In Ergänzung zur Terminvorschau für Oktober (dort Ziff. 6.) wird darauf hingewiesen, dass die Hauptverhandlung vor der Jugendschutzkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird, somit keine Zuschauer im Sitzungssaal zugelassen sind. Dies folgt aus § 48 Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Für weitere Informationen zu dem Verfahren:
https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-oktober-2023/ (6. Verfahren in der Terminvorschau)
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023116.html?nn=10690868
Pressestelle des Landgerichts
Frankenthal, den 10.10.2023