I. Es verhandeln:
1. am 01.09.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 61-Jährigen aus Ludwigshafen am Rhein, der seit Oktober 2004 bis Juni 2008 als Rechtsanwalt in Grünstadt in 69 Fällen Gelder, die für seine Mandanten bestimmt waren und auf sein Konto gelangt sind, für sich verwendet haben soll, wodurch ein Gesamtschaden von ca. 67.000,00 € entstanden sein soll. Weiterhin soll er in 9 Fällen als vom Gericht eingesetzter Zwangsverwalter Gelder aus Zwangsverwaltungsmassen veruntreut und dabei einen Schaden von ca. 70.000,00 € angerichtet haben. Er hat sich daher wegen gewerbsmäßiger Untreue zu verantworten, wobei die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch zum Zwecke der Anordnung eines Berufsverbotes betreibt. Fortsetzungstermin ist auf den 02.09.2010, 9.00 Uhr anberaumt;
2. am 01.09.2010 um 10.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen zwei 17-jährige Angeklagte aus Traben-Trarbach und Breisach, denen zur Last gelegt wird, am 02.06.2009 in Haßloch gemeinsam ihr 15-jähriges weibliches Opfer vergewaltigt zu haben;
3. am 07.09.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 23-jährigen Angeklagten aus Gerolsheim, zwei 21-Jährige aus Birkenheide und einen 19-Jährigen aus Ludwigshafen am Rhein, die sich zunächst wegen gemeinschaftlicher versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu verantworten haben. Sie sollen am 10.09.2009 in Ludwigshafen am Rhein gemeinsam geplant haben, in die Wohnung eines Zeugen einzudringen, um 485,00 € aus einem Drogengeschäft einzutreiben, wobei einer der Angeklagten eine mit Metallkugeln geladene CO2-Waffe bei sich geführt haben soll. Die Angeklagten sollen sich dann in dem Objekt in der Wohnungstür geirrt haben, mithin gewaltsam in die falsche Wohnung eingedrungen sein, wobei sie den dortigen Wohnungsinhaber mit zwei Schüssen aus der Waffe verletzt haben und nach Bemerkung des Irrtums geflohen sein sollen.
Darüber hinaus ist der 19-Jährige angeklagt, am 08.09.2009 in Ludwigshafen am Rhein sein Opfer mit einem Messer bedroht und aus einer Tasche dessen Mobiltelefon im Wert von 200,00 € entwendet haben, weshalb er sich auch wegen schweren Raubes zu verantworten hat. Fortsetzungstermine sind auf den 15., 23. und 27.09.2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt;
4. am 08.09.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 39-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Neuhofen, der am 25.02.2009 in der Psychiatrie des Pfalzklinikums Landeck einen Mitpatienten durch Schläge verletzt haben soll. Weiterhin soll er am 14.07.2009, 14.01.2010 und 23.03.2010 seinen Betreuer bzw. dessen Personal in der Anwaltskanzlei beschimpft, beleidigt und mit dem Tode bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit oder zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat und betreibt das Verfahren zum Zwecke der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;
5. am 10.09.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 51-Jährigen aus Grünstadt, der ebenda am 25.03.2008 und 24.02.2009 ohne erkennbaren Grund seine Opfer geschlagen bzw. getreten und dabei verletzt haben soll. Auch am 05.10.2008 soll er in Grünstadt versucht haben, einen Gastwirt mit einem Barhocker zu schlagen, was der Gastwirt aber mittels eines Besens abwehren konnte. Schließlich soll er am 13.01.2009 die Wohnungstür seines Nachbarn eingetreten und geäußert haben: "Ich bringe Dich um". Auch hier geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Taten im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit begangen wurden und betreibt das Verfahren zum Zwecke der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;
6. am 13.09.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen vier türkische Staatsangehörige im Alter von 30, 23 bzw. jeweils 20 Jahren aus Mannheim. Drei der Angeklagten sollen am 12.03.2010 den früheren Arbeitgeber eines der Angeklagten in Speyer beim Verlassen seines Hauses gekidnappt und in seinem eigenen Wagen entführt haben, um von ihm die Herausgabe eines Betrages von 50.000,00 bis 100.000,00 € zu erpressen, andernfalls man ihn in den Neckar werfen werde. Nachdem das Opfer darauf hingewiesen haben soll, dass er das Geld nur bei einer Bank besorgen könne, soll es von einem der Angeklagten mit einem waffenähnlichen Gegenstand durch einen Schlag auf den Kopf verletzt worden sein. Die Angeklagten sollen dann von ihrem Opfer die Bekanntgabe der PIN-Nummer für seine EC-Karte erpresst und 500,00 € abgehoben haben. Weiterhin sollen sie eine Uhr im Wert von ca. 3.000,00 € und 400,00 € Bargeld entwendet und ihr Oper schließlich mit seinem Pkw in Mannheim zurückgelassen haben. Sie haben sich daher wegen erpresserischem Menschenraubs, schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten. Dem vierten Angeklagten wird Beihilfe zur Last gelegt, indem er die Kontakte zwischen den Tätern vermittelt haben soll.Fortsetzungstermine sind auf den 14. und 20.09.2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt;
