1. Montag, den 03.08.2020, 9:15 Uhr, wegen Landfriedensbruchs, Az. 7 Ns 5311 Js 7196/18 jug
7. Große Strafkammer als Berufungskammer
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Der Angeklagte aus Neustadt an der Weinstraße wurde mit Urteil des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 02.12.2019 unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Hierbei wurde eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe von 9 Monaten aus dem Jahr 2016 in das Urteil miteinbezogen.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte mehrere Straftaten begangen haben. Unter anderem soll er im Januar 2018 im Ägyptenpfad in Neustadt andere Mitglieder einer Gruppe zu Gewalttätigkeiten gegenüber Polizisten angestachelt haben. Hintergrund des Polizeieinsatzes war eine Meldung von Anwohnern, dass sich ca. 40 randalierende und grölende Jugendliche auf der Straße befinden und auch Feuerwerkskörper einsetzen würden. Wie sich später herausstellte, drehten die Jugendlichen dort jedoch lediglich ein nicht angemeldetes Musikvideo. Als die Polizisten die Mitglieder der Gruppe kontrollieren und deren Identitäten feststellen wollten, habe der Angeklagte die anderen Anwesenden nicht nur durch Gesten und Rufe („Die machen wir platt“; „Kommt, die überrennen wir“) zu Gewalt gegenüber den eingesetzten Beamten aufgefordert, sondern sich auch seiner Verhaftung widersetzt. Hierbei habe er die Polizisten zudem beleidigt und nach hinten ausgetreten, um die Beamten zu verletzen.
Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Verteidiger: Rechtsanwalt Jochen Hoos, Ludwigshafen
Fortsetzungstermine: Mittwoch, den 05.08.2020, 9:15 Uhr
Freitag, den 07.08.2020, 9:15 Uhr
2. Dienstag, den 11.08.2020, 10:00 Uhr wegen schweren Raubes, Az. 2 KLs 5214 Js 2749/20
2. Große Strafkammer
Es handelt sich um ein Folgeverfahren zu dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 KLs 5202 Js 34472/19, das im Februar und März 2020 vor der 7. Großen Strafkammer als Jugendkammer geführt wurde.
Die Angeklagten aus dem vorgenannten Verfahren wurden von der Kammer mit Urteil vom 13.03.2020 wegen schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 9 Monaten bzw. 4 Jahren verurteilt.
Bei dem jetzigen 24-jährigen Angeklagten aus Dackenheim soll es sich um den bislang unbekannten dritten Täter handeln, dessen Identität von den beiden Mittätern im Rahmen des Strafverfahrens mitgeteilt wurde. Der Angeklagte räumt ein, am Tatort anwesend gewesen zu sein, bestreitet jedoch jede Beteiligung an der Tat.
Er ist strafrechtlich bereits erheblich, auch einschlägig, in Erscheinung getreten und befindet sich in dieser Sache derzeit in Untersuchungshaft.
Verteidiger: Rechtsanwalt Jochen Hoos, Ludwigshafen
Fortsetzungstermine: Mittwoch, den 19.08.2020, 10:00 Uhr
Donnerstag, den 10.09.2020, 10:00 Uhr
3. Montag, den 17.08.2020, 9:30 Uhr, wegen räuberischer Erpressung, Az. 3 KLs 5371 Js 32394/19
3. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 39-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen zur Last, sich in Ludwigshafen auf dem Berliner Platz im Mai 2019 als Polizeibeamter ausgegeben zu haben und so in den Besitz von zwei Personalausweisen gelangt zu sein. Als die Geschädigten die Ausweise zurückverlangten, soll er sie mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 10 cm bedroht haben, um die Ausweise zu behalten.
