Im Strafverfahren gegen zwei Männer und eine Frau wegen der Tötung zweier Unternehmer sind die Plädoyers abgeschlossen. Die Angeklagten hatten heute Gelegenheit zur Schlusserklärung, dem sogenannten letzten Wort des Angeklagten (§ 258 StPO). Das Verfahren fand auch insofern unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die erste Strafkammer des Landgerichts hat die Termine vom 25. und 26.9.2018 aufgehoben und Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf Freitag, den 28. September 2018, 9 Uhr bestimmt. Dieser Termin ist - jedenfalls hinsichtlich der Entscheidungsverkündung - öffentlich.
Frankenthal, den 24. September 2018
Christian Bruns
Richter am Amtsgericht - stVDirAG -
Medienreferent des Amts- und Landgerichts