Neu beginnende Verfahren vor den Strafkammern
1. Mittwoch, 02.03.2022, 9:45 Uhr, Az. 1 Ks 5320 Js 26835/21
wegen versuchten Totschlags
– Erste Große Strafkammer als Schwurgericht –
Die Staatsanwaltschaft wirft einer 37-jährigen Frau aus Rumänien vor, im August 2021 in ihrem Zimmer in einer Notunterkunft für Frauen in Neustadt ihrer Mitbewohnerin, in der Absicht, diese zu töten, mit einem Küchenmesser und/oder Schraubendreher mehrere Stichverletzungen u. a. in den Bereichen Rücken, Brustkorb und Gesicht zugefügt zu haben. Durch die Stichverletzung im Rückenbereich soll die Lunge der Geschädigten kollabiert sein und eine potentielle Lebensgefahr bestanden haben. Der Geschädigten gelang es zu fliehen und sie überlebte die Tat.
Die Anklage geht davon aus, dass die Angeklagte unter einer psychischen Erkrankung litt, welche die Schuldfähigkeit gemindert haben könnte. Sie ist mehrfach vorbestraft, mitunter auch wegen Gewaltdelikten. Die Angeklagte befindet sich in anderer Sache in Strafhaft und ist in dieser Sache derzeit vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Verteidiger: Rechtsanwalt Markus Ovdiienko, Landau
Fortsetzungstermine: Donnerstag, 24.03.2022, 13:30 Uhr
Donnerstag, 07.04.2022, 10:00 Uhr
Montag, 25.04.2022, 14:00 Uhr
Donnerstag, 12.05.2022, 13:30 Uhr
Montag, 30.05.2022, 10:00 Uhr
Dienstag, 31.05.2022, 10:00 Uhr
Donnerstag, 02.06.2022, 10:00 Uhr
Montag 20.06.2022, 10:00 Uhr
Donnerstag, 23.06.2022, 10:00 Uhr
2. Montag, 07.03.2022, 14:30 Uhr, Az. 7 KLs 5221 Js 20169/21 jug
wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
– Siebte Strafkammer als Jugendschutzkammer –
Die Staatsanwaltschaft legt einem 59-jährigen Mann aus Neustadt a. d. Weinstraße zur Last, in der Zeit von Dezember 2020 bis Juni 2021 in einer Vielzahl von Fällen an zwei Mädchen aus der Nachbarschaft, seinerzeit im Alter von 10 und 11 Jahren, bei sich zu Hause sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, kinderpornographisches Bildmaterial besessen zu haben.
Ferner soll er bereits im August 2018 zwei andere, seinerzeit 12- und 8-jährige Mädchen aus der Nachbarschaft in seiner Wohnung aufgefordert haben, sich teilweise zu entkleiden um anschließend Fotos von den Mädchen zu fertigen.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.
Verteidiger: Rechtsanwalt Daniel Sprafke, Karlsruhe
Fortsetzungstermine: Montag, 28.03.2022, 12:30 Uhr
Montag, 04.04.2022, 9:00 Uhr
Mittwoch, 06.04.2022, 9:00 Uhr
Montag, 25.04.2022, 9:00 Uhr
Mittwoch, 11.05.2022, 9:00 Uhr
Mittwoch, 25.05.2022, 9:00 Uhr
Mittwoch, 30.05.2022, 9:00 Uhr
Montag, 20.06.2022, 9:00 Uhr
Montag, 27.06.2022, 9:00 Uhr
Mittwoch, 29.06.2022, 9:00 Uhr
Mittwoch, 06.07.2022, 9:00 Uhr
3. Dienstag, 08.03.2022, 9:00 Uhr, Az. 7 KLs 5174 Js 6043/19 jug
wegen gefährlicher Körperverletzung u. a.
– Siebte Strafkammer als Jugendschutzkammer –
Den angeklagten vier Frauen und drei Männern im Alter von derzeit zwischen 18 und 22 Jahren aus Speyer, Bad Dürkheim, Germersheim und Mannheim wird vorgeworfen, Anfang Januar 2019 in Neustadt a. d. Weinstraße gemeinsam ein seinerzeit 17-jähriges schwangeres Mädchen in einen Hinterhalt gelockt zu haben. Sodann soll die Gruppe auf das Mädchen eingeschlagen und eingetreten und ihr mit Pfefferspray u.a. ins Gesicht gesprüht haben. Zusätzlich sollen sowohl das Smartphone der Geschädigten als auch deren Schuhe und Ohrringe entwendet worden sein.
