Ab 13.11.2024 kann bei dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) ein(e) Justizbeschäftigte(r) (m/w/d) im Justizwachtmeisterdienst in Entgeltgruppe 4 TV-L eingestellt werden kann.
Die Bewerberin oder der Bewerber soll zunächst auf unbestimmte Zeit im Tarifvertragsverhältnis beschäftigt und zu einem späteren Zeitpunkt in das Beamtenverhältnis übernommen werden, wobei die im Tarifvertragsverhältnis verbrachte Zeit auf den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum ersten Einstiegsamt der Justizdienst (Justizwachtmeisterdienst) angerechnet werden kann.
Die einzustellende Bewerberin oder der einzustellende Bewerber müssen deshalb die Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, dies bedeutet
- nicht älter als 40 Jahre sein
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen
- keine Vorstrafen oder Einträge im Schuldnerverzeichnis
- körperlich und gesundheitlich in guter Verfassung sein.
Darüber hinaus ist weitere Voraussetzung das Bestehen eines sportmotorischen Leistungstests, der bei den Justizvollzugsanstalten abgelegt werden kann. Dieser besteht aus fünf Einzeltests (11x10-m-Sprinttest, Rückentest, Klimmhang, Tiger-Liegestütz und Beep-Test=20-Meter-Shuttle-Run).
Die praktische Ausbildung wird durch einen fachtheoretischen Lehrgang von zehn Wochen im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen – Nebenstelle Monschau – ergänzt.
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind u.a. für den Auskunftsdienst an der Pforte, der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit, den Sitzungsdienst in Gerichtsverhandlungen, Aktentransporte, Zustellungen, Besorgung des Posteingangs und Postausgangs und für Vorführungen zu Gerichtsterminen zuständig.
Die körperliche Eignung, Bereitschaft zur Aufrechterhaltung der körperlichen Fitness, sowie die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen mit praktischen Übungen in der Fremd- und Eigensicherung ist Pflicht.
Idealerweise verfügt der Bewerber/ die Bewerberin über eine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf und einen Führerschein, da diese/r u.U. auch mit den Aufgaben eines Hausmeisters oder Dienstwagenfahrers betraut werden kann.
Sollten Sie sich für die Stelle interessieren, bitte ich Sie, mir Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, spätestens bis 05.07.2024 zu übersenden.
Mit Blick auf die im Justizwachtmeisterdienst notwendige Sehfähigkeit, bitte ich mit den Bewerbungsunterlagen ein augenärztliches Attest (nicht ausgestellt für den Führerschein) vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass keine erhebliche Sehschwäche besteht. Eine dauerhafte Verwendung im Justizwachtmeisterdienst ist ausgeschlossen, wenn eine unkorrigierte Sehschärfte (Fernvisus) schon auf einem Auge von weniger als 0,5 - 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist – und von weniger als 0,3 – wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist – besteht.