Zusätzlich zu den bereits mitgeteilten Terminen verhandelt am 18.08.2010 um 9.00 Uhr die III. Strafkammer als Jugendkammer gegen eine 39-jährige Angeklagte aus Neustadt an der Weinstraße, die sich wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung erneut zu verantworten hat. Sie soll am 26. oder 27. November 2007 in Neustadt an der Weinstraße aus ungeklärter Ursache massive Gewalt gegen ihren 4-jährigen Sohn ausgeübt haben, indem sie entweder das Opfer über einen längeren Zeitraum am Hals würgte bzw. alternativ kräftig am Hals packte und gleichzeitig die Atemöffnung des Geschädigten mit der Hand oder einem weichen Gegenstand zugehalten haben soll, so dass auf Grund der Kompression der Halsgefäße die Blutzufuhr mindestens 30 – 40 Sekunden unterbrochen gewesen sein soll, wodurch der Junge u.a. unzählige Einblutungen in die Gesichtshaut, die Augenbindehäute und die Halshaut erlitten haben soll.
Wegen dieses Tatvorwurfs ist die Angeklagte am 06.08.2009 von der I. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) als Jugendkammer aus tatsächlichen Gründen freigesprochen worden, da nach Auffassung der Kammer auch nach Einholung von Gutachten die Einlassung der Angeklagten, das Kind habe sich die Verletzungen im Rahmen eines unglücklichen Sturzgeschehens beim Baden zugezogen, letztlich nicht zu widerlegen sei.
Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft führte zu einem Erfolg insoweit, als der BGH mit Urteil vom 11.03.2010 die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen hat, da nach Auffassung des BGH noch weitere Feststellungen insbesondere zu Werdegang, Vorleben und Persönlichkeit der Angeklagten durchzuführen seien. Fortsetzungstermine sind auf den 19., 23. und 24.08.2010 sowie 14. und 20.09.2010 anberaumt.
Frankenthal (Pfalz), den 02. August 2010
- Der Mediendezernent -
K Ö N E K E
Richter am Landgericht