I. Es verhandeln:
1. am 13. Januar 2014 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen mittlerweile 27-jährigen deutsch-russischen Staatsangehörigen aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, am 12. Januar 2013 in Ludwigshafen am Rhein einen Wohnungseinbruchsdiebstahl und darüber hinaus eine schwere Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen begangen zu haben. Er soll am 12. Januar 2013 in eine Wohnung gewaltsam eingedrungen und ein Fahrrad gestohlen haben. Anschließend soll er das Bett oder das Bettzeug in Brand gesetzt und dadurch ein Feuer entfacht haben infolgedessen die Wohnung in Brand geraten sein soll. Durch den Qualm sollen drei Mitbewohner des Mehrfamilienhauses Rauchvergiftungen erlitten haben.
Fortsetzungstermine sind für den 13., 14., 16. und 20. Januar 2014, jeweils 9.00 Uhr bestimmt.
2. am 14. Januar 2014 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen vier Angeklagte; eine mittlerweile 18-jährige deutsche Staatsangehörige (Jugendliche) aus Viernheim, zwei mittlerweile 20-jährige italienische beziehungsweise deutsche Staatsangehörige aus Ludwigshafen am Rhein (Heranwachsende) und einen 23-jährigen italienischen Staatsangehörigen ebenfalls aus Ludwigshafen am Rhein. Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 29. November 2012, am 6. April 2013 und am 1. Juli 2013 in zum Teil wechselnder Beteiligung in Mutterstadt und Ludwigshafen am Rhein drei Raubtaten begangen zu haben und dabei auch die älteren oder gebrechlichen Opfer in einem Fall schwer verletzt zu haben. Im ersten Fall soll die 18-Jährige zusammen mit den beiden 20-Jährigen das 75-jährige Opfer in Ludwigshafen am Rhein mit einem Elektroschocker bedroht, sie geschlagen, beraubt und dabei Gegenstände und Bargeld in Höhe von mehreren Tausend Euro erbeutet haben. Im zweiten Fall sollen die drei vorgenannten Personen das Opfer in Mutterstadt überfallen und unter Vorhalt eines Messers ein Schmuckstück erbeutet haben. Auch bei dieser Tat soll das Opfer Verletzungen erlitten haben. Im letzten Fall soll das Opfer in Ludwigshafen am Rhein von der 18-Jährigen, dem 20-Jährigen deutschen Staatsangehörigen und dem 23-Jährigen beraubt worden sein. Der Kopf des Opfers soll mehrfach auf den Boden geschlagen worden sein, sodass das Opfer Hämatome und eine Platzwunde am Hinterkopf sowie weitere Verletzungen am Kopf erlitten habe. Die Beute soll in diesem Fall lediglich ein geringer Geldbetrag gewesen sein.
Fortsetzungstermine sind für den 21. und 23. Januar 2014, jeweils 9.00 Uhr bestimmt.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-801214) oder der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-801208) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 18. Dezember 2013
– Der Medienreferent –
S t r i c k e r
Vorsitzender Richter am Landgericht