I. Es verhandeln:
1. am 15. Mai 2014 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen mittlerweile 37-jährigen serbischen Staatsangehörigen, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, am 4. November 2000 in Neustadt an der Weinstraße versucht zu haben, einen anderen zu töten, ohne Mörder zu sein (versuchter Totschlag) und tateinheitlich eine schwere Körperverletzung begangen zu haben. Er soll am Tattag im Anschluss an eine körperliche Auseinandersetzung dem Opfer mit der breiten Metallseite einer Axt auf den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte soll dadurch das Bewusstsein verloren haben. Durch den Schlag soll er neben einer Platzwunde am Hinterkopf schwere Kopfverletzungen, u.a. einen Bruch des Schädeldachs und Gehirneinblutungen erlitten haben. Folge soll eine bis heute andauernde Behinderung, die zu einer Erwerbsunfähigkeit geführt haben sollen, sein. Fortsetzungstermin ist bestimmt für den 22. Mai 2014, 9.00 Uhr,
2. am 19. Mai 2014 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen heute 52-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Neustadt an der Weinstraße, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, von 2004 bis Mitte 2006 und im November 2012 in Neustadt an der Weinstraße in zwanzig Fällen jeweils einen sexuellen Missbrauch eines Kindes, in fünf Fällen einen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes sowie eine Beleidigung begangen haben. Er soll sexuelle Handlungen vor und an seiner 1994 geborenen Stieftochter vorgenommen haben und in fünf Fällen mit dem Finger in die Scheide eingedrungen und dies mehrfach mit seinem Penis versucht haben, wobei ihm letztlich dies einmal kurz gelungen sein soll. Zuletzt soll er im November 2012 seine inzwischen erwachsene Stieftochter auf sexuelle Art und Weise beleidigt haben, indem er ihr an Brust und Gesäß gefasst haben soll. Fortsetzungstermine sind bestimmt für den 20. Mai und 22. Mai 2014, jeweils 9.00 Uhr,
3. am 20. Mai 2014 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugend-kammer gegen einen heute 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen, einen weiteren 22- jährigen deutschen Staatsangehörigen und einen mittlerweile 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen (Heranwachsender), denen von der Staatsanwaltschaft in zwei Anklageschriften zum einen vorgeworfen wird, gemeinsam einen besonders schweren räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung, sowie zwei Bandendiebstähle begangen und ein Verbrechen verabredet zu haben. Sie sollen am 25. Juli 2013 in ein Wohnhaus in der Verbandsgemeinde Maxdorf durch ein Fenster eingebrochen und Bargeld sowie Wertgegenstände gestohlen haben. Nachdem der Geschädigte nach Hause kam, soll er gemäß gemeinsamen Tatplans unter Vorhalt einer sogenannten Softairpistole, die einer der Täter mit sich geführt haben soll, aufgefordert worden sein, einen Tresor zu öffnen. Er soll mit dieser Waffe auch geschlagen worden sein, nachdem er sich nicht habe einschüchtern lassen. Zu einer weiteren Tatausführung soll es nicht gekommen sein, da der Geschädigte geflohen sei. Er soll sich Verletzungen am Kopf und der Hand zugezogen haben. Die Angeklagten sollen ferner am 23. August 2013 in die Geschäftsräume einer Firma in der gleichen Gemeinde eingebrochen und dort eine Ladenkasse mit dem darin befindlichen Bargeld, den Geldbehälter eines Getränkeautomaten und weiteres Bargeld sowie elektronische Geräte entwendet haben. In der Nacht vom 24. auf den 25. September 2013 sollen sie in eine Vereinsgaststätte in der wiederum gleichen Gemeinde durch Einschlagen der Glasscheibe einer Tür eingedrungen und dort aus einem Tresor und aus einem anderen Behältnis mehrere Hundert Euro entwendet haben. Schließlich sollen sie am 19. September 2013 verabredet haben, einen Mann, bei dem sie einen höheren Bargeldbetrag vermuteten, zu überfallen. Zu der Tat soll es jedoch aus unbekannten Gründen nicht gekommen sein. Ferner sollen sie laut der weiteren Anklageschrift gemeinsam einen versuchten schweren Bandendiebstahl begangen zu haben. Sie sollen am 20. September 2013 in einem Ort der Verbandsgemeinde Maxdorf versucht haben, durch ein Fenster in eine Gaststätte einzudringen. Das Unternehmen soll fehlgeschlagen sein, nachdem die Alarmanlage ausgelöst wurde. Fortsetzungstermine sind bestimmt für 22. Mai und den 23. Mai 2014, jeweils 9.00 Uhr.
II. Wichtiger Hinweis:
Die Fortsetzungstermine in der am 28. April 2014 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer beginnenden Strafsache gegen einen 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus der Verbandsgemeinde Offenbach (Queich) – siehe Pressebericht April 2014 – haben sich wie folgt geändert:
15. Mai, 26. Mai, 27. Mai und 2. Juni 2014, jeweils 9.00 Uhr.
III. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06233-801214) meinem Vertreter, dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Gau (Telefon-Durchwahl 06233-801210) oder der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-801208) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 24. April 2014
– Der Medienreferent –
S t r i c k e r
Vorsitzender Richter am Landgericht