| Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Terminvorschau April 2024

Verfahren vor den Großen Strafkammern im April 2024

I. Neu beginnende Verfahren vor den Strafkammern

1. Donnerstag, 04.04.2024, 10:00 Uhr, Az. 2 KLs 5101 Js 13472/21

wegen gefährlicher Körperverletzung u. a.

– 2. Große Strafkammer –

Es handelt sich um ein Sicherungsverfahren.

Dem 27-jährigen, unter einer paranoid-halluzinatorischen Psychose leidenden Mann wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen September 2020 und März 2023, in der er überwiegend in einer betreuten Wohnanlage für Personen mit einer chronischen psychischen Erkrankung in Bad Dürkheim lebte und zweitweise auch in einer psychiatrischen Klinik vorrübergehend untergebracht gewesen war, mehrfach Mitbewohner oder Mitpatienten und auch Pflegepersonal körperlich angegriffen, verbal beleidigt oder bedroht zu haben. Beispielsweise soll er einmal einer Mitbewohnerin durch Schläge mit einer Glasflasche einen Finger angebrochen haben. In einem anderen Fall soll er zunächst einen Stuhl auf eine Mitbewohnerin geworfen und sich dahingehend geäußert haben, er wolle sie töten und anschließend soll er das dazwischen gegangene Pflegepersonal attackiert und gesagt haben, er werde dieses umbringen. Einem Sachverständigen gegenüber soll der Beschuldigte geäußert haben, seine Opfer seien „Voodoo Frauen“, gegen die er vorgehen müsse.

Die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass der Beschuldige zukünftig weitere und möglicherweise noch schwerere Straftaten begehen könnte und beantragt die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Verteidiger:                 Rechtsanwältin Gabriele Haas, Ludwigshafen am Rhein

Fortsetzungstermine: Montag, 22.04.2024, 10:00 Uhr

                                      Montag, 13.05.2024,10:00 Uhr

 

2. Donnerstag, 04.04.2024, 10:30 Uhr, Az. 2 KLs 5327 Js 37942/22

wegen versuchten Raubes und bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

– 2. Große Strafkammer –

Dem 29-jährigen Mann aus Speyer wird zum einen vorgeworfen, im Juni 2022 gemeinsam mit einem anderen Täter einem Mann vor dessen Wohnung aufgelauert und diesen anschließend zu Boden gestoßen und gemeinsam auf ihn eingetreten zu haben. Dabei soll der Angeklagte Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappen getragen haben, mit denen er dem am Boden liegenden Mann gegen Kopf und Rippen getreten habe. Zum einen soll dies den Zweck gehabt haben, dem Geschädigten eine „Abreibung“ zu verpassen, da dieser dem Angeklagten Geld geschuldet habe. Außerdem soll der Angeklagte damit beabsichtigt haben, dem Geschädigten dessen Umhängetasche, in der sich Bargeld i. H. v. 3.000-4.000 € befunden haben soll, zu entwenden. Nachdem Anwohner die Täter aufforderten, von dem Geschädigten abzulassen, sollen sie sich von dem Ort entfernt und das Geld zurückgelassen haben. Der Geschädigte soll einen Bruch an Handgelenk und einer Rippe erlitten haben, sowie Gesichtsprellungen und diverse Schürfwunden.

Außerdem soll der Angeklagte in der Zeit zwischen März und Oktober 2023 in hohem Maße mit Betäubungsmitteln verschiedener Art, insbesondere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wie Alprazolam, Diazepam, Tilidin und Kodein gehandelt haben. Die Medikamente soll er in der, zu seiner Wohnung in Schifferstadt gehörenden, Garage aufbewahrt haben. In seinem Büro in Schifferstadt soll er zudem, ohne eine entsprechende Erlaubnis zu besitzen, eine geladene halbautomatische Selbstladepistole aufbewahrt haben, außerdem in der Küchenschublade in seiner Wohnung weitere Patronen und einen Schlagring, sowie in der Mittelkonsole seines Pkw zugriffsbereit zwei Schlagringe und ein Messer mit einer Klingenlänge von 10,5 cm.

