Erstinstanzliche Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Monat Juli 2016

1.Mittwoch, den 6. Juli 2016

10.00 Uhr - Saal 20 – Verstoß gegen das Waffengesetz u.a. – Az.: 2 KLs 5126 Js 27240/12 –

2. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Gerrit Krug, Mainz

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 47jährigen Mann zur Last, in den Jahren 2011 und 2012 in Haßloch und anderen Orts zwei Schrotflinten nebst Munition erworben zu haben, obwohl er die erforderliche Erlaubnis nicht gehabt habe. Ferner habe der Angeklagte einen Schießkugelschreiber und ein Elektroimpulsgerät sowie einen Schlagring ohne waffenrechtliche Erlaubnis besessen. Schließlich wird dem Mann Fahren ohne Fahrerlaubnis im Februar 2012 vorgeworfen. Der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zur Sache eingelassen.

Fortsetzungstermine 7. Juli 2016, 11. Juli 2016, 12. Juli 2016, 13. Juli 2016, 14. Juli 2016 und 15. Juli 2016, jeweils 10.00 Uhr, Sitzungssaal 20.

2. Montag, den 11. Juli 2016

9.00 Uhr - Saal 1 – schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u.a. – Az.: 1 KLs 5121 Js 34093/14 jug

Jugendkammer

Verteidigerin: Rechtsanwältin Anne Patsch, Mannheim

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 39jährigen Mann aus Bad Dürkheim zur Last, in den Jahren 2013 und 2014 sexuelle Handlungen an einem 7jährigen und einem 8jährigen Mädchen vorgenommen zu haben. Zudem habe der Angeklagte kinderpornographisches Material besessen. Der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zur Sache nicht eingelassen.

3. Dienstag, den 26. Juli 2016

9.00 Uhr – Saal 1 – räuberische Erpressung u.a. – Az.: 1 KLs 5214 Js 31375/15 jug.

Jugendkammer

Verteidiger: RA Steffen Lindberg, Mannheim

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt zwei türkischstämmigen Männern aus Speyer und Schifferstadt (19 und 23 Jahre alt) zur Last, im März 2015 in Worms zwei andere Männer zunächst mit einem Messer bedroht zu haben, um die Herausgabe von Geld und Wertgegenständen zu erreichen. Im Rahmen der darauffolgenden körperlichen Auseinandersetzung hätten die Angeklagten ihre Opfer u.a. geschlagen, getreten und ihnen Stichverletzungen zugefügt. Ein Opfer erlitt eine Stichverletzung am Oberschenkel, im Übrigen erlitten die Opfer Schnittverletzungen, Schwellungen und Hämatome. Die bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren zur Sache nicht eingelassen.

Fortsetzungstermin: 28. Juli 2016, 9.00 Uhr, Saal 1

4. Mittwoch, den 27. Juli 2016

10.00 Uhr – Saal 20 – § 29 a BtmG – Az.: 2 KLs 5227 Js 27578/14

Verteidiger: RA Klaus Lüdemann, Speyer

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 33jährigen Mann aus Speyer zur Last, im November 2012 in Speyer für einen anderweitig Verfolgten zunächst kurzfristig 40 kg Marihuana und in der Folgezeit 3 kg Marihuana in seiner Wohnung aufbewahrt zu haben und die Verkaufsbemühungen des anderweitig Verfolgten unterstützt zu haben. Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten. Der Lieferant der 40 kg Marihuana wurde durch das Landgericht Kaiserslautern am 23. Januar 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt (nicht rechtskräftig wegen Revision des Angeklagten).

 

Frankenthal (Pfalz), den 24. Juni 2016

– Der Mediendezernent –

 

B r u n s

Richter am Amtsgericht

 

Herausgeber: Landgericht Frankenthal

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