Hintergrund der Tat soll ein Beziehungsstreit gewesen sein: Die Geschädigte erwartete ein Kind von ihrem Ex-Freund, der zum Tatzeitpunkt jedoch mit einer der Tatbeteiligten liiert gewesen sein soll, die die Schwangerschaft ihrer Vorgängerin als Störfaktor empfunden habe.
Die Geschädigte erlitt eine Bindehautentzündung, multiple Prellungen und Hämatome sowie Hautabschürfungen und eine Distorsion an der rechten Hand. Die Schwangerschaft blieb unversehrt.
Die Angeklagten sind teilweise vorbestraft, teilweise mehrfach und teilweise auch einschlägig. Vier der sieben Tatbeteiligten ließen sich dergestalt zum Tatvorwurf ein, dass sie zwar ihre Anwesenheit am Tatort einräumten eine eigene Tatbeteiligung jedoch ganz oder teilweise abstritten.
Verteidiger: Rechtsanwalt Steffen Christmann, Speyer
Rechtsanwalt Manfred Eßwein, Neustadt a. d. Weinstraße
Rechtsanwältin Manuela Manthey, Speyer
Rechtsanwalt Gert Heuer, Ludwigshafen a. R.
Rechtsanwalt Wolfgang Zettler, Speyer
Rechtsanwalt Rolf Weis, Speyer
Rechtsanwalt Stefan Nowotny, Lambrecht
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 16.03.2022, 9:00 Uhr
Dienstag, 22.03.2022, 9:00 Uhr
Mittwoch, 30.03.2022, 9:00 Uhr
4. Donnerstag, 10.03.2022, 9:00 Uhr, Az. 3 KLs 5316 Js 30549/21
wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u. a.
– Dritte Große Strafkammer –
Es handelt sich um ein Unterbringungsverfahren. Dem 43-jährigen Mann aus Neustadt a. d. Weinstraße wird u. a. vorgeworfen, im August 2021 einem Mitarbeiter eines Wertstoffhofs in Haßloch mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, nachdem dieser den Angeklagten auf die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen hatte. Anschließend soll der Angeklagte in seinen Pkw gestiegen, mit diesem auf den fliehenden Geschädigten zugefahren sein und diesen erfasst haben. Der Geschädigte erlitt diverse Prellungen und Hämatome sowie eine Nasenbeinfraktur.
Der Angeklagte, der unter einer psychischen Erkrankung leiden soll, ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er ist in dieser Sache derzeit vorläufig untergebracht in einer psychiatrischen Klinik.
Verteidiger: Rechtsanwalt Volker Hoffmann, Frankenthal (Pfalz)
Fortsetzungstermin: Freitag, 25.03.2022, 9:00 Uhr
5. Donnerstag, 10.03.2022, 10:00 Uhr, Az. 2 KLs 5427 Js 34271/20
wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
– Zweite Große Strafkammer –
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 26-jährigen Mann aus Albanien vor, in der Zeit von September bis Dezember 2020 in Ludwigshafen am Rhein an verschiedene Abnehmer in 55 Fällen insgesamt 570 Gramm Kokain verkauft zu haben. Dabei soll er etwa 30,00-45,00 € pro Gramm erhalten haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.
Verteidiger: Rechtsanwältin Warda Tajjiou, Frankfurt am Main
Fortsetzungstermin: Mittwoch, 23.03.2022, 10:00 Uhr
6. Montag, 14.03.2022, 9:00 Uhr, Az. 2 KLs 5120 Js 9085/19
wegen gefährlicher Körperverletzung
– Zweite Große Strafkammer –
Die Staatsanwaltschaft wirft einem heute 58-jährigen Mann aus Neustadt a. d. Weinstraße vor, im März 2019 seiner damaligen Lebensgefährtin im Streit zunächst mehrfach gegen den Kopf geschlagen zu haben, woraufhin diese fiel und mit dem Kopf an der Wand anschlug, und sodann auf ihre Hand getreten zu sein. Einen erneuten Angriff soll die Geschädigte dadurch abgewehrt haben, dass sie dem Angeklagten mit einer Nagelpfeile in den Unterarm stach. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte sodann mit einem Messer auf den Bauchbereich und in Richtung der linken Schulter der Geschädigte eingestochen haben. Dabei soll er auch ihren Tod billigend in Kauf genommen haben. Der Angeklagte soll jedoch von weiteren Angriffen Abstand genommen haben, obwohl er erkannt habe, dass er sie noch nicht tödlich verletzt hatte. Die Geschädigte erlitt eine Stichverletzung im Bauchraum, sowie Schnitt- und Schürfverletzungen an den Armen und am rechten Handgelenk.
