| Landgericht Frankenthal

Terminvorschau September 2020

Verhandlungen vor den Strafkammern im September 2020

I. Neu beginnende Strafverfahren vor den Strafkammern im September 2020

1. Freitag, den 04.09.2020, 9:00 Uhr, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, Az. 1 Ks 5320 Js 26248/19

1. Große Strafkammer als Schwurgericht

Die Staatsanwaltschaft wirft der 38-jährigen Angeklagten aus Altlußheim vor, versucht zu haben, in Speyer ihren ehemaligen Lebensgefährten mit einem Messer zu töten. Nach der Anklage soll die Angeklagte zu dem Geschädigten nach Speyer gefahren sein, nachdem ihre Tochter ihr erzählt habe, dass der Geschädigte sich ihr unsittlich genähert habe. Um den Geschädigten zu töten, habe sie mehrfach mit einem Messer mit einer 18 cm langen Klinge auf ihn eingestochen, bevor sie von Dritten an der Fortführung des Angriffs gehindert wurde. Der Geschädigte soll hierbei einen Durchstich durch den linken Oberarm sowie eine Schnittwunde am linken Brustkorb erlitten haben.

Die Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.

Verteidigerin:                                Rechtsanwältin Gabriele Haas, Ludwigshafen

Fortsetzungstermine:                   Freitag, 11.09.2020, 9:00 Uhr

                                                        Montag, 28.09.2020, 9:00 Uhr

                                                        Dienstag, 29.09.2020, 9:00 Uhr

 

2. Mittwoch, den 09.09.2020, 10:00 Uhr, wegen Mordes, Az. 2 Ks 5326 Js 40570/16 (2)

2. Große Strafkammer als Schwurgericht

Es handelt sich um das Verfahren wegen der Tötung zweier Unternehmer (sog. Doppelmord-Prozess). Der Bundesgerichtshof hatte im März 2020 das Urteil der 1. Großen Strafkammer vom 28. September 2018 teilweise aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-revision-der-angeklagten-im-verfahren-wegen-der-toetung-zweier-unt/

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/urteil-in-strafverfahren-der-1-grossen-strafkammer/

Nach der Zurückverweisung ist nunmehr die 2. Große Strafkammer für das Verfahren zuständig. In diesem Prozess verhandelt die Kammer ausschließlich über die Strafbarkeit der Angeklagten T. und hierbei insbesondere über die Frage, ob die Angeklagte bezüglich der Tötung des zweiten Opfers als Mittäterin gehandelt hat.

Die nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs erneut zu prüfende Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung des Angeklagten G. ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens und wird gesondert verhandelt. Sobald ein diesbezüglicher Termin feststeht, wird dieser bekannt gegeben.

Verteidiger:                      Rechtsanwalt Moritz David Schmidt, Frankfurt am Main

Fortsetzungstermine:      Mittwoch, 30.09.2020, 10:00 Uhr

                                           Dienstag, 20.10.2020, 10:00 Uhr

                                           Donnerstag, 22.10.2020, 10:00 Uhr

                                           Donnerstag, 12.11.2020, 10:00 Uhr

                                           Dienstag, 01.12.2020, 10:00 Uhr

                                           Donnerstag, 03.12.2020, 10:00 Uhr

                                           Montag, 07.12.2020, 10:00 Uhr

                                           Dienstag, 15.12.2020, 10:00 Uhr

                                           Donnerstag, 17.12.2020, 10:00 Uhr

                                              

3. Donnerstag, den 17.09.2020, 9:00 Uhr, wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Az. 7 KLs 5427 Js 20048/18 jug

7. Strafkammer als Jugendkammer

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24-jährigen Angeklagten aus Speyer vor, u. a. in Speyer zwischen März 2015 und Juni 2018 in 27 Fällen Drogen (Marihuana, Haschisch) in größeren Mengen verkauft zu haben, wobei einige der Abnehmer minderjährig gewesen sein sollen. Der wegen eines Betäubungsmitteldelikts vorbestrafte Angeklagte hat die Taten im Ermittlungsverfahren weitgehend eingeräumt.

Verteidiger:                       Rechtsanwalt Klaus Robling, Saarbrücken

 

II. Fortsetzung bereits laufender Verfahren

1. Fortsetzungstermine in dem Verfahren wegen Verstößen gegen die Weisungen der Führungsaufsicht, Az. 2 KLs 5427 Js 42149/19

In dem seit dem 13.05.2020 laufenden Verfahren wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen die Weisungen der Führungsaufsicht in Neustadt hat die Kammer weitere Termine bestimmt:

                                           Mittwoch, 09.09.2020, 9:45 Uhr

                                           Montag, 14.09.2020, 10:00 Uhr

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/sitzungsbetrieb-im-monat-mai/

 

2. Fortsetzungstermine in dem Verfahren wegen schweren Raubes, Az. 2 KLs 5214 Js 2749/20

In dem seit dem 11.08.2020 laufenden Verfahren wegen des Vorwurfs des schweren Raubes finden im September folgende Termine statt:

                                           Donnerstag, den 10.09.2020, 10:00 Uhr

                                           Montag, den 14.09.2020, 10:00 Uhr

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-august-2020/

 

Philipp Sturhan

Richter am Landgericht

Pressesprecher

Frankenthal, den 27.08.2020

 

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