1. Einlass in den Sitzungssaal für Zuhörer
Der Einlass zum Sitzungssaal wird eine Viertelstunde vor Beginn der Verhandlung geöffnet. Einlass in den Sitzungssaal erhalten nur so viele Zuhörer wie Zuhörersitzplätze im Zuhörerraum vorhanden sind (Insgesamt 108 Plätze, hiervon ca. 36 für Pressevertreter und einige weitere für Polizei reserviert). Besonders gekennzeichnete Sitzplätze werden für die Presse zur Verfügung gestellt. Als Zuhörer erhält Einlass in den Sitzungssaal nur, wer an der Einlassstelle eine Einlasskarte vorzeigt. Der Besitz einer Einlasskarte ist Voraussetzung zum Betreten des Sitzungssaales, berechtigt dazu aber nur, soweit Zuhörersitzplätze frei sind. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge des Erscheinens an der Einlassstelle zum Zuhörerraum des Sitzungssaales. Zuhörer, die den Sitzungssaal verlassen, haben die Einlasskarte abzugeben und benötigen zum Wiedereintritt eine neue Einlasskarte. Während des kurzfristigen Verlassens des Sitzungssaales, etwa zum Zwecke des Toilettenbesuchs und während der Sitzungspausen, braucht die Einlasskarte nicht abgegeben zu werden. Verlässt ein Zuhörer den Sitzungssaal unter Abgabe der Einlasskarte, wird der nächste, der im Besitz einer Einlasskarte ist, in den Sitzungssaal eingelassen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Erlangung der Einlasskarte für jeden in gleicher Weise möglich ist. Reservierungen sind nicht zulässig. Die Ausgabe der Einlasskarten erfolgt durch die Wachtmeisterei an der Eingangspforte des Landgerichts.
2. Einlass in den Sitzungssaal für Pressevertreter
Die beiden vorderen Sitzreihen des Sitzungssaals werden für Medien- und Presseberichterstatter reserviert und bleiben diesen vorbehalten. Für sie sind Einlasskarten nicht erforderlich, es ist jedoch ein gültiger Presseausweis vorzulegen. Weitergehende Reservierungen erfolgen nicht.
3. Bild- und Tonaufnahmen, Benutzung von elektronischen Geräten
Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtssaal können - auf Antrag - vor Verhandlungsbeginn bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht bekannt gibt, den Saal betreten zu wollen, und nach Verhandlungsende ab dem Zeitpunkt, nachdem das Gericht den Saal verlassen hat, gestattet werden. Durch diese Erlaubnis bleiben die Rechte der betroffenen Personen unberührt. Während der Verhandlung, auch in den Pausen, sind Aufnahmen im Sitzungssaal und von außen in den Sitzungssaal hinein, verboten. Für diese Zeit ist auch nicht gestattet, Aufnahmegeräte im Sitzungssaal zu behalten.
Die Benutzung von Handys, Laptops und Tablets sowie die Fertigung von Film- oder Tonaufnahmen sind im Sitzungssaal nicht gestattet.
4. Sicherheitskontrolle vor Betreten des Sitzungssaals
Zum Sitzungssaal wird nur zugelassen, wer sich einer Personenkontrolle durch Absonden, ggfs. durch körperliche Durchsuchung unterzieht und sein Gepäck (Koffer, Aktentaschen, Taschen, Plastiktüten und ähnliches) absonden und durchsuchen lässt. Waffen (auch gefährliche Chemikalien, Messer u.a.), gefährliche Werkzeuge (auch Feuerzeuge und Streichhölzer) und Wurfgegenstände (z.B. Flaschen, Dosen, Obst, Eier, Haarbürsten, Farbbeutel, Bücher) dürfen nicht in den Sitzungssaal mitgenommen werden. Entsprechende Gegenstände sind amtlich zu verwahren, eine Haftung für diese Gegenstände ist ausgeschlossen. Personen, die mit der Hinterlegung unerlaubter Gegenstände nicht einverstanden sind, erhalten zum Sicherheitsbereich und zum Saal keinen Zutritt.
5. Sonstiges
Anwälte werden gebeten, einen Anwaltsausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Verweis aus dem Sitzungssaal durch den Vorsitzenden wirkt zugleich als Verweis aus dem Gerichtsgebäude durch die Präsidentin des Landgerichts.
Frankenthal (Pfalz), den 14. August 2014
– Der Mediendezernent –
B r u n s
Richter am Amtsgericht
Herausgeber: Landgericht Frankenthal