Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 26.03.2020 das Urteil der 1. Großen Strafkammer im sog. Doppelmord-Prozess aus dem September 2018 weitgehend bestätigt. Das Verfahren wurde jedoch teilweise zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Landgericht Frankenthal hatte die drei Angeklagten u.a. wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs zu Lasten von zwei Unternehmern zu jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und hinsichtlich des Angeklagten G. die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der BGH hat mit seiner Entscheidung nun die Verurteilungen der Angeklagten T. und G. wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs in zwei Fällen bestätigt. Die Entscheidung ist damit insoweit rechtskräftig. Nach Ansicht des BGH hat die Kammer jedoch bei der Entscheidung über die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten G. dessen Verteidigungsverhalten zu Unrecht berücksichtigt. Insoweit wurde das Urteil teilweise aufgehoben; das Landgericht hat damit erneut über diese Frage zu entscheiden.
Hinsichtlich der Mitangeklagten T., die bei den zwei Taten als Komplizin aufgetreten ist, hat der BGH u.a. die Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und wegen Mordes aufgehoben. Die Feststellungen der Kammer hinsichtlich ihrer Mittäterschaft an dem Mord seien nicht ausreichend. Auch insoweit wird sich das Landgericht erneut mit dem Fall zu befassen haben.
Das Verfahren wird nunmehr von einer anderen Kammer geführt; wann es zu einer neuen Verhandlung kommen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Philipp Sturhan
Pressesprecher
Richter am Landgericht
Frankenthal, den 30.06.2020