I. Neu beginnende Verfahren vor den Strafkammern
1. Dienstag, den 02. November 2021, 9:45 Uhr, wegen versuchten Totschlags, Az. 1 Ks 5420 Js 15446/21
1. Große Strafkammer als Schwurgericht
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49 Jahre alten Angeklagten aus Ludwigshafen vor, versucht zu haben, einen anderen Mann mit Messerstichen zu töten. Der Angeklagte soll im Mai 2021 in Ludwigshafen auf den Geschädigten und seine ehemalige Lebensgefährtin getroffen sein. Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll der Angeklagte den Geschädigten mit dem Tode bedroht haben und ihm ohne rechtfertigenden Grund in Tötungsabsicht mit einem Messer in die linke Brust gestochen haben. Nur durch das Eingreifen weiterer Personen soll verhindert worden sein, dass der Angeklagte dem Geschädigten weitere Verletzungen hinzufügen konnte.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren darauf berufen, in Notwehr gehandelt zu haben. Er befindet sich in dieser Sache derzeit in Untersuchungshaft und ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.
Verteidiger: Rechtsanwalt Georgios Kolivas, Mannheim
Fortsetzungstermine: Mittwoch, den 03.11.2021, 10:00 Uhr
Mittwoch, den 17.11.2021, 10:00 Uhr
Dienstag, den 23.11.2021, 10:00 Uhr
Dienstag, den 30.11.2021, 10:00 Uhr
Montag, den 13.12.2021, 10:00 Uhr
Mittwoch, den 15.12.2021, 10:00 Uhr
Donnerstag, den 16.12.2021, 10:00 Uhr
2. Mittwoch, den 03. November 2021, 9:30 Uhr, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung und Vergewaltigung, Az. 3 Kls 5221 Js 17285/15
3. Strafkammer als Jugendschutzkammer
Die Staatsanwaltschaft legt einem 51-jährigen Mann aus Flohnheim zur Last, zwischen Herbst 2007 und Ende 2010 in 29 Fällen gegenüber seinen zwei Kindern körperlich übergriffig geworden zu sein und diese körperlich und seelisch misshandelt zu haben. Unter anderem soll der Angeklagte die Kinder durch Mischgetränke aus Milch und Öl zum Erbrechen gebracht und seinen Sohn aufgefordert haben, das Erbrochene aufzulecken. Im Februar 2009 soll der Angeklagte zudem seine damalige Ehefrau vergewaltigt haben.
Die 7. Strafkammer hatte den Angeklagten mit Urteil 02.08.2019 wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Die gegen die Verurteilung vom Angeklagten eingelegte Revision hatte beim Bundesgerichtshof zunächst Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der Kammer wegen unzureichender Feststellungen bezüglich des Vorsatzes aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.
Verteidiger: Rechtsanwalt Jürgen Möthrath, Worms
3. Donnerstag, den 04. November 2021, 14:00 Uhr, wegen versuchten Mordes, Az. 1 Ks 5320 Js 16465/21
1. Große Strafkammer als Schwurgericht
Es handelt sich um ein Unterbringungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-jährigen Mann aus Hettenleidelheim vor, versucht zu haben, einen anderen Mann zu töten. Der Beschuldigte soll sich hierzu im Mai 2021 in Hettenleidelheim mit zwei Messern bewaffnet haben und in das Zimmer des Opfers eingedrungen sein. Nachdem er dem Geschädigten den Fluchtweg versperrte, soll der Beschuldigte ihn auf den Boden gedrückt und ihn in Tötungsabsicht mit mehreren Messerstichen verletzt haben. Der Geschädigte soll hierdurch insbesondere zwei lebensgefährliche Verletzungen am Hals erlitten haben.
Nach der Tat soll der Beschuldigte auf das Verbluten des Mannes gewartet und hiervon Bilder mit seinem Mobiltelefon gemacht haben. Der Geschädigte konnte durch das Eingreifen seines Sohnes gerettet werden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte aus niedrigen Beweggründen gehandelt Zudem sieht sie das Mordmerkmal der „grausamen“ Tatbegehung als erfüllt an. Nach einem von der Staatsanwaltschaft eingeholten Sachverständigengutachten soll der Beschuldigte unter einer psychischen Erkrankung leiden, wodurch die Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tatbegehung aufgehoben gewesen sein soll. Deshalb beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Der Beschuldigte ist bereits mehrfach vorbestraft und ist derzeit vorläufig in dieser Sache im Pfalzklinikum in Klingenmünster untergebracht.
Verteidiger: Rechtsanwalt Stefan Beck, Landau
Fortsetzungstermine: Montag, den 22.11.2021, 10:00 Uhr
Donnerstag, den 25.11.2021, 10:00 Uhr
Freitag, den 03.12.2021, 10:00 Uhr
Montag, den 06.12.2021, 10:00 Uhr
Mittwoch, den 08.12.2021, 10:00 Uhr
Freitag, den 10.12.2021, 10:00 Uhr
4. Mittwoch, den 10. November 2021, 9:30 Uhr, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Az. 3 KLs 5121 Js 37438/17 jug
3. Strafkammer als Jugendschutzkammer
Die Staatsanwaltschaft legt einem 62-jährigen Mann aus Schifferstadt zur Last, im November 2017 in Schifferstadt einen 13 Jahre alten Jungen sexuell missbraucht zu haben.