7. am 15.09.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 48-jährigen Angeklagten, der in der Zeit vom 25.01.2007 bis 12.09.2008 in Bad Dürkheim, Kaiserslautern und anderenorts Gelder, die ihm im Rahmen von Automobilgeschäften zugeflossen waren, nicht an seinen Arbeitgeber weitergeleitet haben soll. Außerdem soll er bei den Autoverkäufen gegen ein Berufsverbot verstoßen haben. Weiter wird ihm zur Last gelegt, sich in Hotels eingemietet zu haben, ohne für Zimmer und Verköstigung zu zahlen. Auch soll er mit nicht gedeckten Schecks Waren eingekauft haben. Fortsetzungstermin ist auf den 16.09.2010 um 9.00 Uhr anberaumt;
8. am 22.09.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 52-jährigen Angeklagten aus Bellheim, der in der Zeit von Juni 2008 bis 21. April 2009 in Speyer und anderenorts in 48 Fällen mit Betäubungsmitteln (Kokain) Handel getrieben haben soll. Fortsetzungstermin ist auf den 23.09.2010 um 9.00 Uhr anberaumt;
9. am 24.09.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 31-jährigen kasachischen Staatsangehörigen, der in der Nacht vom 17.02. auf den 18.02.2010 in Ludwigshafen am Rhein in einen Friseursalon eingebrochen und dort einen LCD-Fernseher, eine Stereo-Anlage und einen Laptop entwendet haben soll. Am 13.04.2010 soll er mit einer Wollmütze mit Sehschlitzen bekleidet eine Tankstelle in Ludwigshafen am Rhein überfallen und die dortige Zeugin unter Vorhalt eines Schreckschussrevolvers zur Herausgabe von 120,00 € aus der Kasse bestimmt haben soll. Den Schreckschussrevolver soll er auch am 16.04.2010 in Ludwigshafen am Rhein mit sich geführt haben, ohne hierfür eine Erlaubnis zu haben. Er hat sich daher wegen schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung und Verstößen gegen das Waffengesetz zu verantworten;
10. am 28.09.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen 23-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, der am 18.02.2010 ebenda seine Wohnung in der Absicht verlassen haben soll, in der Berufsbildenden Schule drei ehemalige Lehrer sowie den gegenwärtigen Schulleiter zu töten. Einen der Lehrer soll er dann aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch durch 5 Messerstiche mit einem Kampfmesser getötet haben, wobei ein Stich in den Brustkorb und das Herz letztlich tödlich gewesen sein soll, weshalb er sich wegen Mordes zu verantworten hat. Fortsetzungstermine sind auf den 04., 18. und 20. Oktober 2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt;
11. am 29.09.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 46-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein. Er soll zunächst im November 2009 eine Beziehung zu einer Prostituierten eingegangen und diese später unter Bedrohungen veranlasst haben, zukünftig sämtliche Einnahmen an ihn abzugeben, weshalb er sich wegen Zuhälterin zu verantworten hat. Später soll er versucht haben, von seinem Opfer 20.000,00 € Ablöse zu erpressen, wenn diese sich von ihm trennen wolle. Denselben Betrag soll er im Zeitraum August bis Oktober 2009 versucht haben, zur Ablösung einer anderen Prostituierten zu erpressen. Im Juni 2009 soll er die Errichtung eines Fischzuchtbeckens in Auftrag gegeben haben, wobei er von vornherein die Absicht gehabt haben soll, die Rechnung, die sich dann auf knapp 9.000,00 € belief, nicht zu zahlen. Den den Betrag anmahnenden Werkunternehmer soll er dann auch bedroht haben. Zwei weitere Unternehmer soll er bezüglich des Baus einer Terrasse für sein Hausanwesen um ca. 2.800,00 bzw. 17.600,00 € betrogen haben, indem er in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit von vornherein keine Begleichung der Rechnungen beabsichtigt haben soll, so dass er sich auch hier wegen Betrugs zu verantworten hat. Fortsetzungstermine sind auf den 30.09., 05.10. und 27.10.2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 23. August2010
– Der Mediendezernent –
K Ö N E K E
Richter am Landgericht