I. Neu beginnende Strafverfahren im Juni 2020
1. Dienstag, den 09.06.2020, 9:45 Uhr (Kurztermin), bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Az. 2 KLs 5027 Js 26958/19
2. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 23-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen zur Last, in dem Zeitraum von Juni bis Dezember 2019 mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben.
Im Juni 2019 soll der Angeklagte Haschisch und Marihuana in einem Hotelzimmer in Frankenthal zum Zwecke des Weiterverkaufs aufbewahrt haben.
Ende Juli 2019 soll der Angeklagte verschiedene Betäubungsmittel in seiner Wohnung in Ludwigshafen zum Zwecke des Weiterverkaufs gelagert haben, u.a. ca. 400 Gramm Amphetamin, ca. 3.600 Ecstasy-Tabletten sowie Haschisch, Marihuana und Kokain. In unmittelbarer Zugriffsnähe zu den Betäubungsmitteln soll sich, so die Anklage, ein Teleskopschlagstock sowie eine Schreckschusspistole befunden haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zudem vor, Mitte Dezember 2019 diverse Betäubungsmittel zum Zwecke des Weiterverkaufs besessen zu haben, wobei er auf dem Wohnzimmertisch griffbereit ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm verwahrt haben soll.
Schließlich legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten den Betrieb eines Drogenlabors zur Last. In der Zeit vor dem 15.12.2019 soll der Angeklagte mit weiteren Personen im Keller eines Wohnhauses in Ludwigshafen Drogen hergestellt haben. Im Rahmen der Durchsuchung des Kellers stellten die Polizeibeamten neben entsprechenden Chemikalien zur Herstellung von Amphetamin auch 1,3 Kilogramm Amphetamin sowie knapp 2.400 Ecstasy-Tabletten sicher.
Soweit der Angeklagte sich im Ermittlungsverfahren eingelassen hat, hat er die Tatvorwürfe bestritten. Er ist mehrfach – auch einschlägig – vorbestraft und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.
Verteidiger: Rechtsanwalt Alexander Klein, Ludwigshafen
Fortsetzungstermine: Donnerstag, den 18.06.2020, 10:00 Uhr
Freitag, den 26.06.2020, 10:00 Uhr
Dienstag, den 30.06.20202, 10:00 Uhr
Montag, den 06.07.2020, 10:00 Uhr
2. Dienstag, den 16.06.2020, 9:30 Uhr, wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall, Az. 3 KLs 5371 Js 30236/19
3. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei angeklagten Männern aus Ungarn die gewerbsmäßige Begehung von Diebstählen zum Nachteil der BASF vor.
Im November 2018 sollen zwei der drei Angeklagten nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft 48 Fässer mit Nickel-Pellets in einem Wert von 120.000,00 € entwendet haben. Hierbei sollen sie die insgesamt 12 Tonnen schweren Fässer mit einem LKW ihres Arbeitgebers vom Werksgelände der BASF verbracht und anschließend an einen Schrotthändler aus Worms verkauft haben.
Im Januar 2019 sollen die beiden Angeklagten entsprechend der oben geschilderten Vorgehensweise weitere 80 Fässer Nickel-Pellets mit einem Gesamtgewicht von 20 Tonnen und einem Gesamtwert von 200.000,00 € entwendet haben. Der Verkauf soll wiederum an den Schrotthändler aus Worms erfolgt sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft zudem allen drei Angeklagten vor, im August 2019 35 mit Cobalt gefüllte Fässer mit einem Wert von 270.000,00 € aus einem abgeschlossenen Käfig entwendet zu haben. Hierbei sollen sie eine Platte abgeschraubt haben, um sich Zugang zu dem Käfig zu verschaffen.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten durch den Verkauf des Diebesguts insgesamt einen Erlös von ca. 420.000,00 € erzielt haben.
Zwei der drei Angeklagten haben die Vorwürfe vollumfänglich gestanden. Einer der drei Angeklagten hat sich teilweise eingelassen, macht derzeit jedoch keine Angaben. Er befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Die Angeklagten sind strafrechtlich nicht, bzw. lediglich geringfügig in Erscheinung getreten.
Verteidigerin des Angeklagten zu 1): Rechtsanwältin Gabriele Haas, Ludwigshafen
Verteidiger des Angeklagten zu 2): Rechtanwalt Stephan Pfeiffer, Ludwigshafen
Rechtsanwalt Olaf Möller, Völklingen
Verteidiger des Angeklagten zu 3): Rechtsanwalt Steffen Kling, Mannheim
Rechtsanwalt Slim El Jazi, Mannheim
Fortsetzung: Donnerstag, den 18.06.2020, 9:30 Uhr
II. Fortsetzung bereits laufender Verfahren
1. Fortsetzungstermine in dem Verfahren wegen Vergewaltigung, Az. 3 KLs 5121 Js 36909/19
In dem seit April 2020 laufenden Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Speyer hat die Kammer weitere Termine bestimmt:
Dienstag, den 16.06.2020, 09:00 Uhr
Montag, den 29.06.2020, 9:30 Uhr
Dienstag, den 30.06.2020, 09.30 Uhr
2. Fortsetzungstermine in dem Verfahren wegen Mordes, Az. 1 Ks 5120 Js 41274/19
In dem seit April 2020 laufenden Verfahren wegen des Vorwurfs des Mordes finden im Juni die bereits angekündigten Termine statt. Diese lauten wie folgt:
Mittwoch, den 03.06.2020, 9:00 Uhr
Freitag, den 05.06.2020, 9:00 Uhr
Dienstag, den 09.06.2020, 9:00 Uhr
Montag, den 22.06.2020, 9:00 Uhr
Mittwoch, den 24.06.2020, 9:00 Uhr
Dienstag, den 30.06.0202, 9:00 Uhr
Philipp Sturhan
Pressesprecher
Richter am Landgericht
Frankenthal, den 26.05.2020