I. Dienstag, den 02. Juli 2019, 9:15 Uhr, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, versuchten schweren sexuellen Missbrauchs und versuchten sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, Az.7 Kls 5221 Js 17285/15
Jugendkammer
Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 45jährigen Libanesen aus Neuhofen zur Last, im Juli 2015 ein damals 7 Jahre altes Kind in zwei Fällen veranlasst zu haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. In einem Fall soll das Kind seiner Aufforderung Folge geleistet haben soll. Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, im März 2016 eine vermeintlich schlafende Frau sexuell missbraucht zu haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits wegen anderer Vergehen in Erscheinung getreten. Der Angeklagte bestreitet die Taten.
Verteidigerin: Rechtsanwältin Haas, Ludwigshafen
Fortsetzung: 04. Juli 2019, 13:00 Uhr und 11. Juli 2019, 9:00 Uhr
II. Freitag, den 05. Juli 2019, 9:00 Uhr, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung und Vergewaltigung, Az. 7 Kls 5221 Js 17285/15
Jugendschutzkammer
Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 49jährigen aus Flohnheim zur Last, zwischen Herbst 2007 und Ende 2010 in 29 Fällen gegenüber seinen zwei Kindern körperlich übergriffig geworden zu sein und diese körperlich und seelisch misshandelt zu haben. Unter anderem soll der Angeklagte die Kinder durch Mischgetränke aus Milch und Öl zum Erbrechen gebracht und seinen Sohn aufgefordert haben, das Erbrochene aufzulecken. Im Februar 2009 soll der Angeklagte zudem seine damalige Ehefrau vergewaltigt haben.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren teilweise geständig eingelassen, bestreitet jedoch insbesondere die Vergewaltigung.
Verteidiger: Rechtsanwalt Möthrath, Worms
Fortsetzung: 12. Juli 2019, 9:00 Uhr und 19. Juli 2019, 9:00 Uhr
III. Montag, 08. Juli 2019, 10:00 Uhr wegen Handels mit Betäubungsmitteln, 2 KLs 5427 Js 45407/18
2. Große Strafkammer
Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 56jährigen Italiener aus Frankenthal zur Last, im November 2017, Juni 2018 und Januar 2019 in Ludwigshafen in nicht geringer Menge mit Kokain und Marihuana gehandelt zu haben, wobei der Angeklagte in einem Fall Schreckschussrevolver mit sich geführt haben soll. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zur Sache eingelassen.
Verteidigerin: Rechtsanwältin Haas, Ludwigshafen
IV. Montag, 15. Juli 2019, 10:00 Uhr, wegen Besitz und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, 2 KLs 5427 Js 33871/18
2. Große Strafkammer
Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54jährigen Angeklagten aus Bad Dürkheim vor, in einem erheblichen Umfang verschiedene Drogen in seiner Wohnung verwahrt zu haben, um diese gewinnbringend weiterverkaufen zu können. In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln soll der Angeklagte eine geladene, vorgespannte Armbrust, eine Schreckschusspistole und mehrere Messer aufbewahrt haben.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich – auch einschlägig wegen Betäubungsmitteln – in Erscheinung getreten. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Der Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.
Verteidiger: Rechtsanwalt Göthlich, Ludwigshafen
Fortsetzung:
05. August 2019, 10:00 Uhr (Kurztermin), 14. August 2019, 14:00 (Kurztermin) und 29. August 2019 10:00 Uhr
V. Montag, 22. Juli 2019, 9:30 Uhr, wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung, Az. 5 Ls 5120 Js 35759
Berufungskammer
Sachverhalt:
Es handelt sich um eine Berufungsverhandlung gegen eine Entscheidung des AG Frankenthal – Schöffengericht. Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Köperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahre und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte dem Geschädigten in Dirmstein im Soccer-Park mit einer Bierflasche so heftig gegen den Kopf schlug, dass dieser sich schwer verletzte und heute zu 80 Prozent schwerbehindert ist.
Verteidiger: Rechtsanwalt Slania und Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim
Fortsetzung:
22. Juli 2019, 9.30 Uhr
23. Juli 2019, 9.15 Uhr
25. Juli 2019, 9.15 Uhr
12. August 2019, 9.15 Uhr
02. September 2019, 9.15 Uhr
06. September 2019, 9.15 Uhr
09. September 2019, 9.15 Uhr
10. September 2019, 9.15 Uhr
12. September 2019, 9.15 Uhr
VI. Fortsetzung der Strafsache wegen fahrlässiger Tötung in Sachen „BASF-Explosion“
In dieser Sache wird die Beweisaufnahme durch die Anhörung eines Sachverständigen für Rohrfernleitungen fortgesetzt. Mitte Juli wird ein Kurztermin stattfinden. Weiter Termine werden bekannt gegeben, sobald diese feststehen.
Landgericht Frankenthal, den 27.06.2019
Philipp Sturhan
Richter am Landgericht
Medienreferent