I. Es verhandeln:
1. am 7. März 2014 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen mittlerweile 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Stuttgart, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hergestellt, mit ihnen Handel getrieben und entgegen § 3 Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) Grundstoffe erworben und besessen zu haben. Ferner soll er einen Betrug begangen haben. Ihm wird zur Last gelegt von Mai bis September 2011 in Neustadt an der Weinstraße, wo er damals wohnte, Chemikalien, die überwiegend dem GÜG unterlagen, bestellt und erhalten haben, um damit Amphetamin herzustellen und dieses gewinnbringend zu verkaufen. Ferner soll er im Juli 2011 über die Internetplattform „ebay“ einen PC verkauft und vorgefasster Absicht entsprechend nach Erhalt des Geldes den Computer nicht übersandt haben.
2. am 17. März 2014 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen heute 20-jährigen türkischen Staatsangehörigen, einen mittlerweile 19-jährigen deutschen Staatsangehörigen und einen weiteren 18- jährigen deutsch-türkischen Staatsangehörigen, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, als Heranwachsende einen Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie einen Totschlag durch Unterlassen begangen zu haben. Sie sollen nach gemeinsamer Planung am 31. Juli 2013 in Ludwigshafen am Rhein unter anderem unter Mitführens einer geladenen Schreckschusspistole in die Wohnung des Opfers eingedrungen, den Geschädigten mehrfach Faustschläge ins Gesicht geschlagen und ihm Schmuck, welchen er am Körper trug, entrissen haben. Während sich das Opfer weiter gewehrt habe, sei ihm von einem der Angeklagten, entsprechend des gemeinsamen Tatplans der Hals zugedrückt worden sein. Als der Geschädigte das Bewusstsein verloren habe, hätte einer der Angeklagten zwar eine Herzmassage durchgeführt bis er festgestellt habe, dass das Opfer atmete; anschließend hätten die Angeklagten den Geschädigten aber geknebelt und gefesselt, die Wohnung nach Wertgegenständen durchsucht und weiteres Bargeld Schmuck und weitere Gegenstände erbeutet. Als die Angeklagten die Wohnung schließlich verließen, soll ihnen bewusst gewesen sein, dass das Opfer ohne fremde Hilfe werde sterben können. Dieses soll kurze Zeit später tatsächlich aufgrund der Knebelung verstorben sein.
Die Kammer hat das Hauptverfahren mit der Maßgabe eröffnet, dass die Taten abweichend von der Anklage auch als Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit (Verdeckungs-)Mord durch Unterlassen bewertet werden können.
Fortsetzungstermine sind bestimmt für den 1. April 2014, 10. April 2014 sowie 16. April 2014, jeweils 9.00 Uhr.
3. am 26. März 2014 um 13.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugend-kammer gegen einen heute 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen, einen weiteren 20- jährigen deutschen Staatsangehörigen (Heranwachsender) und einen mittlerweile 19-jährigen italienischen Staatsangehörigen (Heranwachsender), denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, einen erpresserischen Menschenraub und eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen den später Geschädigten überredet haben, sie zu einer Tankstelle nach Ludwigshafen zu fahren. Dort angelangt, sei man zunächst ausgestiegen und habe eine Zigarette geraucht. Nach dem erneuten Einsteigen in das Fahrzeug des Geschädigten habe der 19-Jährige ein Messer hervorgeholt und es tatplangemäß dem Opfer gegen die rechte Niere gedrückt. Es soll aufgefordert worden sein zu sich nach Hause zu fahren. Als der Geschädigte dem nicht nachgekommen sei, soll der 28-Jährige ihn mit der Faust so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass dabei mehrere Zähne abgebrochen und die Lippe aufgeplatzt sein soll. Daraufhin sei der Geschädigte der Aufforderung nachgekommen und sei zu seiner Wohnung gefahren. In der Wohnung hätten die Angeklagten den Geschädigten weiter unter Vorhalt des Messers festgehalten, die Wohnung nach lohnenswerter Beute durchsucht und Elektronikgeräte, Uhren, Schmuck und Bargeld mitgenommen. Schließlich sollen sie den Geschädigten aufgefordert haben, sie zur Wohnung eines der Angeklagten zu fahren.
Fortsetzungstermine sind bestimmt für 28. März 2014 und 17. April 2014, jeweils 9.00 Uhr
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-801214) oder der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-801208) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 27. März 2014
– Der Medienreferent –
S t r i c k e r
Vorsitzender Richter am Landgericht