Der Angeklagte ist mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft und befindet sich derzeit in dieser Sache in Untersuchungshaft. Zu den Tatvorwürfen hat er sich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens teilweise eingelassen. Zu dem oben zuerst genannten Vorwurf soll er beispielsweise geäußert haben, er habe dem Geschädigten lediglich zur Rede stellen wollen. Der Geschädigte habe sich einfach zu Boden geworfen und geschrien, wobei es zu der Verletzung gekommen sei.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Stefan Beck, Landau in der Pfalz

                                      Rechtsanwalt Thilo Schwarz, Ludwigshafen am Rhein

Fortsetzungstermine: Donnerstag, 18.04.2024, 10:00 Uhr

                                      Dienstag, 30.04.2024, 10:00 Uhr

                                      Dienstag, 14.05.2024, 13:30 Uhr

                                      Montag, 03.06.2024, 10:00 Uhr

 

3. Montag, 08.04.2024, 9:00 Uhr, Az. 8 KLs 5127 Js 32775/22 (2)

wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

– 8. Große Strafkammer –

Dem 45-jährigen Mann aus Tunesien wird vorgeworfen, im Februar 2023 beabsichtigt zu haben, im Bereich des Bahnhofs in Bad Dürkheim gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin verschiedene Betäubungsmittel gewinnbringend zu veräußern. Dazu soll er in einem Baum ein Ledermäppchen aufbewahrt haben, in dem sich abgepackt insgesamt rund 11 g Marihuana, 26 g Haschisch und 1 g Kokain befunden haben sollen. 0,8 g Marihuana und 3 g Haschisch soll er auch erfolgreich verkauft haben. Während des Verkaufs soll das Paar ein einhändig bedienbares Cuttermesser und ein Tierabwehrspray zugriffsbereit mitgeführt haben. In der gemeinsamen Wohnung in Bad Dürkheim soll das Paar größere Mengen weiterer Betäubungsmittel aufbewahrt haben, u. a. rund ½ kg Amphetamin, mehrere Cannabisblüten, rund 110 g Haschisch und 4 g Kokain. Auch zu Hause soll griffbereit in der Nähe der Betäubungsmittel ein Tierabwehrspray aufbewahrt worden sein.

Der Angeklagte war bereits von einer anderen Kammer des Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln. Außerdem war die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Auf die Revision des Angeklagten wurde das Urteil im Hinblick auf die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgehoben und insoweit zur erneuten Verhandlung vor einer anderen Strafkammer an das Landgericht zurückverwiesen. Im Übrigen ist das Urteil der 3. Großen Strafkammer rechtskräftig.

Der Angeklagte ist einfach (nicht einschlägig) vorbestraft und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Jürgen Schwarzer, Alzey

 

4. Montag, 15.04.2024, 9:00 Uhr, Az. 8 KLs 5370 Js 10572/22 (2)

wegen Versuch der Erpressung u. a.

– 8. Große Strafkammer –

Es handelt sich um ein Unterbringungsverfahren.

Der 50-jährige Mann aus Ludwigshafen wird beschuldigt, zwischen Januar 2022 und Mai 2023 in Ludwigshafen am Rhein jeweils in einem stark alkoholisierten Zustand verschiedene Straftaten begangen zu haben. U. a. soll er mehrfach seine Mutter schwer beleidigt und von und ihr Geld verlangt haben, anderenfalls er sie töten werde. Auch weitere Personen, insbesondere Polizeibeamte soll er beleidigt haben. In einem Fall soll er auch auf einem Supermarktparkplatz mit einem Messer in der Hand auf einen Passanten zugegangen sein und Stichbewegungen in der Luft gemacht haben, die den Passanten dazu bewegt haben sollen, den Platz zu verlassen.

Der Mann ist mehrfach vorbestraft. Zu den Tatvorwürfen hat er sich bislang nicht eingelassen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft leide der Mann unter einer Psychose und bei den Taten sei er außerdem wegen erheblicher Alkoholintoxikation in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Da die Gefahr bestehe, dass er weitere, auch gefährliche Straftaten begehen könnte, beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Matthias Scheller, Speyer

Fortsetzungstermine: Freitag, 19.04.2024, 9:00 Uhr

                                      Mittwoch, 24.04.2024, 10:00 Uhr

                                      Montag, 13.05.2024, 9:00 Uhr

                                      Donnerstag, 16.05.2024, 9:00 Uhr

 

