein transportiert und bei der Veräußerung geholfen haben soll. Der Haupttäter ist am 30.11.2010 durch die II. Große Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden;

 

4.         am 26.01.2011 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 42-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der in der Zeit vom 18. Juli bis 09. August 2010 in Ludwigshafen am Rhein mit Betäubungsmitteln – teilweise in nicht geringer Menge – Handel getrieben haben soll. Bei den Rauschmitteln handelt es sich um Marihuana, Kokain und Amphetamin.

 

 

II.         Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 21. Dezember 2010

– Der Mediendezernent –

 

 

K Ö N E K E

Richter am Landgericht

 

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