| Landgericht Frankenthal

Verhandlungstermin im Verfahren wegen Herausgabe von NS-Kunst aufgehoben

7. Zivilkammer hebt im Verfahren 7 O 96/20 Termin zur mündlichen Verhandlung am 17.12.2020 auf

Nach einem übereinstimmenden Antrag der Parteien hat die Kammer gemäß § 251 ZPO das Ruhen des Verfahrens angeordnet und den auf den 17.12.2020 bestimmten Verhandlungstermin aufgehoben. Nach dieser Vorschrift muss die Kammer ein Zivilverfahren zum Ruhen bringen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass eine solche Anordnung zweckmäßig ist, etwa weil Vergleichsverhandlungen schweben.

Die Parteien wollen eigenen Angaben nach die Sach- und Rechtslage außerhalb einer mündlichen Verhandlung erörtern und hierbei auch Möglichkeiten einer anderweitigen Beilegung des Rechtsstreits besprechen.

Ob es zu einem neuen Verhandlungstermin kommen wird, hängt davon ab, ob die Parteien das Verfahren wieder aufrufen, was zum derzeitigen Zeitpunkt völlig offen ist.

 

Philipp Sturhan

Richter am Landgericht

Pressesprecher

Franlenthal, den 14.12.2020

 

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