Strafkammersachen (1. Instanz) einschließlich Jugendkammersachen (1. Instanz) beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Monat April 2014

Es verhandeln:

 

1.     am 3. April 2014 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen mittlerweile 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen und einen heute 29-jährigen ebenfalls deutschen Staatsangehörigen, beide aus Ludwigshafen am Rhein, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, am 15. Oktober 2013 in Ludwigshafen am Rhein eine gemeinschaftliche besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen dem Geschädigten unter Vorhalt eines Messers und unter Einsatz von Schlägen ein Mobiltelefon abgenötigt haben. Durch die Schläge soll das Opfer Schmerzen, ein leichtes Hämatom und eine leichte Schwellung auf der Stirn erlitten haben;

 

2.     am 14. April 2014 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen eine mittlerweile 18-jährige deutsche Staatsangehörige (Jugendliche) aus Viernheim, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, am 29. November 2012, am 6. April 2013 und am 1. Juli 2013 in Mutterstadt und Ludwigshafen am Rhein mit drei bereits abgeurteilten Mittätern drei Raubtaten begangen und dabei die älteren oder gebrechlichen Opfer – in einem Fall schwer – verletzt zu haben. Wegen der Einzelheiten wird auf den Pressebericht für den Monat Januar 2014 Bezug genommen. Fortsetzungstermin ist für den 15. April 2014, 9.00 Uhr, bestimmt. Die Verhandlung ist insgesamt nichtöffentlich;

 

3.     am 23. April 2014 um 9.00 Uhr  die II. Große Strafkammer gegen einen 52-jährigen in den Niederlanden lebenden türkischen Staatsangehörigen, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in der Zeit vom 31. Oktober 2012 bis 19. März 2013 in drei Fällen unter anderem in Ludwigshafen am Rhein unerlaubt mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Er soll der Verkäufer von drei Lieferungen Kokain aus den Niederlanden gewesen sein. Wegen der Einzelheiten wird auf den Pressebericht vom September 2013, der die bereits abgeurteilten Mittäter betrifft, Bezug genommen. Die Kammer hat das Hauptverfahren jedoch nur wegen der letzten Tat im März 2013 eröffnet. Fortsetzungsterminesindfür den7. Mai, 12. Mai und 13. Mai 2014,jeweils 9.00 Uhr, anberaumt;

 

4.     am 24. April 2014 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen einen mittlerweile 23-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Raub in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, einen versuchten Raub, drei Nötigungen, in zwei Fällen in Tateinheit mit einer Freiheitsberaubung und in einem Fall in Tateinheit mit einer tätlichen Beleidigung, sowie einen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit einer sexuelle Nötigung begangen zu haben. Der Beschuldigte soll im August und September 2013 in Schifferstadt eine Person um 5,00 € beraubt und ihr mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Von einer weiteren Person soll er versucht haben, Geld zu rauben. Eine weitere weibliche ältere Frau soll er am Friedhof aus sexuellen Motiven genötigt haben, gleiches galt für eine weitere Frau, die er flüchtig kannte. Eine andere Frau soll er genötigt und bespuckt haben. Schließlich soll er einen 13-jährigen Jungen zu sexuellen Handlungen genötigt und sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen haben. Der Beschuldigte soll an einer psychischen Erkrankung leiden, weshalb die Staatsanwaltschaft in dem Sicherungsverfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anstrebt. Fortsetzungstermin ist für den 28. April 2014, 9.00 Uhr, bestimmt;

 

5.     am 28. April 2014 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen heute 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus der Verbandsgemeinde Offenbach (Queich), dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, in vier Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben, Falschgeld in Verkehr gebracht sowie eine gefährliche Körperverletzung und einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz begangen zu haben. Er soll von Juni 2011 bis zum 28. August 2013 im Zusammenhang mit dem Motorradclub Gremium Chapter Landau Handel mit 200 Gramm, 500 Gramm, 2,5 Kilogramm und nochmals 300 Gramm Amphetamin getrieben haben. Ferner soll er an einer Körperverletzung anlässlich des Andechser Bierfestes in Haßloch mitgewirkt und zwei falsche 50 Euroscheine erhalten haben. Schließlich soll er unerlaubt im Besitz von 35 Anabolika Tabletten gewesen sein. Fortsetzungstermine sind für 2. Mai, 15. Mai, 16. Mai und 26. Mai 2014., jeweils 9.00 Uhr, bestimmt. Die Kammer hatte die Eröffnung wegen der gefährlichen Körperverletzung abgelehnt und sich wegen der übrigen Taten für örtlich unzuständig erklärt. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren im Hinblick auf die gefährliche Körperverletzung in Haßloch insgesamt vor der II. Großen Strafkammer eröffnet.

 

 

II.     Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-801214) oder der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-801208) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 28. März 2014

– Der Medienreferent –

 

S t r i c k e r

Vorsitzender Richter am Landgericht

 

 

 

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