1. Donnerstag, den 06.05.2021, 9:00 Uhr, Az. 7 KLs 5321 Js 31864/19 jug., wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen
7. Strafkammer als Jugendschutzkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 65-jährigen Angeklagten aus Haßloch zur Last, seine Enkeltochter in zwei Fällen sexuell missbraucht zu haben. Die Taten sollen sich in einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitraum zwischen Januar 2014 und Juni 2019 ereignet haben. Die Enkeltochter des Angeklagten ist inzwischen 8 Jahre alt.
Weiter sollen im Juli 2019 auf dem Handy des Angeklagten mindestens 12 kinderpornographische Bilder abgespeichert gewesen seien.
Der Angeklagte ist vorbestraft. Er hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten.
Verteidiger: Rechtsanwalt Thomas Bernhard Zahn, Böhl-Iggelheim
Fortsetzungstermine: Montag, den 10.05.2021, 9:00 Uhr
Mittwoch, den 12.05.2021, 9:00 Uhr
2. Freitag, den 21.05.2021, 9:00 Uhr, wegen versuchten Totschlags, Az 2 Ks 5220 Js 9496/19
2. Große Strafkammer
Es handelt sich um ein Strafverfahren, welches bereits von August bis Oktober 2019 vor der Schwurgerichtskammer verhandelt wurde. Die Kammer hatte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen in einem Fall in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung eines Strafbefehls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Schwurgerichtskammer hatte in ihrem ersten Urteil folgende Feststellungen getroffen:
1. Am 11. März 18 verschaffte sich der Angeklagte Zugang zu dem Mehrfamilienhaus, in dem seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit den Kindern lebte. Er hatte einen Hammer und einen Seitenschneider bei sich. Als er von seiner Frau im Treppenhaus zufällig entdeckt wurde, ging er auf seine Frau mit dem Hammer los. Hinter der Frau stand deren Bruder. Der Angeklagte erkannt und nahm billigend in Kauf, dass er mit dem Schlag sowohl den einen oder den anderen treffen könnte. Die Ehefrau und der Bruder konnten den Schlag mit den Händen abfangen, so dass der Bruder nur leicht am Kopf getroffen wurde und eine kleine Beule erlitt. Die Ehefrau wurde nicht verletzt.
2. Nach der Tat kam es zu einem Gerangel mit den Familienmitgliedern der Ehefrau. Der Vater und die Schwester der Ehefrau hielten den Angeklagten fest, nachdem dieser sich etwas beruhigt hatte, und ein Nachbar in das Geschehen eingriff. Der Angeklagte nutze diese Ablenkung, riss sich los, umgriff seine Schwägerin und schlug mehrmals mit dem Seitenschneider, den er immer noch in der Hand hielt, von oben auf diese ein, wobei er sie mindestens einmal am Hinterkopf traf. Sie erlitt eine Quetsch-Risswunde am Hinterkopf.
Dieses Urteil vom 28. Oktober 2019 hat der Bundesgerichtshof aufgrund von Unzulänglichkeiten in der Strafzumessung bezüglich des sog. Alternativvorsatzes aufgehoben. Somit muss über die Strafe für die unter 1. genannte Tag erneut verhandelt werden. Zudem muss über die Strafe aus einem Strafbefehlsverfahren neu entschieden und eine neue Gesamtstrafe gebildet werden.
Verteidigerin: Rechtsanwältin Katja Kosian, Ludwigshafen
Fortsetzungstermin: Freitag, den 11.06.2021, 9:00 Uhr
Philipp Sturhan
Pressesprecher
Richter am Landgericht
Frankenthal, den 29.04.2021