Im Oktober 2019 soll der Angeklagte zudem an der Straßenbahnhaltestelle Pfalzbau mit einer anderen Person in Streit geraten sein. Hierbei habe der Angeklagte, so die Anklage, grundlos mit der Faust auf den Geschädigten eingeschlagen, wobei er schwarze Quarzhandschuhe getragen haben soll.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits wegen verschiedener Delikte in Erscheinung getreten. Er hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Verteidiger: Rechtsanwalt Alexander Kiefer, Frankenthal
Fortsetzungstermin: Dienstag, den 18.08.2020, 9:30 Uhr
4. Donnerstag, den 20.08.2020, 9:00 Uhr, wegen Totschlags, Az. 1 Ks 5220 Js 6859/20
1. Große Strafkammer als Schwurgericht
Die Staatsanwaltschaft legt einem 23-jährigen Türken aus Böhl-Iggelheim zur Last, im Februar 2020 einen anderen Menschen getötet, sowie eine weitere Tötung versucht zu haben.
Der Angeklagte soll in einem Wohnheim in Böhl-Iggelheim nach einer verbalen Auseinandersetzung auf einen anderen Mann mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 16 cm in Tötungsabsicht eingestochen und diesen erheblich verletzt haben. Der Geschädigte erlitt nach der Antragsschrift mehrere Stichverletzungen, vor allem im Brustkorb, im Bereich der Bauchhöhle und des Halses. Er verstarb an diesen Verletzungen auf dem Weg in das Krankenhaus.
Anschließend soll der Angeklagte in das Zimmer eines weiteren Bewohners eingedrungen und auf diesen ebenfalls in Tötungsabsicht eingestochen haben. Dieser erlitt nach den Schilderungen der Staatsanwaltschaft Stichwunden im Bauchraum und im Bereich der Lunge. Er konnte durch eine Notoperation gerettet werden.
Nachdem die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer psychischen Erkrankung zumindest erheblich eingeschränkt war, kommt auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Hinsichtlich der ersten Auseinandersetzung hat der Angeklagte die Tathandlung im Ermittlungsverfahren eingeräumt, sich jedoch auf eine Notwehrsituation berufen. Bezüglich des zweiten Ereignisses hat der Angeklagte sich nicht eingelassen.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und derzeit in dieser Sache im Pfalzklinikum in Klingenmünster untergebracht.
Verteidiger: Rechtsanwältin Gabriele Hass, Ludwigshafen
Rechtsanwalt Kayahan Aydin, Mannheim
Fortsetzungstermine: Donnerstag, 27.08.2020, 9:00 Uhr
Dienstag, 08.09.2020, 9:00 Uhr
Donnerstag, 10.09.2020, 9:00 Uhr
Dienstag, 15.09.2020, 9:00 Uhr
5. Dienstag, den 25.08.2020, 9:00 Uhr, wegen Totschlags, Az. 1 Ks 5320 Js 7842/20
1. Große Strafkammer als Schwurgericht
Die Staatsanwaltschaft legt einem 34-jährigen Polen aus Speyer zur Last, im Februar 2020 in Speyer einen Mann nach einem Streit durch Schläge und Tritte, auch unter Einsatz einer Gipsschiene, getötet zu haben. Hierbei soll der Angeklagte den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten weiter vor, im Dezember 2019 mit einem gesondert verfolgten Mittäter einen Mann angegriffen zu haben, um diesem Wertsachen zu entwenden. Im Rahmen der Tat soll der Angeklagte auf den Geschädigten eingeschlagen, ihn gewürgt und ihm in den Finger gebissen haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Er ist strafrechtlich bereits mehrfach in Erscheinung getreten und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.
Verteidiger: Rechtsanwalt Wolfgang Zettler, Speyer
Fortsetzungstermine: Donnerstag, den 03.09.2020, 9:00 Uhr
Mittwoch, den 09.09.2020, 9:00 Uhr
Mittwoch, den 23.09.2020, 9:00 Uhr
Mittwoch, den 07.10.2020, 9:00 Uhr
Dienstag, den 27.10.2020, 9:00 Uhr
Donnerstag, den 29.10.2020, 9:00 Uhr
Dienstag, den 03.11.2020, 9:00 Uhr
Dienstag, den 10.11.2020, 9:00 Uhr
Donnerstag, den 12.11.2020, 9:00 Uhr
Montag, den 16.11.2020, 9:00 Uhr
Philipp Sturhan
Pressesprecher
Richter am Landgericht
Frankenthal, den 28.07.2020