Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (I. Instanz) im Monat Juni 2010

I.          Es verhandeln:

 

1.         am 09.06.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 32-jährigen kamerunischen Staatsangehörigen aus Ludwigshafen am Rhein, dem Betrug bzw. versuchter Betrug in 67 Fällen, teilweise gemeinsam mit gesondert verfolgten Mittätern, teilweise gewerbsmäßig begangen, Missbrauch von Kreditkarten und Urkundenfälschung, ebenfalls jeweils in mehreren Fällen zur Last gelegt wird.

Er soll zur Täuschung im Rechtsverkehr unechte Ausweispapiere und Verdienstbescheinigungen angefertigt haben, insbesondere um Konten zwecks Erlangung von EC- oder Kreditkarten zu eröffnen oder Kredite beantragen zu können. Bei den Krediten handelt es sich um solche zur Bezahlung von Verbrauchsgütern, die dem vorgefassten Plan zur Folge nicht zurückgezahlt werden sollten. Mit den EC-Karten wurde im Lastschriftverfahren eingekauft, wobei die Lastschriften von der jeweils kontoführenden Bank mangels Kontodeckung zurückgegeben wurden. In einer Vielzahl von Fällen sollen auch Kommunikationsdienstleistungsverträge mit gefälschten Papieren abgeschlossen worden sein, um in den Besitz von Mobiltelefonen zu gelangen. Der Angeklagte soll sich bei der Begehung der Taten gesondert verfolgter männlicher und weiblicher Mittäter bedient haben. Die Taten sollen im Zeitraum vom 04.10.2007 bis 14.02.2008 in Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg und anderenorts begangen worden sein;

 

2.         am 16.06.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 36-jährigen polnischen Staatsangehörigen aus Frankenthal (Pfalz), der ebenda am 22.01.2010 die Bedienstete einer Spielothek unter Vorhalt eines Küchenmessers aufgefordert haben soll, die Kassenschublade zu öffnen, um dann 180,00 € zu entnehmen. Unter Fortdauer der Bedrohung soll die Bedienstete dann aus einem Schranktresor eine Geldmappe mit 1.420,00 € ausgehändigt haben. Kurze Zeit später soll er sich gewaltsam Zugang zur Kasse eines Lidl-Marktes in Frankenthal (Pfalz) verschafft und 180,00 € entnommen haben. In beiden Fällen hat er sich wegen schweren Raubes zu verantworten;

 

3.         am 18.06.2010 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 37-jährigen polnischen Staatsangehörigen aus Römerberg, der zunächst angeklagt ist, in Speyer, Hamburg und anderenorts in der Zeit von Anfang Januar 2007 bis Mai 2007 in 6 Fällen mit kleineren Mengen Amphetamin und Kokain, in einem Fall mit 5 kg Amphetamin und 10.000 Ecstasy-Tabletten Handel getrieben zu haben. In einer weiteren Anklage werden ihm 9 Fälle der gewerbsmäßigen Hehlerei zur Last gelegt, indem er in Speyer und anderenorts in der Zeit vom 05.02.2007 bis 28.03.2007 verschiedene Gegenstände in der Absicht, sie in der Folgezeit unter Gewinnerzielung weiterzuverkaufen, angekauft haben soll, wissend, dass die Gegenstände aus Diebstählen stammten, die eine polnische Tätergruppe von Lkws auf Rastplätzen durchgeführt hatte. Bei den Gegenständen handelt es sich um Computer, Fernseher und andere Gegenstände der Heimelektronik. Schließlich wird ihm zur Last gelegt, in der Zeit von Oktober 2007 bis Dezember 2007 in Speyer in 4 Fällen mit insgesamt ca. 3 ½ kg Marihuana Handel getrieben zu haben. Fortsetzungstermine sind auf den 21. und 22.06. jeweils 9.00 Uhr anberaumt;

 

4.         am 23.06.2010 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 36-jährigen Angeklagten, der sich derzeit in der JVA Frankenthal (Pfalz) befindet und am 14.03. sowie 29.04.2009 in Speyer und anderenorts zunächst mit 3, danach mit 20 kg Haschisch unerlaubt Handel getrieben haben und dabei an verdeckte Ermittler des Landeskriminalamts geraten sein soll;

 

5.         am 25.06.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 23-jährigen polnischen Staatsangehörigen, derzeit in der JVA Frankenthal (Pfalz), der am 27.10.2009 in Freinsheim gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter maskiert und mit einer Schreckschusspistole bewaffnet einen Einkaufsmarkt überfallen und die Kassiererin unter Vorhalt der Waffe zum Öffnen der Kasse gebracht zu haben, um dann 1.745,00 € zu entnehmen. Bei der anschließenden Verfolgung durch einen Kunden soll der Angeklagte im Gerangel die Tatwaffe, 945,00 € seiner Beute sowie Mütze, Jacke und Schal verloren haben.

 

 

II.         Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 20. Mai 2010

– Der Mediendezernent –

 

 

K Ö N E K E

Richter am Landgericht

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