Im August letzten Jahres hatte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal als Schwurgericht den seinerzeit 52-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zum einen bewusst die „Arg- und Wehrlosigkeit“ des Opfers für seine Tat ausgenutzt hatte und zum anderen die Tat begangen hatte, weil er sich von dem Getöteten gedemütigt gefühlt habe, nachdem dieser den Verkauf eines Kraftfahrzeugs an den Angeklagten verhindert, und ihm außerdem, unter den Augen anderer Personen, ein Hausverbot erteilt hatte. Somit habe er sowohl das Mordmerkmal der „Heimtücke“ als auch das der „niedrigen Beweggründe“ erfüllt.
Für weitere Informationen zu dem Verfahren:
https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/weitere-strafverfahren-vor-den-strafkammern-im-juli-2021/ (3. Verfahren in der Vorschau)
Britta Hoth
Richterin am Landgericht
Pressesprecherin
Frankenthal, den 18.07.2023