I. Mittwoch, den 11.03.2020, 9:15 Uhr, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Az. 7 KLs 5221 Js 31750/14
7. Große Strafkammer als Jugendkammer
Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt dem 44-jährigen Mann aus Bad Dürkheim zur Last, in Bad Dürkheim in der Zeit von Januar 2010 bis April 2013 ein Mädchen in mindestens 24 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Bei dem Opfer handelt es sich laut Anklage um die 1999 geborene Tochter der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten, die sich regelmäßig bei ihm aufhielt.
Mit einer weiteren Anklage (Az. 7 Kls 5027 Js 7402/18) wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, in der Zeit von September 2014 bis September 2015 in 52 Fällen unerlaubt gewerbsmäßig Handel mit Betäubungsmitteln getrieben zu haben. Der Angeklagte soll die Betäubungsmittel (Amphetamin, Ecstasy und Marihuana) jeweils an eine Minderjährige verkauft und so einen Erlös in Höhe von 2.600,00 € erzielt haben.
Die Kammer beabsichtigt, die beiden Verfahren zu verbinden und in einem Verfahren zu verhandeln.
Der Angeklagte hat sich in den Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Er ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten, auch wegen Betäubungsmitteldelikten.
Verteidiger: Rechtsanwalt Georg Wadle, Bad Dürkheim
Fortsetzung: Freitag, 20.03.2020, 9:00 Uhr
Montag, 23.03.2020, 10:00 Uhr
Mittwoch, 25.03.2020, 10:00 Uhr
II. Dienstag, den 17.03.2020, 9:00 Uhr, wegen Betruges und Vortäuschens einer Straftat, Az. 4 Ns 5110 Js 7926/16
Berufungskammer
Sachverhalt:
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Das Amtsgericht Neustadt hat die 45- und 47- jährigen Angeklagten, einen Mann und eine Frau aus Landau, erstinstanzlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung, bzw. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts haben die Angeklagten vorgetäuscht, dass ihr PKW, ein VW Scirocco R2013, im April 2014 in Haßloch entwendet worden sei. Auf diese Weise habe die Angeklagte unberechtigterweise Versicherungsleistungen in Höhe von fast 34.000,00 € erhalten. Entgegen der Angaben der Angeklagten gegenüber der Polizei und Versicherung soll das Fahrzeug nicht gestohlen worden sein. Vielmehr sei das Fahrzeug von dem Angeklagten ausgeschlachtet und in Einzelteilen bei Ebay verkauft worden.
Der Angeklagte hatte sich gegen die Anklage damit verteidigt, dass er zuvor viele Ersatzteile für das Fahrzeug angeschafft und eingebaut habe. Weiter habe er zahlreiche Bauteile für den VW Scirocco selbst hergestellt und gegen die Originalteile ausgetauscht. So sei er in der Lage gewesen, die von ihm nicht mehr benötigten Originalteile des Fahrzeugs bei Ebay zu verkaufen.
Diese Aussage hat das Amtsgericht insbesondere unter Berücksichtigung der Aussagen anderer Zeugen als nicht glaubhaft eingestuft. Die Berufungskammer hat neben fünf Zeugen auch einen KFZ-Sachverständigen geladen.
Die Angeklagten sind strafrechtlich teilweise bereits erheblich in Erscheinung getreten.
Verteidiger: Rechtsanwalt Christian Burgard, Landau
Rechtsanwalt Nobert Krüger, Landau
III. Montag den 09.03.2020, 9:30 Uhr, wegen Vergewaltigung, Az. 3 KLs 5321 Js 32895/19
3. Große Strafkammer
Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt dem 55-jährigen Angeklagten aus Freisbach zur Last, die Geschädigte im September 2019 in Speyer gemeinsam mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten vergewaltigt zu haben. Die beiden Täter seien in die Wohnung der schlafenden Frau eingedrungen und hätten dort gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr mit ihr ausgeübt. Hierbei habe insbesondere der Mittäter die Geschädigte geschlagen und gewürgt.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Er ist strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Der Aufenthalt des Mittäters konnte bisher nicht ermittelt werden.
