Im Verfahren betreffend die Explosion auf dem Gelände der BASF SE in Ludwigshafen am 17.10.2016 hat die 3. große Strafkammer des Landgerichts mit Beschluss vom 30.10.2018 antragsgemäß das Verfahren eröffnet.
Die Staatsanwaltschaft legt in dem Verfahren einem heute 63jährigen Mann aus Bosnien und Herzegovina zur Last, durch fahrlässiges Verhalten ursächlich für die Explosion am 17.10.2016 auf dem Gelände der BASF SE in Ludwigshafen am Rhein geworden zu sein. Der Angeklagte soll als Mitglied eines Arbeitstrupps mit einem Trennschleifer eine gasführende Rohrleitung angeschnitten haben, obwohl er Arbeiten nicht an dieser Leitung, sondern an einer unmittelbar daneben liegenden Leitung durchführen habe durchführen sollen.
In Folge der Explosion kamen fünf Personen zu Tode, 44 weitere wurden verletzt. Der Angeklagte selbst erlitt schwere Brandverletzungen und ist dauerhaft arbeitsunfähig. Er lebt seit 1992 in Deutschland und ist strafrechtlich zuvor nicht in Erscheinung getreten. Er hat sich im Ermittlungsverfahren dahingehend eingelassen, dass er sich den Unfall nicht erklären könne.
Den unmittelbaren Sachschaden schätzt die Staatsanwaltschaft auf zwei bis drei Millionen Euro, die Folgeschäden auf mind. 500 Mio. Euro. Die Staatsanwaltschaft hat 42 Zeugen und 10 Sachverständige benannt.
Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung sind noch nicht abschließend festgelegt.
Frankenthal, den 1.11.2018
Christian Bruns
Richter am Amtsgericht - stVDirAG -
Medienreferent des Amts- und Landgerichts