Terminvorschau Mai 2019 und Hinweis für morgigen Termin (sitzungspolizeiliche Verfügung)

Neu beginnende Strafverfahren vor den Strafkammern des Landgerichts Frankenthal und Hinweis für morgen beginnendes Verfahren.

I. Hinweise zu dem am morgigen 30.4.2019 um 9:30 Uhr beginnenden Strafverfahren 3 KLs 5321 Js 37844/18

1. Im Termin wird nach jetzigem Sachstand im Wesentlichen nur die Anklage verlesen werden. Der Termin wird daher voraussichtlich nur ca. 30 Minuten dauern. Ein Gerichtssprecher wird Pressevertretern für einen O-Ton nach dem Termin zur Verfügung stehen.

2. Sitzungspolizeiliche Verfügung für das am 30.4.2019 beginnende Strafverfahren 3 KLs 5321 Js 37844/18

(auszugsweise):
Zeugen und Zuschauer haben vor dem Sitzungssaal ihre Mobiltelefone auszuschalten und den kontrollierenden Polizeibeamten und/oder Wachtmeistern ihre Mobiltelefone vor Betreten des Sitzungssaals herauszugeben bzw. abzugeben für die Dauer ihrer Teilnahme an der Hauptverhandlung, da das Mitführen der Telefone die Verhandlung stört und die Gefahr besteht, dass verbotenerweise Bild- und Tonaufnahmen von der Hauptverhandlung gefertigt werden, was auch mit ausgeschalteten Mobiltelefonen möglich ist.


4. Die körperliche Durchsuchung der Zeugen sowie der Zuschauer wird angeordnet. Sie haben sich einer körperlichen Durchsuchung auf Waffen (auch gefährliche Chemikalien, Messer u.a.), gefährliche Werkzeuge (auch Feuerzeuge und Streichhölzer) und Wurfgegenstände (z.B. Flaschen, Dosen, Obst, Eier, Haarbürsten, Farbbeutel, Bücher) zu unterziehen. Die Untersuchung wird durch Abtasten bzw. Absonden der Kleidung einschließlich etwaiger Kopfbedeckungen vorgenommen. Unter Umständen kann die Ausleerung und Vorlage des Tascheninhalts verlangt werden.


5. Die bei der körperlichen Durchsuchung von den Kontrollbeamten festgestellten Gegenstände, die nicht in den Saal bzw. in den Sicherheitsbereich hinter der Schleuse eingebracht werden dürfen, sind amtlich zu verwahren. Eine Haftung für diese Gegenstände ist ausgeschlossen. Personen, die mit der Hinterlegung unerlaubter Gegenstände nicht einverstanden sind, erhalten zum Sicherheitsbereich und zum Saal keinen Zutritt.
 
7. Der Einlass zum Sitzungssaal wird eine Viertelstunde vor Beginn der Verhandlung geöffnet. Einlass in den Sitzungssaal erhalten nur so viele Zuhörer wie Zuhörersitzplätze im Zuhörerraum vorhanden sind. Besonders gekennzeichnete Sitzplätze werden für die Presse zur Verfügung gestellt.


8. Die beiden vorderen Sitzreihen des Sitzungssaals werden für Medien- und Presseberichterstatter reserviert und bleiben diesen vorbehalten.


Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden bis zum Beginn der Hauptverhandlung unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte gestattet. Auf Aufforderung der Vorsitzenden ist das Filmen und Fotografieren unverzüglich einzustellen. Unzulässig sind dagegen Bild- und Tonaufnahmen während der Verhandlung und in den Pausen. Es ist auch nicht gestattet von außen in den Sitzungssaal Aufnahmen zu fertigen. Es ist verboten während der Hauptverhandlung Tonaufnahmen zu fertigen. Aufnahmegeräte (Bild und Ton)dürfen nach Beginn der Hauptverhandlung nicht im Sitzungssaal verbleiben. Von dieser Regelung bleiben die Rechte der betroffenen Personen unberührt.