Verteidiger: Rechtsanwalt Wolfgang Zettler, Speyer
Rechtsanwalt Sebastian Göthlich, Ludwigshafen
Fortsetzung: Dienstag, 17.03.2020, 9:30 Uhr
Donnerstag, 19.03.2020, 9:30 Uhr
Dienstag, 24.03.2020, 9:30 Uhr
IV.Donnerstag, den 19. März 2020, 9:30 Uhr, wegen gefährlicher Körperverletzung, Az.: 2 KLs 5120 Js 9085/19,
2. Große Strafkammer
Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 55-jährigen Mann aus Neustadt an der Weinstraße zur Last, im März 2019 in Neustadt an der Weinstraße eine Frau in deren Wohnung im Verlaufe eines Streits angegriffen und durch Kopfstöße und Tritte verletzt zu haben. Zudem habe der Angeklagte die Frau geschlagen und mit einem Filetiermesser auf sie eingestochen. Das Opfer habe diverse Verletzungen, unter anderem eine Stichverletzung mit der Öffnung des Bauchraums davongetragen.
Der bereits zahlreich, auch einschlägig, strafrechtlich in Erscheinung getretene Angeklagte hatte im Ermittlungsverfahren angegeben, im Verlaufe des Tattags gemeinsam mit seinem späteren Opfer rund drei Liter Rotwein getrunken zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Blutalkoholwert von 1,94 Promille zum Tatzeitpunkt aus.
Verteidiger: Rechtsanwalt Roman Schweitzer, Bad Dürkheim
Fortsetzung: Freitag, den 03.04.2020
Mittwoch, den 15.04.2020
Montag, den 04.05.2020
Donnerstag, den 07.05.2020
Dienstag, den 12.05.2020
Donnerstag, den 14.05.2020, jeweils 10:00 Uhr
V. Donnerstag, den 26.03.2020, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 1, wegen versuchten Totschlags, Az. 1 Ks 5220 Js 37972/19
1. Große Strafkammer als Schwurgericht
Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 25-jährigen Mann aus Neustadt an der Weinstraße zur Last, im Oktober 2019 auf dem Weinlesefest in Neustadt zwei Männer mit einem Klappmesser angegriffen und einen davon verletzt zu haben.
Der Angeklagte habe zunächst einen der Geschädigten nach einer verbalen Auseinandersetzung attackiert und erfolglos mit dem Messer in Richtung des Halses des Opfers gestochen. Nachdem der erste Angriff vom Geschädigten abgewehrt werden konnte, habe der Angeklagte sich losreißen können. Er habe daraufhin einen anderen Mann angegriffen, der dem ersten Opfer zu Hilfe kommen wollte und diesen mit zwei Messerstichen am Hals verletzt. Hiernach sei er von der Security überwältigt worden sei. Das zweite Opfer erlitt ca. 2-3 cm tiefe Stichwunden im Hals, die die Halsschlagader nur knapp verfehlten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte in beiden Fällen den Tod der Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen hat. Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Er hat sich im Ermittlungsverfahren auf eine Notwehrsituation berufen. Er ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.
Verteidiger: Dr. Ulrich Neumann, Mannheim
Fortsetzung: Dienstag, 31.03.2020, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 1
Donnerstag, 02.04.2020, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 1
VI. Fortsetzungstermine in dem Verfahren wegen Mordes, 1 Ks 5220 Js 17473/19
In dem seit November 2019 laufenden Verfahren wegen Mordes in Haßloch hat die Kammer folgende neue Verhandlungstermine bestimmt:
Mittwoch, den 04.03.2020, 9:00 Uhr
Montag, den 23.03.2020, 9:00 Uhr Kurztermin
Mittwoch, den 08.04.2020, 9:00 Uhr
Mittwoch, den 22.04.2020, 9:00 Uhr
Donnerstag, den 23.04.2020, 9:00 Uhr
Montag, den 27.04.2020, 9:00 Uhr
Philipp Sturhan
Pressesprecher
Richter am Landgericht
Frankenthal, 19.02.2020.