Die Plädoyers in dieser Sache sind gehalten; heute haben in nichtöffentlicher Sitzung, die um 15.00 Uhr zu Ende ging, die Nebenklage und die Vereidigung plädiert.
Sämtliche Vertreter der Nebenklage haben keine eigenen Anträge gestellt, sondern sich umfassend den Anträgen der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
Die Verteidigung der drei Angeklagten hat in ihren Plädoyers jeweils für ihren Mandanten bzw. Mandantin die Verantwortung für die Morde an den beiden Opfern zurückgewiesen.
Die Verteidigung des männlichen Angeklagten T. hat beantragt, diesen lediglich wegen schweren Raubes und erpresserischen Menschenraubes (u.a.), nicht aber wegen Mordes zu verurteilen und dafür eine zeitige Gesamtfreiheitsstrafe zu verhängen.
Die Verteidigung der weiblichen Angeklagten T. hat ebenfalls beantragt, von einer Verurteilung wegen Mordes abzusehen und wegen der Raub- und Erpressungsdelikte gegen diese eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren zu verhängen.
Die Verteidigung des männlichen Angeklagten G. hat keinen eigenen Antrag gestellt sondern lediglich beantragt, von der Verhängung einer Sicherungsverwahrung abzusehen.
Das Verfahren wird am kommenden Montag in nichtöffentlicher Verhandlung fortgesetzt. Dabei werden alle drei Angeklagten die Gelegenheit zu Schlussvorträgen erhalten (§ 258 StPO).
Frankenthal, den 21.9.2018
Christian Bruns
Richter am Amtsgericht - stVDirAG -
Medienreferent des Amt- und Landgerichts