5. Dienstag, 16.04.2024, 10:00 Uhr, Az. 2 KLs 5310 Js 12338/22

wegen räuberischer Erpressung

– 2. Große Strafkammer –

Den 37- und 36-jährigen Brüdern aus Neustadt und Böhl-Iggelheim, sowie einem weiteren, 28-jährigen Mann aus Böhl-Iggelheim und außerdem einer 32-jährigen Frau aus Haßloch wird vorgeworfen, im März 2022 in Neustadt an der Weinstraße gemeinsam eine räuberische Erpressung begangen zu haben. Die vier sollen sich zu einer Wohnung in Neustadt an der Weinstraße begeben haben, um das darin lebende Paar dazu zu bewegen, Schulden aus vermeintlich vorangegangenen Drogengeschäften zurückzuzahlen. Durch eine vorgehaltene Schusswaffe eingeschüchtert soll der Geschädigte die Angeklagten in die Wohnung gelassen haben. Die Schusswaffe sei zwar nicht scharf gewesen. Dies sei jedoch für das Paar nicht erkennbar gewesen. Unter dem Eindruck der Drohung sei der Mann auch der Aufforderung des eines Bruders nachgekommen, ihm sein Mobiltelefon auszuhändigen, was Letzterer eingesteckt haben soll, um es zu behalten. Der ältere Bruder soll daraufhin die in der Wohnung lebende Frau aufgefordert haben, zum Ausgleich der Schulden ihres Lebensgefährten ihren Pkw herauszugeben und einen Auto-Kaufvertrag zu unterzeichnen. Nachdem zunächst mit vorgehaltener (nicht scharfer) Schusswaffe damit gedroht wurde, auf sie zu schießen und schließlich auch damit, ihren Kindern, die sich ebenfalls in der Wohnung befanden, etwas anzutun, unterschrieb die Geschädigte den Kaufvertrag und übergab Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere. In der Zwischenzeit soll die weibliche Angeklagte drahtlose Kopfhörer, eine Kettenuhr, und zwei Parfumflacons an sich genommen haben, um diese mitzunehmen. Der ältere Bruder soll außerdem dem Geschädigten mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben, nachdem dieser sich einzumischen versucht habe.

Die beiden Brüder sind bereits mehrfach, die anderen beiden nicht vorbestraft. Zu den Tatvorwürfen haben die vier sich bislang nicht eingelassen.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Friedrich Demandt, Mannheim

                                      Rechtsanwältin Carolin Hierstetter, Heidelberg

                                      Rechtsanwalt Andreas Flory, Speyer

                                      Rechtsanwältin Inga Berg, Mannheim

Fortsetzungstermine: Dienstag, 23.04.2024, 10:00 Uhr

                                      Dienstag, 07.05.2024, 10:00 Uhr

                                      Dienstag, 14.05.2024, 10:00 Uhr

                                      Donnerstag, 16.05.2024, 10:00 Uhr

 

6. Dienstag, 16.04.2024, 12:30 Uhr, Az. 2 KLs 5327 Js 39858/23

wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

– 2. Große Strafkammer –

Den beiden 25-jährigen und 28-jährigen Brüdern wird vorgeworfen, im Oktober 2023 in der gemeinsam bewohnten Wohnung in Mannheim 70,6 g Kokain aufbewahrt zu haben, sowie griffbereit in derselben Tasche, in der sich das Kokain befunden habe, auch ein Einhandmesser mit einer 11 cm langen Klinge. In einem Schuhkarton in der Nähe sollen sie außerdem eine ungeladene Pistole nebst Munition aufbewahrt haben. Die Brüder sollen beabsichtigt haben, die Betäubungsmittel gemeinsam gewinnbringend zu verkaufen. Der ältere der beiden Brüder soll darüber hinaus im September 2023 in Ludwigshafen am Rhein rund 9,5 g Kokain mit sich geführt haben, um dieses gewinnbringend zu verkaufen.

Der ältere Bruder ist bereits vorbestraft, der jüngere nicht. Beide befinden sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Zu den Tatvorwürfen haben sie sich bislang nicht eingelassen.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Volker Hoffmann, Frankenthal (Pfalz)

                                      Rechtsanwältin Katja Kosian, Speyer

Fortsetzungstermine: Montag, 06.05.2024, 10:00 Uhr

                                      Montag, 13.05.2024, 13:30 Uhr

                                      Mittwoch, 29.05.2024, 10:00 Uhr

 

7. Freitag, 19.04.2024, 9:00 Uhr, Az. 1 KLs 5201 Js 40654/22 (2)

wegen Raubes

– 1. Große Strafkammer –

Die Tatvorwürfe waren bereits Gegenstand eines Verfahrens, dass im April und Mai letztes Jahres am Landgericht Frankenthal (Pfalz) verhandelt worden war.

Im Hinblick auf den jüngeren der beiden Täter ist das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts auf die von dem Angeklagten eingelegte Revision insoweit aufgehoben worden, als dort die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und ein Vorwegvollzug der Strafen angeordnet worden war. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes hatte die Kammer in ihrem Urteil nicht ausreichend die Erfolgsaussichten der Maßregel dargelegt, ebenso wenig, dass die Taten überwiegend auf den Hang zu Drogen und/oder Alkohol zurückzuführen seien.

Über die Frage der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts erneut zu verhandeln und zu entscheiden. Der Schuldspruch im Übrigen ist rechtskräftig.

