Montag, den 21.09.2020, 9:00 Uhr, wegen Mordes, Vergewaltigung u. a., Az. 7 Ks 5620 Js 9686/20 jug., Sitzungssaal 20
7. Strafkammer als Jugendkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 17-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen vor, am 12.03.2020 ein 17-Jähriges Mädchen am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht hierbei davon aus, dass der Angeklagte die Geschädigte zum Zwecke seiner sexuellen Befriedigung getötet hat.
Bereits zuvor soll der Angeklagte in Ludwigshafen im Jahr 2019 drei minderjährige Mädchen vergewaltigt und im Zusammenhang mit den Taten teilweise gewürgt haben.
Weiter legt die Staatsanwaltschaft ihm zur Last, im Februar 2019 am Rathauscenter in Ludwigshafen einen anderen Mann mit einem Messer bedroht zu haben. Als eine Frau dazwischen gehen wollte, habe der Angeklagte – so die Staatsanwaltschaft – ihr den Messergriff heftig gegen den Brustkorb gestoßen.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten und hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht geäußert. Er befindet sich in dieser Sache derzeit in Untersuchungshaft
Verteidiger: Rechtsanwalt Alexander Klein, Ludwigshafen
Rechtsanwalt Roman Schweitzer, Mannheim
Fortsetzung: Donnerstag, den 01.10.2020, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 20
Donnerstag, den 08.10.2020, 9:15 Uhr, Sitzungssaal 20
Mittwoch, den 28.10.2020, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 20
Freitag, den 13.11.2020, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 20
Freitag, den 27.11.2020, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 20
Freitag, den 04.12.2020, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 20
Freitag, den 11.12.2020, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 20
Freitag, den 18.12.2020, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 20
Donnerstag, den 07.01.2021, 9:00 Uhr Sitzungssaal 20
Montag, den 18.01.2021, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 20
Donnerstag, den 21.01.2021, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 20
Dienstag, den 26.01.2021, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 20
Donnerstag, den 28.01.2021, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 20
Ergänzende Hinweise für Medienvertreter:
Die Verhandlung findet nichtöffentlich statt, da es sich um ein Jugendstrafverfahren handelt. Die Öffentlichkeit im Sitzungssaal ist auch für Medienvertreter nicht zugelassen.
Zudem weise ich darauf hin, dass Drehgenehmigungen für den Bereich vor dem Sitzungssaal 20 zum Schutz der jugendlichen Verfahrensbeteiligten nicht erteilt werden können. Für die Anfertigung von Funk-/Film- und Fotoaufnahmen, z. B. im Rahmen von O-Tönen, steht am Tag des Verfahrensbeginns (21.09.2020) ausschließlich der Sitzungssaal 1 im Erdgeschoss zur Verfügung. Entsprechende Drehgenehmigungen können wie üblich über die Pressestelle des Landgerichts presselgft(at)zw.jm.rlp.de beantragt werden.
Philipp Sturhan
Pressesprecher
Richter am Landgericht
Frankenthal, den 14.09.2020