In einem Strafverfahren wg. versuchten Mordes hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts am heutigen, insgesamt sechsten Verhandlungstag, den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, Vertreter der Nebenklage von fünf Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Die Staatsanwaltschaft legte dem 37jährigen irakisch-stämmigen Mann zur Last, am 11.03.2019 in Altrip in die Wohnung seiner getrennt lebenden Ehefrau eingedrungen und diese unter anderem mit einem hierzu mitgeführten Hammer angegriffen zu haben. Der Angriff habe durch andere anwesende Personen abgewehrt werden können. Nachdem der Angeklagte zunächst überwältigt worden sei, sei es ihm in der Folge gelungen, sich zu befreien und verschiedene anwesende Personen durch Schläge mit einem ebenfalls mitgeführten Seitenschneider zu verletzten.
Der Angeklagte lebt bereits seit 18 Jahren in Deutschland und befindet sich derzeit in dieser Sache in Haft. Er ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er bestritt den Tatvorwurf im Wesentlichen. Die Kammer hat 14 Zeugen und einen Sachverständigen in dem Verfahren vernommen. Der Vorsatz hinsichtlich einer versuchten Tötung konnte dem Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung nicht nachgewiesen werden.
Frankenthal, den 28.10.2019
Christian Bruns
Richter am Amtsgericht -stVDirAG-
Medienreferent