Für weitere Details zu dem Verfahren siehe Terminvorschau für April 2023 (5. Verfahren):

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-april-2023/

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Roman Schweitzer, Mannheim

 

8. Donnerstag, 25.04.2024, 9:00 Uhr, Az. 1 Ks 5320 Js 32138/23

wegen versuchten Mordes

– 1. Große Strafkammer –

Der 24-jährige Mann aus Ludwigshafen am Rhein wird beschuldigt, im Mai 2023 in Mutterstadt versucht zu haben, seine Lebensgefährtin zu töten, wobei er auch den Tod weiterer Menschen in Kauf genommen haben soll. Während einer Autofahrt auf der A 65 soll das Paar in Streit geraten sein, im Rahmen dessen der das Auto fahrende Angeklagte mehrfach seiner Freundin mit der Faust in deren Gesicht geschlagen, und ihr zudem einen Büschel Haare ausgerissen haben soll. Nachdem die Frau geäußert habe, sich von ihm trennen zu wollen, habe der Angeklagte entgegnet, dann bringe er sie beide um. Daraufhin soll er das Gaspedal durchgetreten haben und mit der schließlich erreichten Maximalgeschwindigkeit von 250 km/h in ein anderes Fahrzeug gefahren sein. Alle Beteiligten überlebten den Unfall; schwere Verletzungen sind nicht bekannt. Nach dem Unfall soll der Angeklagte aus dem Fahrzeug ausgestiegen und wiederum auf seine, ebenfalls aus dem Fahrzeug ausgestiegene Lebensgefährtin losgegangen sein. Dabei soll er ihr wiederum an den Haaren gerissen und ihr mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben, bis sie zu Boden gegangen sei. Er soll sodann mehrfach auf sie eingetreten haben, bis schließlich ein Mann dazwischen gegangen sei. Bevor die Polizei eintreffen konnte, sei der Angeklagte geflüchtet. Im August 2023 soll es noch zu einer weiteren Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seiner früheren Lebensgefährtin gekommen sein, in deren Zusammenhang der Angeklagte die Frau in deren Wohnung in Mannheim zunächst zu Boden gedrückt haben soll, bis diese sich habe befreien und nach draußen laufen können, wo sie eine Passantin gebeten habe, die Polizei zu rufen. Daraufhin habe der Angeklagte sie erneut zu Boden gedrückt, ihr gegen das rechte Knie getreten, ihr mit den Fäusten in das Gesicht und gegen den Kopf geschlagen, ihr in die Lippe gebissen und mit seinem Kopf gegen ihr linkes Auge geschlagen haben, wodurch diese Schmerzen, Prellungen und eine Ruptur des Kreuzbandes erlitten habe.

Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Zu den Tatvorwürfen hat er sich anlässlich der Haftprüfung über seinen Verteidiger dahingehend eingelassen, er habe das Fahrzeug nicht sicher zu führen vermocht, da er zuvor bewusstseinstrübende Substanzen zu sich genommen habe. Er habe niemanden umbringen wollen.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Manfred Zipper, Schwetzingen

Nebenklagevertreter: Rechtsanwalt Sebastian Höfle, Mannheim

Fortsetzungstermine: Freitag, 26.04.2024, 9:00 Uhr

                                      Dienstag, 30.04.2024, 9:00 Uhr

                                      Donnerstag, 02.05.2024, 9:00 Uhr

                                      Freitag, 03.05.2024, 9:00 Uhr

                                      Dienstag, 14.05.2024, 9:00 Uhr

                                      Dienstag, 28.05.2024, 9:00 Uhr

 

II. Fortsetzungstermine in bereits laufenden Strafverfahren

1. Az. 2 Ks 5326 Js 29564/20 wegen Mordes („Doppelmord“)

(Prozessbeginn 13.02.2024)

  • Dienstag, 02.04.2024, 13:00 Uhr
  • Montag, 22.04.2024, 13:00 Uhr

Für weitere Informationen siehe Terminvorschau für Februar 2024, 2. Verfahren:

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-februar-2024/

 

2. Az. 3 Ks 5620 Js 9686/20 jug (2) wegen Mordes und Vergewaltigung („Willersinnweiher“)

(Prozessbeginn 30.10.2023)

  • Dienstag, 09.04.2024, 9:30 Uhr
  • Dienstag, 16.04.2024, 9:30 Uhr
  • Montag, 22.04.2024, 9:30 Uhr
  • Donnerstag, 25.04.2024, 9:30 Uhr

Für weitere Informationen siehe Terminvorschau für Oktober 2023, 6. Verfahren:

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-oktober-2023/

 

Britta Hoth

Richterin am Landgericht

Pressesprecherin

Frankenthal (Pfalz), den 27.03.2024

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