9. Die Überwachung der angeordneten Maßnahmen ist durch Justizwachtmeister durchzuführen.
 

 

II. Montag, den 6. Mai 2019, 10.00 Uhr, SS20, wg. Wohnungseinbruchdiebstahl, 2 KLs 5101 Js 42290/16

2. Strafkammer

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 42jährigen Albaner zur Last, im Juni 2016 in Meckenheim in ein dortiges Anwesen eingebrochen zu sein und Bargeld (6.000 EUR) sowie Gegenstände im Wert von insgesamt rund 4.000 EUR entwendet zu haben. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Er ist einschlägig vorbestraft und befindet sich derzeit in anderer Sache in Strafhaft.                                                                              

Verteidiger RA Fritz aus Speyer

 

III. Montag, den 6. Mai 2019, 14.00 Uhr, SS20, wg. gefährlicher Körperverletzung, 2 KLs 5120 Js  40628/18 

2. Strafkammer

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 37jährigen Mann aus Neustadt an der Weinstraße zur Last, im November 2018 in Neustadt einen anderen Mann, seinen Mitbewohner, mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der Mitbewohner habe zu diesem Zeitpunkt auf dem Bett gelegen und sich keines Angriffs versehen. Der Angeklagte habe zum Tatzeitpunkt unter akutem paranoiden Erleben gelitten. Er befindet sich derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus. Er ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung des Angeklagten beantragt.

Verteidiger RA Ringelsbacher, Landau                                                                               

Fortsetzungstermine: 14.05.2019 14.00 Uhr, 20.05.2019 14.00 Uhr, 28.05.2019 10.00 Uhr, 03.06.2019 10.00 Uhr, 04.06.2019 10.00 Uhr, 26.06.2019 10.00 Uhr. 

 

IV. Donnerstag, den 9. Mai 2019, 9:15 Uhr, SS01, wg. sex. Missbrauchs von Kindern, 7 KLs 5821 Js 34832/15 jug (2)

7. Strafkammer

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem heute 20jährigen Mann aus Mosbach zur Last, zwischen August 2013 und Mai 2015 in Neckarzimmern sexuelle Handlungen an seiner zum damaligen Zeitpunkt zwischen sechs und acht Jahre alten Cousine vorgenommen zu haben.

Fortsetzungstermin: 13.5.2019, 10 Uhr, SS20

 

V. Dienstag, den 14. Mai 2019, 9:15 Uhr, SS20, wg. schw. räuberischer Erpressung, 7 KLs 5211 Js 10384/16 jug (2)

7. Strafkammer

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 25jährigen und einem 22jährigen italienischen Staatsangehörigen zur Last, im November 2015 in Frankenthal einen anderen Mann mit Schlagstöcken angegriffen zu haben und dessen Mobiltelefon herausverlangt zu haben. Bei anderer Gelegenheit hätten sie einen weiteren Mann unter Drohung mit dem Schlagstock aufgefordert, eine Strafanzeige gegen sie zurückzunehmen. Beide Angeklagte sind strafrechtlich bereits mehrfach in Erscheinung getreten.

Verteidiger: Rechtsanwalt Schnell, Heidelberg

 

VI. Montag, den 27. Mai 2019, 10.00 Uhr, SS20, wg. schweren Raubes, 2 Kls 5204 Js 41698/18

2. Strafkammer

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt zwei Männern im Alter von 25 und 30 Jahren zur Last, im November 2018 in Frankenthal gemeinsam einem anderen Mann mit einem Schraubenschlüssel an den Kopf geschlagen und dann dessen Bargeld (85 EUR) entwendet zu haben. Das Opfer habe Platzwunden, eine Gehirnerschütterung und einen Nasenbeinbruch erlitten. Der 30jährige Angeklagte ist strafrechtlich bereits zahlreich in Erscheinung getreten. Er befindet sich derzeit in dieser Sache in Haft. Der 25jährige Angeklagte ist strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten.

Verteidiger: RAin Kosian, Speyer;  RA Hoffmann, Frankenthal

 

VII. Dienstag, den 28. Mai 2019, 9:30 Uhr, wg. gefährlicher Körperverletzung, 3 KLs 5413 Js 38538

3. Strafkammer

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 35jährigen litauischen Staatsangehörigen zur Last, im Oktober 2018 in Speyer einen Supermarkt überfallen zu haben und hierzu den Kassierer mit einer Gartenhippe bedroht und angegriffen zu haben. Nachdem der Kassierer sich zur Wehr gesetzt habe, sei der Angeklagte geflohen. Das Opfer habe diverse Schnittverletzungen erlitten. Der bereits zahlreich einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretene Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren teilweise geständig eingelassen und angegeben, den Kassierer nicht verletzten gewollt zu haben. Er befindet sich derzeit in dieser Sache in Haft.

Fortsetzungstermin: 4.6.2019

Verteidiger: RAin Haas, Ludwigshafen

 

Frankenthal, den 29. April 2019

Christian Bruns

Richter am Amtsgericht - stVDirAG -

Medienreferent

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