1.) Mittwoch, den 06.10.2021, 9:00 Uhr (Kurztermin), wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Az. 2 KLs 5227 Js 13208/21
2. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-jährigen Angeklagten vor, im April 2021 mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Der wohnsitzlose Mann soll hierzu in Ludwigshafen knapp 29 Gramm Heroin bei sich geführt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. In unmittelbarer Zugriffsnähe soll er dabei in einer Umhängetasche zwei Klappmesser aufbewahrt haben.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.
Verteidiger: Rechtsanwalt Roman Schweitzer, Mannheim
Fortsetzungstermine: Mittwoch, den 20.10.2021, 9:00 Uhr
Freitag, den 22.10.2021, 9:00 Uhr
2.) Mittwoch, den 06.10.2021, 13:00 Uhr, wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Az. 2 KLs 5127 Js 39592/20
2. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31 Jahre alten Mann aus Ludwigshafen vor, Betäubungsmittel angekauft zu haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. In der Zeit von Oktober 2020 bis Februar 2021 soll er im Rahmen mehrerer Bestellungen im Darknet insgesamt ca. 90 Gramm Kokain und 1,5 kg Amphetamin gekauft haben. Alle Postsendungen konnten nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor der Auslieferung an den Angeklagten sichergestellt werden.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert. Er ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und befindet sich in dieser Sache derzeit in Untersuchungshaft.
Verteidiger: Rechtsanwalt Alexander Klein, Ludwigshafen
Fortsetzungstermine: Donnerstag, den 28.10.2021, 8:30 Uhr
Donnerstag, den 11.11.2021, 9:00 Uhr
Freitag, den 19.11.2021, 9:00 Uhr
3.) Montag, den 18.10.2021, 9:00 Uhr, wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Az. 2 KLs 5327 Js 4286/21
2. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt einer 32 Jahre alten Frau und einem 31 Jahre alten Mann aus Frankenthal zur Last, in der Zeit nach August 2020 u.a. gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben.
Die Angeklagte soll zunächst in Bad Dürkheim 1 Kilogramm Cannabis an einen gesondert verfolgten Mann verkauft haben. Weiter sollen die Angeklagten gemeinschaftlich in Frankenthal einen Keller angemietet und dort u.a. ca. 19,2 Kilogramm Amphetamin, 160 Gramm Kokain und 7,5 Kilogramm Marihuana gelagert haben. Die Betäubungsmittel sollen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.
Weiter sollen die Angeklagten nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Drogen nach Ketsch verbracht habe, u.a. Kokain, Haschisch und 1.000 LSD-Trips. Zudem sollen die Angeklagten in einer Fahrradbox am Bahnhof in Frankenthal u.a. 580 Gramm Marihuana und griffbereit hierzu eine Schusswaffe verwahrt haben.
Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert und befinden sich in dieser Sache derzeit in Untersuchungshaft. Sie sind strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten.
Verteidiger der Angeklagten: Rechtsanwalt Bernward Kullmann, Mainz
Verteidiger des Angeklagten: Rechtsanwalt Tobias M. Abel, Mannheim
Fortsetzungstermine: Montag, den 25.10.2021, 9:00 Uhr
Dienstag, den 09.11.2021, 9:00 Uhr
Donnerstag, den 18.11.2021, 9:00 Uhr
Freitag, den 29.11.2021, 9:00 Uhr
4.) Freitag, den 29.10.2021, 9:00 Uhr, wegen schweren Raubes u.a, Az. 2 KLs 5404 Js 6779/16
2. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt den beiden 31 Jahre alten Angeklagten aus Mannheim und Frankenthal zur Last, im Januar 2016 in Frankenthal einen Raubüberfall begangen zu haben.
Nachdem die Angeklagten Zugang zur Wohnung der späteren Opfer erhalten hatten, soll der Angeklagte aus Mannheim einem der Bewohner zunächst grundlos mit dem Ellenbogen in das Gesicht geschlagen haben. Anschließend soll der Angeklagte die beiden Männer mit einem vorgehaltenen Schraubendreher zur Herausgabe von Wertsachen und Betäubungsmitteln aufgefordert haben. Als die beiden Bewohner der Wohnung angaben, dass sie weder über Wertsachen noch über Betäubungsmittel verfügen würden, soll der Angeklagte einem der Männer mit dem Schraubendreher ins Bein gestochen haben. Im weiteren Verlauf soll sodann der Angeklagte aus Frankenthal den anderen Bewohner der Wohnung festgehalten haben, so dass der andere Angeklagte den Geldbeutel des Opfers entwenden konnte.
Der Angeklagte aus Mannheim ist vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Der Angeklagte aus Frankenthal ist nicht vorbestraft. Er hat die Tatbegehung bestritten.
Verteidiger: Rechtsanwalt Sebastian Göthlich, Ludwigshafen
Rechtsanwalt Alexander Klein, Frankenthal
Fortsetzungstermine: Montag, den 08.11.2021, 9:00 Uhr
Philipp Sturhan
Richter am Landgericht
Pressesprecher
Frankenthal, den 29.09.2021