| Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Terminvorschau Februar 2024

Verfahren vor den Großen Strafkammern im Februar 2024

I. Neu beginnende Verfahren vor den Strafkammern

1. Donnerstag, 01.02.2024, 9:00 Uhr, Az. 8 KLs 5121 Js 6733/21 (2)

wegen Vergewaltigung

– 8. Große Strafkammer –

Dem 32-jährigen Mann aus Berlin wird vorgeworfen, im September 2018 in einem Zimmer in einer Pension in Ludwigshafen am Rhein eine Frau vergewaltigt zu haben. Nachdem die Frau sich geweigert hatte sich auszuziehen, soll der Mann sie ins Gesicht geschlagen, ihr an den Haaren gezogen, ihre Kleider zerrissen und sie sowie sich selbst entkleidet haben. Anschließend soll er gegen ihren Willen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihr ausgeübt und anschließend von der noch entblößten Frau mit seinem Mobiltelefon Lichtbilder angefertigt haben.

Der Angeklagte ist mehrfach (nicht einschlägig) vorbestraft. Zu dem hiesigen Tatvorwurf hat er sich bislang nicht eingelassen.

Verteidiger:                 Rechtsanwältin Andrea Combé, Heidelberg

Fortsetzungstermine: Donnerstag, 08.02.2024, 9:00 Uhr

                                      Montag, 19.02.2024, 9:00 Uhr

 

2. Dienstag, 13.02.2024, 10:00 Uhr, Az. 2 Ks 5326 Js 29564/20

wegen Mordes

– 2. Große Strafkammer –

Es handelt sich um das Verfahren wegen der Tötung zweier Unternehmer (sog. Doppelmord-Prozess). Der Bundesgerichtshof hatte im März 2020 das Urteil der 1. Großen Strafkammer vom 28. September 2018 teilweise aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-revision-der-angeklagten-im-verfahren-wegen-der-toetung-zweier-unt/

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/urteil-in-strafverfahren-der-1-grossen-strafkammer/

Nach der Zurückverweisung ist nunmehr die 2. Große Strafkammer für das Verfahren zuständig. In diesem jetzt beginnenden Prozess verhandelt die Kammer ausschließlich noch über die nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs erneut zu prüfende Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung des Angeklagten G. Der eigentliche Schuldspruch (Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischerem Menschenraub mit Todesfolge und Raub mit Todesfolge sowie wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge und räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe) ist rechtskräftig und wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Lediglich die von der 1. Großen Strafkammer ausgesprochene Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde von dem Bundesgerichtshof aufgehoben und zurückverwiesen. Die lebenslange Freiheitsstrafe wird bereits vollstreckt.

Verteidiger:                 Rechtsanwalt Johann Bugday, Haßloch

                                      Rechtsanwalt Alexander Klein, Ludwigshafen

                                      Rechtsanwältin Miriam Haas, Mannheim

Nebenklagevertreter: Rechtsanwalt Michael Klemm, Ketsch

                                      Rechtsanwalt Thomas Franz, Ketsch

                                      Rechtsanwalt Manfred Zipper, Schwetzingen

                                      Rechtsanwältin Sedat Korkmaz, Mannheim

                                      Rechtsanwalt Edgar Gärtner, Mannheim

                                      Rechtsanwalt Seán Hörtling, Heidelberg

                                      Rechtsanwältin Simone Schneider, Mannheim

                                      Rechtsanwalt Jens Graf, Mannheim

                                      Rechtsanwalt Markus Ovdiienko, Frankenthal

Fortsetzungstermine: Mittwoch, 21.02.2024, 10:00 Uhr

                                      Montag, 04.03.2024, 10:00 Uhr

                                      Mittwoch, 06.03.2024, 10:00 Uhr

                                      Montag, 11.03.2024, 10:00 Uhr

                                      Mittwoch, 13.03.2024, 10:00 Uhr

 

3. Donnerstag, 15.02.2024, 9:00 Uhr, Az. 8 KLs 5122 Js 42417/21 (2)

wegen schwerer Brandstiftung

– 8. Große Strafkammer –

Es handelt sich um ein Verfahren, das bereits Anfang 2023 am Landgericht Frankenthal (Pfalz) verhandelt und entschieden worden war. Der Angeklagte war von der 3. Großen Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung mit der Begründung auf, die Kammer habe in ihrem Urteil nicht hinreichend begründet, weshalb sie von einer alleinigen Täterschaft des Angeklagten überzeugt sei.

