Mittwoch, 13.03.2024, 14:00 Uhr, Az. 2 KLs 5477 Js 19242/23
wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
– 2. Große Strafkammer –
Dem 39-jährigen, unter Führungsaufsicht stehenden Mann wird vorgeworfen, von Sommer 2022 bis Sommer 2023 in Ludwigshafen am Rhein, Bad Dürkheim und Alzey mehrfach gegen bestimmte Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen zu haben. Der Mann war u. a. angewiesen, nicht mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren Kontakt aufzunehmen, weder persönlich noch schriftlich oder mittels elektronischer Medien und Kommunikationseinrichtungen (Telefon, Chatprogramme). Entgegen dieser Weisung soll er wiederholt Kontakt zu verschiedenen Mädchen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren aufgenommen haben, wobei er diese zum Teil persönlich angesprochen, und in anderen Fällen über Online-Dienste wie „Instagram“ oder „Snapchat“ kontaktiert haben soll. In einem Fall soll er auch unaufgefordert Lichtbilder, auf denen sein erigiertes Glied zu sehen sei, versendet haben.
Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Zu den Tatvorwürfen hat er sich bislang nicht wesentlich eingelassen.
Verteidiger: Rechtsanwalt Michael Seiwerth, Bad Dürkheim
Fortsetzungstermine: Montag, 18.03.2024, 10:00 Uhr
Mittwoch, 20.03.2024, 10:00 Uhr
Montag, 25.03.2024, 10:00 Uhr
Mittwoch, 27.03.2024, 10:00 Uhr
Dienstag, 02.04.2024, 10:00 Uhr
Mittwoch, 03.04.2024, 10:00 Uhr
Donnerstag, 11.04.2024, 10:00 Uhr
Pressestelle des Landgerichts
Frankenthal (Pfalz), den 05.03.2024