An folgenden Terminen wird das Strafverfahren gegen MdL Billen und dessen Tochter Silvia H. wegen des Verdachtes der Verletzung von Privatgeheimnissen vor der II. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) verhandelt:
09.12.2013
10.12.2013
16.12.2013
17.12.2013
18.12.2013
jeweils um 9.00 Uhr im Sitzungssaal 20 des Gerichtsgebäudes.
Den beiden Angeklagten wird auf Grund der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz vom 20.07.2010 folgendes zur Last gelegt,
Die Verletzung eines Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach § 353 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit einem Vergehen der Verletzung von Privatgeheimnissen gem. § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (Angeklagte Silvia H.). Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Verletzung von Privatgeheimnissen in Tateinheit mit einem Vergehen gegen das Landesdatenschutzgesetz, nämlich in der Absicht, einen anderen zu schädigen, entgegen den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetztes personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, eingesehen und sich verschafft zu haben (Angeklagter MdL Billen).
Den beiden Angeklagten wird nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Am 16.11.2009 soll sich die Angeklagte Silvia H., in ihrer Eigenschaft als Polizeikommissarin bei der Polizeiinspektion Landau in der Pfalz über ihre Kollegen polizeiliche Informationen aus dem System "POLIS" über die Namen der Geschädigten Merten, Richter und Böhm beschaffen hat lassen, obwohl sie wusste, dass in Ermangelung eines dienstlichen Grundes sie zu dieser Abfrage nicht berechtigt gewesen sei. Hierdurch habe die Angeklagte in Erfahrung bringen wollen, ob und ggf. welche Vorwürfe gegen die drei Personen, die am Projekt "Nürburgring" beteiligten Geschäftspartner der Landesregierung waren, im System erfasst sind. Anschließend soll sie Abdrucke dieser Abfrageergebnisse unberechtigt mit nach Hause genommen haben und diese dort am 20.11.2009 dem Angeklagten MdL Billen, ihrem Vater, übergeben haben, der sie für die "Rheinzeitung" und den "Trierischen Volksfreund" tätigen Journalisten weitergegeben haben soll, in Kenntnis der Tatsache, dass er dazu nicht ermächtigt gewesen sei.
In der Folge wurde sodann sowohl in der Rheinzeitung, als auch im Trierischen Volksfreund über die Ergebnisse dieser Abfrage berichtet.
Hierbei soll der Angeklagte MdL Billen, der als Mitglied des Landtages und ordentliches Mitglied des Untersuchungsausschusses Nürburgring GmbH gewirkt habe, in der Absicht gehandelt haben, den Mitgliedern der Landesregierung und den Geschäftspartnern im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring zu schaden.
Die Strafsache wird vor der II. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) verhandelt, nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.12.2012 auf Revision der Staatsanwaltschaft Landau das Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 22.09.2011 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zurückverwiesen hatte.
Zwecks weiterer Auskünfte kann bei dem stellvertretenden Pressedezernenten, Vorsitzender Richter am Landgericht Gau nachgefragt werden.
In Bezug auf sonstige erstinstanzliche Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Monat Dezember 2013 ergeht eine gesonderte Pressemitteilung.
Frankenthal (Pfalz), den 18. November 2013
– Der Mediendezernent –
G a u
Vorsitzender Richter am Landgericht