Für weitere Details siehe Terminvorschau für Januar 2023 (2. Verfahren):

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-januar-2023/

Verteidiger:                 Rechtsanwältin Katja Kosian, Speyer

Fortsetzungstermine: Dienstag, 20.02.2024, 9:00 Uhr

                                      Freitag, 23.02.2024, 9:00 Uhr

 

4. Mittwoch, 21.02.2024, 9:00 Uhr, Az. 8 KLs 5327 Js 13247/22

wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

– 8. Große Strafkammer –

Dem 35-jährigen Mann aus Ludwigshafen am Rhein wird vorgeworfen, zwischen März 2019 und Oktober 2021 in Ludwigshafen verschiedene Betäubungsmittel verkauft zu haben, insgesamt mindestens 2,5 kg Marihuana und 1,2 kg Haschisch. Außerdem soll er im Oktober 2021 in seiner Wohnung rund 830 g Haschisch, 1,5 kg Marihuana und 45 g Kokain aufbewahrt haben, das zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei.

Der Angeklagte ist einfach, einschlägig vorbestraft und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Zu den Tatvorwürfen hat er sich bislang nicht eingelassen.

Verteidiger:                           Rechtsanwalt Sebastian Göthlich, Ludwigshafen

Fortsetzungstermin: Mittwoch, 28.02.2024, 9:00 Uhr

 

5. Donnerstag, 29.02.2024, 9:00 Uhr, Az. 7 KLs 5621 Js 14182/23 jug

wegen sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung u. a.

– 7. Große Strafkammer als Jugendkammer –

Dem heute 21-jährigen Mann aus Ludwigshafen wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen Juni 2020 und Mai 2021 in Ludwigshafen und Mannheim mehrfach mit seiner damaligen zwei Jahre jüngeren Freundin gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr ausgeübt zu haben. Etwa 1,5 Jahre nachdem sie sich von dem Angeklagten getrennt hätte, soll er seine ehemalige Freundin kontaktiert und von ihr Geld sowie die Ausübung des Geschlechtsverkehrs eingefordert haben, anderenfalls er Sex-Videos von ihr veröffentlichen werde. Daraufhin zeigte die Frau den Angeklagten an und er habe seine Vorhaben nicht verwirklichen können.

Der Angeklagte ist mehrfach (nicht einschlägig) vorbestraft. Über seinen Verteidiger habe er sich bislang dahingehend eingelassen, sämtlicher Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen.

Verteidiger:                           Rechtsanwalt Alexander Kiefer, Frankenthal

Fortsetzungstermine:          Dienstag, 05.03.2024, 9:00 Uhr

                                               Donnerstag, 07.03.2024, 9:00 Uhr

                                               Dienstag, 12.03.2024, 9:00 Uhr

 

II. Fortsetzungstermine in bereits laufenden Strafverfahren

1. Az. 2 KLs 5207 Js 11018/22 wegen schweren Raubes

(Prozessbeginn 12.12.2023)

  • Donnerstag, 08.02.2024, 9:00 Uhr
  • Donnerstag, 22.02.2024, 9:00 Uhr

Für näheres Details siehe Terminvorschau Dezember 2023 (Ziffer 5.):

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-dezember-2023/

2. Az. 3 Ks 5620 Js 9686/20 jug (2) wegen Mordes und Vergewaltigung (Willersinnweiher)

(Prozessbeginn 30.10.2023)

  • Montag, 05.02.2024, 9:00 Uhr (Kurztermin)
  • Montag, 19.02.2024, 9:30 Uhr
  • Donnerstag, 07.03.2024, 9:30 Uhr
  • Donnerstag, 14.03.2024, 9:30 Uhr
  • Montag, 18.03.2024, 9:30 Uhr
  • Dienstag,19.03.2024, 9:30 Uhr
  • Donnerstag, 21.03.2024, 9:30 Uhr

Für weitere Informationen siehe Terminvorschau für Oktober 2023, 6. Verfahren:

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-oktober-2023/

 

Pressestelle des Landgerichts Frankenthal (Pfalz)

Frankenthal, den 15.01.2024

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