I. Es verhandeln:
1. am 02.11.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen einen 29-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, der am 02.01.2006 ebenda seine ehemalige Lebensgefährtin in deren Wohnung vergewaltigt und am 30.09.2006 sexuell genötigt haben soll; in beiden Fällen soll er sie auch körperlich verletzt haben. Weiterhin werden ihm Körperverletzung zum Nachteil des Sohnes des vorgenannten Opfers zur Last gelegt. Fortsetzungstermine sind auf den 03. und 08. November 2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt;
2. am 03.11.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 37-Jährigen, zzt. in Untersuchungshaft, der am 04.05.2010 zusammen mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter die Filiale der Kreissparkasse Rhein-Pfalz in Heßheim überfallen und den dortigen Mitarbeiter durch Vorhalten eines Gegenstandes, der einer Pistole glich, zur Herausgabe von insgesamt 23.590,00 € bestimmt haben soll, weshalb er sich wegen schwerer räuberischer Erpressung zu verantworten hat. Nachdem bei einer Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten verschiedene Rauschgifte aufgefunden worden waren (geringe Mengen Amphetamin, Ecstasy, Haschisch und Marihuana), ist er auch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln angeklagt. Fortsetzungstermin ist auf den 08.11.2010, 9.00 Uhr anberaumt;
3. am 11.11.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen einen 25-jährigen türkischen Staatsangehörigen, zzt. in Untersuchungshaft, der am 12.03.2010 zusammen mit mehreren, im September 2010 bereits durch die II. Große Strafkammer verurteilten Mittätern den früheren Arbeitgeber eines der Mittäter in Speyer beim Verlassen seines Hauses gekidnappt und in seinem eigenen Wagen entführt haben soll, um von ihm die Herausgabe eines Betrages von 50.000,00 bis 100.000,00 € zu erpressen, andernfalls man ihn in den Neckar werfen werde. Nachdem das Opfer darauf hingewiesen haben soll, dass es das Geld nur bei einer Bank besorgen könne, soll es von einem der Täter mit einem waffenähnlichen Gegenstand durch einen Schlag auf den Kopf verletzt worden sein. Die Täter sollen dann von ihrem Opfer die Bekanntgabe der PIN-Nummer für seine EC-Karte erpresst und 500,00 € abgehoben haben. Weiterhin sollen sie eine Uhr im Wert von ca. 3.000,00 € und 400,00 € Bargeld entwendet und ihr Opfer schließlich mit seinem Pkw in Mannheim zurückgelassen haben. Der Angeklagte hat sich daher – wie die verurteilten Mittäter – wegen erpresserischen Menschenraubes, schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten;
4. am 12.11.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen zwei 38-bzw. 24-jährige Deutsche sowie einen 46-jährigen italienischen Staatsangehörigen, alle derzeit in Untersuchungshaft, denen Handeltreiben mit und Erwerb von Betäubungsmitteln (Heroin) im Zeitraum vom 01.12.2009 bis 27.05.2010 in Frankfurt, Ludwigshafen und Worms zur Last gelegt wird. Fortsetzungstermin ist auf den 22.11.2010, 9.00 Uhr anberaumt;
5. am 16.11.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen einen 56-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem Sexualdelikte zum Nachteil seiner zu Tatbeginn 12-jährigen Stieftochter zur Last gelegt werden, begangen in der Zeit vom 01.01.2006 bis 01.07.2008 in Ludwigshafen am Rhein. Fortsetzungstermin ist auf den 17.11.2010, 9.00 Uhr anberaumt;
6. am 17.11.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 49-jährigen Angeklagten, zzt. in Untersuchungshaft, der in der Zeit von Januar 2010 bis 05. Mai 2010 in Ludwigshafen am Rhein und anderenorts in vier Fällen mit Betäubungsmitteln (Haschisch und Marihuana) unerlaubt Handel getrieben haben soll;
7. am 19.11.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 33-jährigen niederländischen Staatsangehörigen, zzt. in Untersuchungshaft, der am 08.06. und 09.06.2010 in Speyer und Ludwigshafen am Rhein mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Amphetamin) Handel getrieben haben soll;
8. am 30.11.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer gegen drei Angeklagte aus Mannheim im Alter von zweimal 20 und einmal 27 Jahren, die am 23.11.2009 in Frankenthal (Pfalz) versucht haben sollen, mittels Bedrohung mit einer Schreckschusspistole bzw. einem Messer ihr Opfer dazu zu veranlassen, geliehene 200,00 € zurückzugeben. Dem Opfer gelang es, mit seiner Mutter zu telefonieren und den Angeklagten vorzuspiegeln, diese erscheine mit der geforderten Summe. Tatsächlich soll sie die Polizei informiert haben, die die Angeklagten dann festgenommen haben soll;
9. am 30.11.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 39-jährigen italienischen und einen 46-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Ludwigshafen am Rhein. Dem 39-Jährigen wird vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Heroin) in der Zeit vom 22.01. bis 21.04.2010 Handel getrieben zu haben, wozu ihm der zweite Angeklagte in vier Fällen durch Fahrleistungen oder Lagerung des Rauschgifts Beihilfe geleistet haben soll (event. Fortsetzungstermin 14.12.2010 9.00 Uhr ) .
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 22. Oktober 2010
– Der Mediendezernent –
K Ö N E K E
Richter am Landgericht