Weitere erstinstanzliche Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) im Februar 2015

I. Montag, den 23. Februar 2015

10.00 Uhr - Saal 20  -  Schwere räuberische Erpressung -  Az.: 2 KLs 5101 Js 20667/14

2. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Rüdiger Betz, Heidelberg

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt dem 41 jährigen Mann aus Frankenthal zur Last, im April 2014 in Bad Dürkheim von seinem Opfer 200,00 EUR Bargeld durch Bedrohung mit einem Beil herausgepresst zu haben. Der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretene Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zur Sache gemacht.

 

 

II. Mittwoch, den 25. Februar 2015

10.30 Uhr - Saal 1  - erpresserischer Menschenraub -  Az.: 2 KLs 5110 Js 10023/14

2. Strafkammer

Verteidiger: Rechtsanwalt Litty, Frankenthal; Rechtsanwalt Wiehe, Mannheim

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft legt dem 34jährigen, zuletzt wohnsitzlosen und schon mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mann aus Freiburg zur Last, zusammen mit zwei unbekannten Mittätern zunächst zwei Frauen in deren Wohnung in Neustadt a. d. Weinstr. überfallen zu haben. Ziel der Täter sei es hierbei gewesen, Geld von einer ihnen bekannten männlichen Person zu erbeuten. Das Geld hätten sie in der Wohnung der Frauen vermutet. Die beiden Frauen seien dazu mit der Schusswaffe bedroht und gefesselt worden. Die Täter hätten hierdurch und unter der weiteren Androhung einer der beiden Frauen die Finger und Zehen mit einer Zange abzutrennen u. a. Autoschlüssel und eine EC-Karte nebst PIN herausgepresst und damit 135,00 EUR erbeutet. Ferner hätten sie diverse Wertgegenstände wie Laptop, Digitalkamera etc. sowie den Pkw einer der Frauen entwendet. Mit dem erbeuteten Auto hätten sich die Täter in der Folgezeit zur Wohnung des männlichen Opfers begeben. Dort hätten sie ihr Opfer mit der Schusswaffe bedroht und nach dessen Gegenwehr mehrfach heftig auf den Kopf geschlagen, sodass dieses eine Schädelfraktur erlitten habe und in Lebensgefahr geschwebt habe. Der Angeklagte hat sich zur Tat nicht eingelassen.

Das Verfahren musste aufgrund des vorherigen Ausscheidens einer Schöffin neu begonnen werden.

Fortsetzungstermine: 11., 18. und 30. März 2015, jeweils 10 Uhr.

 

 

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 20. Februar 2015

– Der Mediendezernent –

 

B r u n s

Richter am Amtsgericht

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