I. Es verhandeln:
1. am 09.07.2014 um 10.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 1987 geborenen deutschen Staatsangehörigen aus Frankenthal, dem von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zur Last gelegt wird, am 12.04.2013 mittäterschaftlich und tateinheitlich eine räuberische Erpressung und einen schweren Raub begangen zu haben.
Im Einzelnen wird dem Angeklagten zur Last gelegt, einen Tabakladen in Freinsheim überfallen zu haben. Hierzu soll er sich gemeinsam mit einem anderen Mittäter maskiert haben. Sodann sollen beide von der Inhaberin des Tabakladens das in der Kasse befindliche Bargeld herausgepresst haben, wobei der gesondert verfolgte Mittäter einen Schreckschussrevolver mitgeführt haben soll. Die Täter sollen Bargeld in Höhe von ca. 90,00 € erbeutet haben. Im Anschluss an die Tat flüchteten sie mit Hilfe eines weiteren Beteiligten in dessen Fluchtfahrzeug;
2. am 10.07.2014 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen einen 1965 geborenen deutschen Angeklagten aus Frankenthal, dem von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zur Last gelegt wird, am 23.02.2012 sowie am 25.10.2012 und davor in Dudenhofen gemeinschaftlich handelnd eine schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlichen Körperverletzungen sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen zu haben.
Im Einzelnen wird ihm zur Last gelegt, in der Nacht vom 22.02.2012 auf den 23.02.2012 die Gaststätte des Geflügelzuchtvereins Dudenhofen überfallen zu haben. Hierzu habe er sich gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter in die Gaststätte begeben. Er habe dabei eine geladene scharfe Schusswaffe Luger 9 mm ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mitgeführt. Als die Betreiber die Gaststätte gegen Mitternacht abschließen wollten, seien der Angeklagte und der unbekannte Mittäter aus einem nicht einsehbaren Seitenbereich außerhalb der Gaststätte hervorgetreten und hätten ohne Vorwarnung unmittelbar das Feuer auf die beiden anderen Personen eröffnet. Hierbei hätten sie zumindest billigend auch den Tod der Geschädigten in Kauf genommen. Ein Schuss des Angeklagten habe dabei den von einem der Geschädigten vor seinem Körper getragenen Korb mit Utensilien und dem Bargeld aus der Gaststätte durchschlagen. Nur so sei verhindert worden, dass dieser Geschädigte selbst von dem Projektil getroffen wurde. Der zweite Schuss habe, nachdem er zuvor offensichtlich von einer abgestellten Tischplatte abgeprallt sei, das zweite Opfer im Gesäßbereich getroffen. Der Angeklagte habe dann die beiden Opfer mit der Schusswaffe in Schacht gehalten, während der unbekannte Mittäter ca. 7.800,00 € Bargeld, weitere Wertgegenstände der Geschädigten an sich genommen habe.
Die in das Gesäß einer der beiden Geschädigten eingedrungenen Projektilteile mussten operativ im Krankenhaus entfernt werden.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 16.07. und 21.07.2014, jeweils 9.00 Uhr;
3. am 15.07.2014 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen einen 1988 geborenen türkischen Staatsangehörigen aus Mutterstadt. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zur Last gelegt, eine Geiselnahme in Tateinheit mit Nötigung, Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis begangen zu haben.
Der Angeklagte habe am 18.08.2013 gegen 22.00 Uhr seine Ex-Freundin, mit der er zuvor eine kurzfristige Beziehung unterhalten hatte, die von dieser beendet wurde, mit mehreren Anrufen und Kurznachrichten dazu gebracht, sich für ein Gespräch mit dem Angeklagten zum Rathaus nach Schifferstadt zu begeben. Dort habe er sie aufgefordert, in das von ihm mitgeführte Fahrzeug einzusteigen. Als sich die Frau gewehrt habe, habe er ihr Fahrzeugschlüssel und Handy abgenommen und ihr eine Kette vom Hals gerissen und sie aufgefordert, in das Fahrzeug zu steigen. Andernfalls werde er die entrissenen Gegenstände für sich behalten oder zerstören. Als sich die Geschädigte dennoch geweigert habe, habe er sie an den Handgelenken gepackt und gegen ihren Widerstand in das Fahrzeug gezerrt. Anschließend sei der Angeklagte, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Iggelheim gefahren. Mit den Worten: "Wenn wir nicht zusammenkommen, dann sterben wir zusammen!", habe er seinem Opfer dann angedroht, dass er dieses jetzt töten werde. Auf die Bitte der völlig verängstigten Geschädigten, die Geschwindigkeit zu reduzieren, habe der Angeklagte nicht reagiert. Er habe mit seinem Verhalten die Absicht verfolgt, die Geschädigte dazu zu bewegen, sich ihm wieder zuzuwenden. Auf Grund der überhöhten Geschwindigkeit im Bereich von 80 – 100 km/h sei es dann bei Überqueren eines kuppelartigen Bahnübergangs zu einem leichten Abheben des Fahrzeugs gekommen, so dass dieses im Anschluss für den Angeklagten nicht mehr kontrollierbar gewesen sei, nach links ausgeschert sei und an einem als Parkplatzbegrenzung quer liegenden Baumstamm geprallt sei. Der Angeklagte habe bei der Tatausführung in Kauf genommen, dass sein Verhalten zu einem Unfallereignis mit nicht unerheblichen Verletzungen für die Geschädigte führen könnte. Gleichwohl habe er darauf vertraut, dass ein möglicher Unfall nicht den Tod der Geschädigten herbeiführen würde.
Durch den Verkehrsunfall habe die Geschädigte geringfügige Verletzungen in Form von Schmerzen im Nackenbereich erlitten. An dem, dem Vater des Angeklagten gehörenden Fahrzeug sei ein Totalschaden (ca. 8.000,00 €) entstanden. Der Schaden an den Verkehrseinrichtungen habe ca. 1.000,00 € betragen;
4. am 28.07.2014 um 10.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen zwei 1986 geborene Angeklagte aus Frankenthal und Wöllstein. Den Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit räuberischer Erpressung zur Last gelegt. Die beiden Angeklagten hätten am 20.12.2012, am 07.03.2013, am 21.11.2013 und am 09.01.2014 jeweils eine Sparkassenfiliale überfallen. Hierbei habe es sich in den ersten beiden Fällen jeweils um die Sparkassenfiliale in Carlsberg und in den weiteren Fällen um die Filiale in Kallstadt und in Flörsheim-Dalsheim gehandelt. Die Filialen in Carlsberg habe ein Angeklagter alleine, die beiden weiteren Filialen beide gemeinsam überfallen. Zur Tatausführung seien die jeweiligen Bankangestellten mit einer ungeladenen Gotcha-Waffe bedroht worden. In den beiden ersten Fällen seien Geldbeträge in Höhe von 27.815,00 bzw. 16.940,00 € erbeutet worden, in den beiden weiteren Fällen 22.290,00 bzw. 9.350,00 €. Der zweite Angeklagte habe hiervon einen Beuteanteil in Höhe von 5.000,00 bis 6.000,00 € für den ersten Überfall und 2.500,00 bis 2.800,00 € für den zweiten Überfall erhalten. Beide Angeklagte hätten die Tat im Rahmen der Ermittlungen gestanden.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-801208) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80-1227; email: PresseLGFT(at)zw.mjv.rlp.de) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 23. Juni 2014
– Der Mediendezernent –
B r u n s
Richter am Amtsgericht