Während der Tat stand der Angeklagte unter erheblichem Alkohol- und Cannabiseinfluss. Die Anklage geht von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus.
Verteidiger: Rechtsanwalt Roman Schweitzer, Mannheim
Fortsetzungstermine: Dienstag, 22.03.2022, 9:00 Uhr
Dienstag, 29.03.2022, 9:00 Uhr
Freitag, 08.04.2022, 9:00 Uhr
Dienstag, 26.04.2022, 9:00 Uhr (Kurztermin)
Dienstag, 10.05.2022, 9:00 Uhr
Donnerstag, 19.05.2022, 9:00 Uhr
7. Freitag, 18.03.2022, 9:00 Uhr, Az. 2 KLs 5427 Js 11714/17
wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
– Zweite Große Strafkammer –
Einem 56-jährigen Mann aus Bobenheim-Roxheim wird unter anderem vorgeworfen, im März 2017 in seiner Wohnung etwas mehr als 100 Gramm eines synthetischen Cannabinoids mit einem Wirkstoffgehalt von mehr als 15 Gramm besessen zu haben, um dieses an noch unbekannte Abnehmer zu verkaufen. In unmittelbarer Zugriffsnähe sollen sich eine Armbrust, eine Gaspistole und eine Schreckschusspistole, jeweils mit Munition, befunden haben.
Der Angeklagte ist mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft. Zur Tat hat er sich bislang nicht eingelassen.
Verteidiger: Rechtsanwalt Jan Metzger, Grünstadt
8. Dienstag, 29.03.2022, 9:30 Uhr, Az. 3 KLs 5420 Js 35243/21
wegen gefährlicher Körperverletzung
– Dritte Große Strafkammer –
Es handelt sich um ein Unterbringungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47-jährigen Mann aus Elmstein unter anderem vor, an einem Morgen im Oktober 2021 einen befreundeten Mann in dessen Wohnung in Neustadt aufgesucht und verletzt zu haben. Zunächst soll er sich mithilfe eines Vorschlaghammers Zutritt zur Wohnung verschafft haben. Sodann sei es zu einem Handgemenge mit dem Geschädigten gekommen, in dessen Rahmen der Angeklagte ein, in der Küche befindliches Brotmesser gegriffen, und dem Geschädigten damit Schnittverletzungen im Kopf- und Halsbereich zugefügt haben soll. Der Geschädigte erlitt, neben diversen Schürfwunden, Schnittwunden auf Stirn, am rechten Jochbogen und am linken Nasenflügel, welcher auch durchtrennt wurde.
Die Anklage geht davon aus, der, bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene, Angeklagte leide unter einer psychischen Erkrankung, weshalb ihrer Ansicht nach die Gefahr bestehe, dass er künftig weitere Straftaten begehen werde. Sie beantragt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Verteidiger: Rechtsanwalt Andreas Flory, Speyer
Fortsetzungstermine: Montag, 11.04.2022, 9:30 Uhr
Donnerstag, 14.04.2022, 9:30 Uhr
Donnerstag, 28.04.2022, 9:30 Uhr
9. Donnerstag, 31.03.2022, 9:30 Uhr, Az. 3 KLs 5516 Js 774/21
wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u. a.
– Dritte Große Strafkammer –
Es handelt sich um ein Unterbringungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft legt einem 34-jährigen Mann aus Speyer zur Last, u. a. in einem Drogeriemarkt ein Waschmittel gestohlen zu haben, dieses, nachdem er erwischt worden war, zerstört zu haben. Außerdem soll er mit einer Eisenstange auf Schilder und Geräte an einer Tankstelle und später auch auf einen fahrenden Linienbus eingeschlagen und diese beschädigt haben. Ferner soll er einen Einkaufswagen in den Fahrweg eines Motorradfahrers geschoben haben, der daraufhin, wie beabsichtigt, stürzte und gegen einen Holzpfahl prallte, wobei sich der Geschädigte Prellungen zuzog und einen Zeh brach.
Der vorbestrafte Angeklagte leide unter einer psychischen Erkrankung und ohne entsprechende Behandlung drohe, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, die Gefahr, dass er weitere Straftaten begehen werde. Sie beantragt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Verteidiger: Rechtsanwalt Jan Fritz, Speyer
Fortsetzungstermin: Donnerstag, 07.04.2022, 9:30 Uhr
Britta Hoth
Richterin am Landgericht
Pressesprecherin
Frankenthal, den 25.02.2022