Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat Juni 2011

I.          Es verhandeln:

 

  1. am 01.06.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 35-jährigen Angeklagten aus Römerberg, der in der Zeit vom 29.11.2010 bis 30.11.2010 und am 11.01.2011 in zwei Fällen Betäubungsmittel aus den Niederlanden in die Bundesrepublik eingeführt und mit ihnen in Ludwigshafen/Rh. unerlaubt Handel getrieben haben soll (insgesamt ca. 50 g Heroin);

  2. am 03.06.2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen eine 45-Jährige aus Frankenthal (Pfalz), die am 10.02.2010 ebenda im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit ihrem männlichen Opfer einen Hammer in den Rücken geworfen und mit dem Schraubenzieher auf ihn losgegangen sein soll. Die Staatsanwaltschaft betreibt das Verfahren zum Zwecke der Unterbringung  in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  3. am 14.06.2011 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen zwei 19-Jährige, die sich in Untersuchungshaft befinden, sowie eine 16-Jährige aus Offenbach und einen 19-Jährigen aus Ludwigshafen am Rhein. Die beiden 19-Jährigen sowie die 16-Jährige sollen am 29.12.2010 in Ludwigshafen-Rheingönheim in eine Kindertagesstätte durch Aufhebeln eines Fensters eingedrungen und Lebensmittel entwendet haben. Die beiden 19-Jährigen sollen sodann eine Couch in Brand gesetzt haben mit der Folge, dass die Kindertagesstätte nahezu vollständig ausbrannte bei einem Schaden von ca. 1,5 Mio. Euro.

    Bereits in der Zeit davor sollen die Angeklagten in wechselnder Zusammensetzung zweimal in diese und viermal in andere Kindertagesstätten in Rheingönheim und Gartenstadt eingebrochen sein, um Stehlenswertes wie Lebensmittel, Digitalkameras, Kaffeemaschinen, Laptop, PC u.a. zu entwenden. Fortsetzungstermine sind auf den 15. und 16. Juni 2011, jeweils 9.00 Uhr anberaumt;

  4. am 17.06..2011 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen eine 42-jährige Angeklagte aus Edenkoben, die am 10.02.2009 in Neustadt an der Weinstraße aus einem Einkaufsmarkt Lebensmittel entwendet haben soll. Um sich den Besitz der Beute zu erhalten, soll sie sodann eine Zeugin, die ihr nachgeeilt war, mit dem Auto zunächst leicht angefahren und dann auf die Zeugin zugefahren sein, so dass diese zur Seite springen musste. Sie hat sich daher wegen räuberischen Diebstahls und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu verantworten.

 

 

II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für
           Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259)
           oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.


Frankenthal (Pfalz), den 25. Mai 2011

– Der Mediendezernent –


K Ö N E K E
Richter am Landgericht

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