I. Es verhandeln:
1. am 11.06.2014 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen einen 1989 geborenen italienischen Staatsbürger, dem von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zur Last gelegt wird, am 06.11.2013 einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Waffengesetz begangen zu haben.
Im Einzelnen wird ihm zur Last gelegt, nach einer gescheiterten Beziehung Anfang November 2013 den Entschluss gefasst zu haben, seine ehemalige Lebensgefährtin zu töten. Zu diesem Zweck habe sich der Angeklagte auf unbekanntem Weg eine scharfe Schusswaffe des Kalibers 7,65 besorgt. Am Vormittag des 06.11.2013 soll er sich über SMS mit der Geschädigten an den Tiefgaragen Ecke Fabrikstraße/Schmale Gasse in Ludwigshafen am Rhein verbabredet haben. Im Bereich dieser Tiefgaragen soll der Angeklagte sodann mit der Schusswaffe das Feuer auf die Geschädigte eröffnet haben. Diese wurde von drei Projektilen lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte habe sodann den Tatort zu Fuß verlassen. Etwa 45 Min. nach der Tat habe sich der Angeklagte der Polizei gestellt.
Die Geschädigte hat die Verletzungsfolgen überlebt.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Fortsetzungstermin ist auf den 16.06.2014, 9.00 Uhr, anberaumt;
2. am 23.06.2014 um 10.00 Uhr die VI. Strafkammer gegen einen 1976 geborenen, einen 1963 geborenen sowie einen 1973 geborenen deutschen Angeklagten, denen von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zur Last gelegt wird, am 29.05.2012 in Speyer einen erpresserischen Menschenraub in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben.
Den drei Angeklagten wird zur Last gelegt, den Geschädigten am 29.05.2012 in Speyer in ihren Pkw gelockt zu haben. Im Inneren des Fahrzeugs sollen sie dann wechselseitig auf den Geschädigten eingeschlagen haben. Auch soll mit einem Messer in den Oberschenkel des Geschädigten gestochen worden sein. Der Geschädigte soll sodann nach Ketsch verbracht worden sein. Dort sei er mit dem Tode bedroht worden und um seine Ausweise, sein Handy und 80,00 € gebracht worden sein.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-801208) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-801210) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 26. Mai 2014
– Der Mediendezernent –
G a u
Vorsitzender Richter am Landgericht