Die 7. Strafkammer hatte den Angeklagten mit Urteil vom 31.01.2019 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Auf die vom Angeklagten eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof das Urteil wegen unzureichender Feststellungen bezüglich des Vorsatzes aufgehoben und zur neuen Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.
Verteidiger: Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher, Mannheim
5. Dienstag, den 16. November 2021, 9:00 Uhr, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung, Az. 7 KLs 5121 Js 45709/20 jug
7. Strafkammer als Jugendkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 23-jährigen Angeklagten aus Edingen-Neckarhausen zur Last, in der Zeit von Juli 2019 bis November 2020 einen damals 9, bzw. 10 Jahre alten Jungen in fünf Fällen sexuell missbraucht bzw. vergewaltigt zu haben. Die Taten sollen sich nach der Schilderung in der Anklage in Edingen-Neckarhausen und Ludwigshafen ereignet haben. Zudem soll der Angeklagte dem Kind mehrere pornographische Videos gezeigt haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang lediglich geringfügig in Erscheinung getreten. Er hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.
Die Kammer hatte bereits im Juni 2021 mit der Verhandlung des Verfahrens begonnen, musste das Verfahren jedoch wegen der Erkrankung eines Schöffen aussetzen.
Verteidiger: Rechtsanwalt Alexander Kiefer, Frankenthal
Fortsetzungstermine: Mittwoch, den 17.11.2021, 9:00 Uhr
Mittwoch, den 24.11.2021, 9:00 Uhr
Montag, den 08.12.2021, 9:00 Uhr
Montag, den 20.12.2021, 9:00 Uhr
6. Dienstag, den 16. November 2021, 9:30 Uhr, wegen räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Raubes, Az. 3 KLs 5313 Js 8869/21
3.Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 40 Jahre alten Mann aus Speyer zunächst vor, in seiner Wohnung in Speyer im August 2020 Straftaten zu Lasten eines anderen Mannes begangen zu haben. Hierzu soll er zunächst die Wohnungstür von innen abgeschlossen und sodann dem Opfer mehrmals mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Auch soll er auf den Rücken des Mannes eingetreten haben. Anschließend soll der Angeklagte den Mann mit Todesdrohungen dazu gebracht haben, ihm seine Wertsachen auszuhändigen. Das Opfer konnte sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch ein Fenster auf das Dach des Anwesens retten und auf den Balkon des Nachbarhauses fliehen.
Weiter soll der Angeklagte im März 2021 einen anderen Mann unvermittelt angegriffen haben, so dass dieser vom Fahrrad stürzte. Anschließend soll der Angeklagte den Mann in den Schwitzkasten genommen, ihn zur Herausgabe von Geld aufgefordert und ihm die Wollmütze vom Kopf gerissen haben. Der Versuch des Angeklagten, das Fahrrad des Geschädigten gewaltsam an sich zu bringen, soll gescheitert sein.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er ist strafrechtlich bereits mehrfach in Erscheinung getreten.
Verteidiger: Rechtsanwalt Andreas Flory, Speyer
Fortsetzungstermine: Donnerstag, den 18.11.2021, 9:30 Uhr
Dienstag, den 23.11.2021, 9:30 Uhr
Mittwoch, den 01.12.2021, 9:30 Uhr
Dienstag, den 07.12.201, 9:30 Uhr
II. Fortsetzungstermine in bereits laufenden Verfahren
1. Verfahren 3 KLs 5141 Js 43691/20 wegen gefährlicher Körperverletzung
In dem seit Juni 2021 laufenden Verfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung in Speyer hat die Kammer weitere Termine bestimmt:
Dienstag, den 02.11.2021, 9:00 Uhr
Montag, den 08.11.2021, 9:00 Uhr
Freitag, den 19.11.2021, 9:00 Uhr
Montag, den 29.11.2021, 9:00 Uhr
Freitag, den 03.12.2021, 9:00 Uhr
Montag, den 13.12.2021, 9:00 Uhr
Montag, den 03.01.2022, 9:00 Uhr
Freitag, den 07.01.2022, 9:00 Uhr
Mittwoch, den 19.01.2022, 9:00 Uhr
Dienstag, den 25.01.2022, 9:00 Uhr
Freitag, den 28.01.2022, 9:00 Uhr
2. Verfahren 1 Ks 5220 Js 5501/21 wegen Totschlags
In dem seit Juli 2021 laufenden Verfahren wegen des Vorwurfs des Totschlags durch Schüsse mit einer Armbrust und Erdrosseln hat die Kammer weitere Termine bestimmt:
Dienstag, den 02.11.2021, 10:00 Uhr
Dienstag, den 09.11.2021, 10:00 Uhr
Donnerstag, den 02.12.2021 10:00 Uhr
Dienstag, den 07.12.2021, 10:00 Uhr
Mittwoch, den 22.12.2021, 14:00 Uhr
Mittwoch, den 12.01.2022, 10:00 Uhr
Mittwoch, den 19.01.2022 10:00 Uhr
Montag, den 24.01.2022, 10:00 Uhr
Mittwoch, den 26.01.2022, 10:00 Uhr
Montag, den 31.01.2022, 10:00 Uhr
Montag, den 07.02.2022, 10:00 Uhr
Montag, den 14.02.2022, 10:00 Uhr
Philipp Sturhan
Richter am Landgericht
Pressesprecher
Frankenthal, den 26.10.2021