Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung nach Kneipenschlägerei

Im Monat Juni 2017

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt einem 53jährigen Mann zur Last, im Oktober 2016 in Ludwigshafen am Rhein einen anderen Mann im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung an den Kopf geschlagen zu haben. Der Geschädigte erlitt schwere Kopfverletzungen und ist seitdem pflegebedürftig. Der mehrfach, auch einschlägig vorbestrafte, Angeklagte befindet sich in dieser Sache in Haft. Er hat sich im Ermittlungsverfahren nicht geäußert.

Der Angeklagte wurde am 20.06.2017 wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Kammer folgte der Einlassung des Angeklagten, er habe in Notwehr gehandelt, nicht.

 

Frankenthal (Pfalz), den 21. Juni 2017

– Der Mediendezernent –

 

B r u n s

Richter am Amtsgericht – stVDirAG -

 

Herausgeber: Landgericht Frankenthal

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